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   OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 1 MR 9/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 1 MR 9/20 (https://dejure.org/2020,35292)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.10.2020 - 1 MR 9/20 (https://dejure.org/2020,35292)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 1 MR 9/20 (https://dejure.org/2020,35292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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  • rechtsportal.de

    VwGO § 47 Abs. 6 ; BauGB § 1 Abs. 7
    Außervollzugsetzung des Bebauungsplans durch Erlass einer einstweiligen Anordnung; Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander bei der Aufstellung der Bauleitpläne hinsichtlich Festsetzung eines Gewerbegebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2018 - 2 D 102/14

    Schutz der Nachbarschaft vor Lärmimmissionen durch die Gewerbebetriebe im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 1 MR 9/20
    Insoweit lässt sich nicht schon im Rahmen der beschränkten Zulässigkeitsprüfung sicher ausschließen, dass mehr als nur geringfügige Beeinträchtigungen in Rede stünden (vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. Januar 2018 - 2 D 102/14.NE -, Rn. 83 f., juris).

    Dies gilt umso mehr, als die Regelung in Nr. 3.2.1 Abs. 2 Satz 2 TA Lärm wohl schon im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Prüfung von Anlagen im Anwendungsbereich der TA Lärm nicht anwendbar sein dürfte, wenn diese Ausnahmevorschrift bezogen auf ein und denselben Immissionsort (innerhalb kurzer Zeit) mehrfach zur Anwendung gelangt, denn dies führt zu einer mehrfachen Erhöhung der dort bereits vorhandenen schädlichen Umwelteinwirkungen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. Januar 2018 - 2 D 102/14.NE -, Rn. 96, juris).

  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 67.78

    Umwandlung - Betriebswohnungen - Nutzungsänderung - Wohnung - Betriebsleiter -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 1 MR 9/20
    Durch den Bebauungsplan Nr. 35 verschlechtert sich die Situation der Betriebe im Bebauungsplan Nr. 16 nicht." Dass sich durch die Zulassung und Errichtung von Betriebsleiterwohnungen innerhalb des Gewerbegebiets ... besondere Einschränkungen ergäben, sei indes schlicht unzutreffend, wie sich aus dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2020 (Az. - 1 MN 153/19 -, Rn. 20, juris), aber auch aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 67.78 -, juris) ergebe.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht Betriebsinhaber- und Betriebsleiterwohnungen ein geringerer Schutz gegen Immissionen (auch fremder) Betriebe zu als sonstigen Wohnungen; diese müssen sich vielmehr mit den Immissionen abfinden, die generell im Gebiet der Hauptnutzung üblich sind (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 67.78 -, Rn. 19, juris; Urteil vom 16. März 1984 - 4 C 50.80 -, Rn. 15, juris).

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2020 - 1 MN 153/19

    Normenkontrolleilantrag; Normenkontrolleilverfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 1 MR 9/20
    Durch den Bebauungsplan Nr. 35 verschlechtert sich die Situation der Betriebe im Bebauungsplan Nr. 16 nicht." Dass sich durch die Zulassung und Errichtung von Betriebsleiterwohnungen innerhalb des Gewerbegebiets ... besondere Einschränkungen ergäben, sei indes schlicht unzutreffend, wie sich aus dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2020 (Az. - 1 MN 153/19 -, Rn. 20, juris), aber auch aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 67.78 -, juris) ergebe.

    Das gilt selbst dann, wenn die Wohnnutzung mittlerweile - legal oder illegal - ohne Betriebsbezug stattfindet (Nds. OVG, Urteil vom 12. Mai 2015 - 1 KN 238/13 -, Rn. 34, juris; vgl. auch Beschluss vom 28. Februar 2020 - 1 MN 153/19 -, Rn. 20, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 1 MR 4/20

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans; Berücksichtigung einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 1 MR 9/20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, Rn. 12, juris; Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 1 MR 4/20 -, Rn. 13, juris).

    Gemäß § 214 Abs. 3 BauGB ist für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Satzung - vorliegend am 19. Mai 2020 - maßgebend (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 1 MR 4/20 -, Rn. 22, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2019 - 7 D 7/18

    Normenkontrolle gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Festsetzung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 1 MR 9/20
    Zur weiteren Begründung werde auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. November 2019 (7 D 7/18.NE, Rn. 31, juris) Bezug genommen.

    Mit dem vollständigen Ausschluss der nach § 4 Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungen wäre daher die allgemeine Zweckbestimmung eines allgemeinen Wohngebiets nicht mehr gegeben (OVG NRW, Urteil vom 29. November 2019 - 7 D 7/18.NE -, Rn. 31, juris).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 1 MR 9/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO, jedenfalls bei Bebauungsplänen, zunächst die Erfolgsaussichten des in der Sache anhängigen Normenkontrollantrages, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, Rn. 12, juris m. w. N.).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, Rn. 12, juris; Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 1 MR 4/20 -, Rn. 13, juris).

