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   OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2014 - 4 LA 80/14   

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https://dejure.org/2014,54669
OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2014 - 4 LA 80/14 (https://dejure.org/2014,54669)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.10.2014 - 4 LA 80/14 (https://dejure.org/2014,54669)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Oktober 2014 - 4 LA 80/14 (https://dejure.org/2014,54669)
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  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 21/07

    Ausbaubeitrag; Tiefenbegrenzung; Kommunalabgaben; Ausbaubeitrag; Tiefenbegrenzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2014 - 4 LA 80/14
    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob eine Satzungsregelung, die ersatzweise den für die Ermittlung der Tiefenbegrenzung maßgeblichen Abstand mit Hilfe eines Kreisbogens - etwa um den Mittelpunkt eines Platzes - ermitteln, rechtlich zulässig wäre (offen lassend: OVG Schleswig, Urteil vom 26.09.2007 - 2 LB 21/07 - Die Gemeinde 2008, 169).

    Eine abstrakt-generelle Festlegung einer Seitenbegrenzungslinie scheidet aus, denn anders bei der Festlegung der Tiefenbegrenzung gibt es für eine ortsübliche Breite der baulichen Nutzung keine sachlichen Anhaltspunkte (OVG Schleswig, Urteil vom 26.09.2007 a. a. O.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2014 - 4 LA 80/14
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrages einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrages schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. zusammenfassend BVerfG, Beschluss vom 19.05.1992 - 1 BvR 1986/91 -, BVerfGE 86, 133, 145 ff.).
  • BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2014 - 4 LA 80/14
    Sie sind im Innenbereich regelmäßig mit ihrer gesamten Fläche mit Rücksicht auf ihre bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit bevorteilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.09.2004, Az.: 9 C 15.03, zum Erschließungsbeitragsrecht).
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