Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 4 MB 60/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einrichtung einer Übermittlungssperre im Fahrzeugregister; Übermittlung von Halter und Fahrzeugdaten an die örtliche Zulassungsbehörde wegen eines technischen Mangels des Fahrzeugs; Entfernung der eingebauten unzulässigen Abschalteinrichtung eines Pkw durch Rückrufaktion ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einrichtung einer Übermittlungssperre im Fahrzeugregister; Übermittlung von Halter und Fahrzeugdaten an die örtliche Zulassungsbehörde wegen eines technischen Mangels des Fahrzeugs; Entfernung der eingebauten unzulässigen Abschalteinrichtung eines Pkw durch Rückrufaktion ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 24.08.2017 - 3 B 121/17
- OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 4 MB 60/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 329
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen, 20.09.2016 - 12 ME 122/16
Isolierte Anfechtung; Anfechtung; Bußgeldbehörde; Bußgeldstelle; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 4 MB 60/17
Zum anderen wirken die Übermittlungssperren nach § 41 StVG grundsätzlich gegenüber jedermann, also gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen und gegenüber Privatpersonen, so dass eine teilweise Sperre nicht in Frage kommt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.09.2016 - 12 ME 122/16 - Rn. 10 in juris). - BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05
Zuordnung dynamischer IP-Adressen
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 4 MB 60/17
Angesichts der Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten gibt es "kein schlechthin, also ungeachtet des Verwendungskontextes, belangloses personenbezogenes Datum" (BVerfG, Beschl. v. 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05 -, BVerfGE 130, 151-212, juris Rn. 122). - VG Braunschweig, 04.09.2009 - 6 A 46/09
Anspruch eines Insolvenzverwalters gegenüber der KFZ-Zulassungsstelle auf …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 4 MB 60/17
Der Gesetzgeber hat die Auskünfte und Übermittlungen nach den §§ 35 ff. StVG an ganz bestimmte Zwecke geknüpft, deren Aufzählung abschließend ist (vgl. VG Braunschweig, Beschl. v. 04.09.2009 - 6 A 46/09 -, Rn. 21, juris). - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 4 MB 60/17
Eine Aushöhlung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, wie es vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil entwickelt worden ist (BVerfG, Urt. v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 -, BVerfGE 65, 1 ff., juris Rn. 145 ff.), liegt in dieser abschließenden Zuständigkeitsregelung nicht, denn sie schließt die Verantwortlichkeit des KBA - jenseits der Regelungen zu Übermittlungssperren - für einzelne Übermittlungen aus dem Fahrzeugregister oder zu anderen Zwecken nicht aus.
- OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2017 - 4 MB 79/17
Anforderungen an eine und Reichweite einer Anhörungsrüge
Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 29. September 2017 (Az. 4 MB 60/17) und der Antrag auf Fortführung des Verfahrens werden zurückgewiesen.Der Antragsteller ist der Ansicht, der Senat habe das rechtliche Gehör verletzt, weil sein Beschluss vom 29. September 2017 (Az. 4 MB 60/17, veröff. in juris) eine offenkundig unrichtige (Überraschungs-)Entscheidung darstelle, mit der er nicht habe rechnen müssen.
Bei Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist am 25.09.2017 im Verfahren 4 MB 60/17 war dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers aus dem Parallelverfahren 4 MB 56/17 durch den am 20.09.2017 per Fax übermittelten Beschluss (veröff. in juris) bereits bekannt, auf welche rechtlichen Gesichtspunkte der Senat in diesem Zusammenhang abstellt.
- OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2017 - 4 MB 75/17
VW-Skandal - Abschaltvorrichtung bei der Emissionsprüfung; Übermittlung von …
Eine darüber hinausgehende Zuständigkeit kann schließlich auch nicht mit der Rechtsauffassung begründet werden, das KBA "führe" im vorliegenden Fall die Fahrzeug-Zulassungsverordnung i.S.d. § 46 Abs. 1 FZV "aus", weil die beabsichtigte Datenübermittlung einen "Teilakt" der vom Antragsteller erwarteten Anordnung nach § 5 FZV darstelle (wäre dem im Übrigen so, wäre der Antrag wegen der Regelung des § 44a Satz 1 VwGO schon nicht statthaft, vgl. dazu Beschl. des Senats v. 20.09.2017 - 4 MB 60/17 -, juris Rn. 12).