  • BVerwG, 07.09.2017 - 4 C 8.16

    Bebauungsplan; allgemeines Wohngebiet; allgemeine Zweckbestimmung; allgemeine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 1 MR 9/20
    Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauNVO sind der Wohnnutzung nämlich zugeordnet, damit im Wohngebiet selbst eine Versorgungsinfrastruktur bereitgestellt werden kann, mit der sich die Grundbedürfnisse der Bevölkerung befriedigen lassen (BVerwG, Urteil vom 7. September 2017 - 4 C 8.16 -, Rn. 7, juris).
  • BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80

    Zulässigkeit von Wohnungen für Betriebsinhaber und -leiter im unbeplanten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 1 MR 9/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht Betriebsinhaber- und Betriebsleiterwohnungen ein geringerer Schutz gegen Immissionen (auch fremder) Betriebe zu als sonstigen Wohnungen; diese müssen sich vielmehr mit den Immissionen abfinden, die generell im Gebiet der Hauptnutzung üblich sind (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 67.78 -, Rn. 19, juris; Urteil vom 16. März 1984 - 4 C 50.80 -, Rn. 15, juris).
  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 NB 6.97

    Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 1 MR 9/20
    Funktionslos kann eine bauplanerische Festsetzung sein, wenn und soweit die tatsächlichen Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, ihre Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließen und diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre (Fort-)Geltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 1997 - 4 NB 6.97 -, Rn. 10 f., juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 1 KN 238/13

    Gewerbegebiet; Immissionskonflikt; Immissionsrichtwert; Mischgebiet;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 1 MR 9/20
    Das gilt selbst dann, wenn die Wohnnutzung mittlerweile - legal oder illegal - ohne Betriebsbezug stattfindet (Nds. OVG, Urteil vom 12. Mai 2015 - 1 KN 238/13 -, Rn. 34, juris; vgl. auch Beschluss vom 28. Februar 2020 - 1 MN 153/19 -, Rn. 20, juris).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11

    Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - 1 MR 5/20

    Festlegung eines Sanierungsgebiets; Sinn und Zweck der Beurkundungs- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2005 - 10 B 2657/04

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2019 - 1 MR 1/19

    Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen eines baurechtlichen Normenkontrollverfahrens;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - 2 B 1425/18

    Verletzung des Abwägungsgebots aus § 1 Abs. 7 BauGB in einem Bebauungsplan

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 1 KN 4/15

    Pinneberger Bebauungsplan Parkstadt Eggerstedt unwirksam

  • BVerwG, 22.06.2006 - 4 BN 17.06

    Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG; Grundsatz der zweckmäßigen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2018 - 5 S 1873/15

    Abwägungsmangel bei der Planung zur Verhinderung von Immissionen; Ausweisung

  • BVerwG, 18.04.2016 - 4 BN 9.16

    Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB; Pflicht zur

  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz;

  • VGH Bayern, 12.08.2019 - 9 N 17.1046

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag bzgl. Bebauungs- und Grünordnungsplan

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.07.2017 - 1 KN 17/15

    Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages wegen fehlender Antragsbefugnis;

  • BVerwG, 14.09.2015 - 4 BN 4.15

    Antragsbefugnis für Normenkontrolle; mittelbar Betroffener

  • OVG Hamburg, 08.01.2020 - 2 Bs 183/19

    Eilanträge gegen das geplante Einkaufszentrum im Überseequartier Süd auch in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2021 - 2 K 129/19

    Normenkontrolle; Einbeziehungssatzung wegen heranrückender Wohnbebauung

    Um zu klären, ob es durch eine an einen emittierenden Betrieb heranrückende Wohnbebauung zu bodenrechtlichen Spannungen kommen kann und deshalb ein Planungsbedürfnis besteht, hat die Gemeinde grundsätzlich die vollständigen tatsächlichen Betriebsabläufe im (genehmigten) Bestand des vorhandenen Betriebs zu ermitteln (vgl. SchlOVG, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 1 MR 9/20 - juris Rn. 62; HessVGH, Urteil vom 19. November 2020 - 4 C 1813/19.N - juris Rn. 24).

    Die Entwicklung eines Betriebs ist danach nur dann abwägungserheblich, wenn sie entweder bereits konkret ins Auge gefasst ist oder bei realistischer Betrachtung der Entwicklungsmöglichkeiten naheliegt; unklare oder unverbindliche Absichtserklärungen hinsichtlich der Entwicklung eines Betriebs sind nicht erheblich (vgl. SchlOVG, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 1 MR 9/20 - a.a.O. Rn. 61).

  • OVG Saarland, 30.11.2021 - 2 C 355/20

    Normenkontrolle: Schutzwürdigkeit einer ehemaligen Eisenbahnerwerkssiedlung

    [Vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 29.10.2020 - 1 MR 9/20 -, juris (unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 19.4.2012 - 4 CN 3.11 - juris)].
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2022 - 1 KN 22/17

    Notwendigkeit der Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs; Einbeziehung einer

    Sofern eine nochmalige Gelegenheit zur Stellungnahme eine bloße Förmlichkeit wäre, die für den mit dem Beteiligungsverfahren verfolgten Zweck nichts erbringen könnte, besteht kein Anlass zu einer erneuten Beteiligung (vgl. zur Auslegung nur des geänderten Teilbereichs eines Planentwurfs BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 4 C 16.07 -, Rn. 40, juris; zu offensichtlichen Schreibfehlern Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 29.10.2020 - 1 MR 9/20 -, Rn. 43, juris).
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