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   OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20 (https://dejure.org/2020,33855)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.10.2020 - 4 MR 1/20 (https://dejure.org/2020,33855)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 4 MR 1/20 (https://dejure.org/2020,33855)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 48 Abs 1 S 1 Nr 10 VwGO, § 80 Abs 2 Nr 4 Alt 2 VwGO, § 80 Abs 3 S 1 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 80a Abs 1 Nr 1 VwGO
    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer Hochwasserschutzanlage: Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts; Maßstab für die Interessenabwägung; Klagebegründungsfrist nach § ...

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (47)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2020 - 2 R 24/20

    Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) darf gebaut werden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20
    Ein für die wasserrechtliche Planfeststellung relevantes drittschützendes Rücksichtnahmegebot wird in § 68 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 WHG sowie in § 70 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 3 bis 6 und § 13 Abs. 1 WHG gesehen (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.05.2020 - 2 R 24/20 - juris Rn. 21 f. m.w.N.).

    Das ist nicht erst bei der Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern bereits dann, wenn es vernünftigerweise geboten ist (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.05.2020 - 2 R 24/20 - juris Rn. 32; VGH München, Beschl. v. 18.01.2005 - 8 Cs 04.1724 -, juris Rn. 38).

    Das Abwägungsgebot verlangt, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, und dass weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.05.2020 - 2 R 24/20 - juris Rn. 40 m.w.N.).

    Derartige Beeinträchtigungen bestimmen unabhängig von ihrer Intensität lediglich Inhalt und Schranken des Eigentums i.S.v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und führen nicht zum vollständigen oder teilweisen Entzug des Eigentums i.S.d. Art. 14 Abs. 3 GG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.05.2005 - 4 VR 2000.05 -, juris Rn. 8, Urt. v. 07.07.2004 - 9 A 21.03 -, juris Rn. 21; OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.05.2020 - 2 R 24/20 - juris Rn. 34).

    Dabei ist auch die Frage nach einer möglichen Entschädigung der Thematik der Planergänzungsansprüche zuzuordnen (OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.05.2020 - 2 R 24/20 - juris Rn. 51 f.; vgl. auch VGH München, Beschl. v. 21.03.2012 - 8 CS 11.2989 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 16.16

    Autobahn A 33/Bundesstraße B 61 (Zubringer Ummeln): EuGH muss entscheiden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20
    Einzelpersonen können jedoch nur die fehlerhafte Abwägung ihrer eigenen geschützten Belange rügen, aber keine in jeder, auch objektiver Hinsicht fehlerfreie Abwägung und Planung verlangen (BVerwG, Vorlagebeschl. v. 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, juris Rn. 54).

    Nach nationalem Recht, so das Bundesverwaltungsgericht, seien einzelne (nicht in ihrem Grundeigentum betroffene) Kläger grundsätzlich nicht befugt, den Verstoß gegen dieses Ziel geltend zu machen, da die Bewirtschaftungsziele für Gewässer generell und ausschließlich dem öffentlichen Interesse dienten und keine subjektiven Rechte verleihen würden (Vorlagebeschl. v. 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, DVBl 2018, 1418 ff., juris Rn. 57).

    v. 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, juris Rn. 55).

    (2) Das als verletzt gerügte Verbesserungsgebot aus § 27 WHG, Art. 4 Abs. 1a) Ziff. ii und iii WRRL stellt demgegenüber einen zwingenden materiell-rechtlichen Prüfungsmaßstab für die Zulassung von Vorhaben dar und ist einer planerischen Abwägung nicht zugänglich (BVerwG, Urt. v. 10.11.2016 - 9 A 18.15 -, BVerwGE 156, 215 ff., juris Rn. 96; Hinweisbeschl. v. 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, juris Rn. 46; Schenk in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG AbwAG, 53. EL Aug.

    Für die Gefährdung ist auf den allgemeinen ordnungsrechtlichen Wahrscheinlichkeitsmaßstab abzustellen (BVerwG, Urt. v. 02.11.2017 - 7 C 25.15 -, juris Rn. 58, Vorlagebeschl. v. 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, juris Rn. 31, 36, Urt. v. 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, BVerwGE 163, 380 ff., juris Rn. 22).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2020 - 4 KS 2/16

    Anspruch des Einzelnen auf Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20
    Ob bzw. inwieweit dem aus der festgestellten Zulässigkeit der Enteignung folgenden Anspruch auf vollständige Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses Grenzen gesetzt sind, ist entgegen der Auffassung des Antragsgegners eine Frage der Begründetheit (vgl. OVG Schleswig, Urt. des Senats v. 27.02.2020 - 4 KS 2/16 - juris Rn. 42).

    Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses ist außerdem die Sach- und Rechtslage bei Erlass desselben (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.2017 - 7 A 2.15 u.a. -, juris Rn. 21 m. w. N.; Senat, Urt. v. 27.02.2020 - 4 KS 2/16 -, juris Rn. 40 m.w.N.; Schenk in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG AbwAG, 53. EL Aug.

    Im Übrigen kann auf das Enteignungsverfahren verwiesen werden, dem der Rechtsentzug selbst und die Entscheidung über die damit verbundenen Entschädigungsfragen vorbehalten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.07.2004 - 9 A 21.03 -, juris Rn. 21; OVG Schleswig, Urt. des Senats vom 27.02.2020 - 4 KS 2/16 -, juris Rn. 77 zu § 19 Abs. 5 FStrG).

    Das Gericht ist nicht befugt, die Planfeststellungsbehörde auf bestimmte Planungsergebnisse festzulegen (OVG Schleswig, Urt. des Senats v. 27.02.2020 - 4 KS 2/16 -, juris Rn. 68 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05

    Kein vorläufiger Baustopp für den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20
    Derartige Beeinträchtigungen bestimmen unabhängig von ihrer Intensität lediglich Inhalt und Schranken des Eigentums i.S.v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und führen nicht zum vollständigen oder teilweisen Entzug des Eigentums i.S.d. Art. 14 Abs. 3 GG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.05.2005 - 4 VR 2000.05 -, juris Rn. 8, Urt. v. 07.07.2004 - 9 A 21.03 -, juris Rn. 21; OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.05.2020 - 2 R 24/20 - juris Rn. 34).

    Dies wiederum könnte nur angenommen werden, wenn der Fortgang der Planausführung die Durchsetzung ergänzender Schutzvorkehrungen vereiteln würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.05.2005 - 4 VR 2000/05 -, juris Rn. 35 zur Lärmvorsorge).

    Eine Planaufhebung und damit vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO kämen allenfalls dann in Betracht, wenn die von den Antragstellenden beklagten Defizite so gravierend wären, dass sie die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage stellen würden (BVerwG, Beschl. v. 19.05.2005 - 4 VR 2000/05 -, juris Rn. 36).

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20
    Ob bzw. inwieweit die Klagebegründungsfrist aus § 6 UmwRG eingehalten wurde, ist demgegenüber keine Frage der Zulässigkeit (BVerwG, Urt. v. 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, BVerwGE 163, 380 ff., juris Rn. 15 m.w.N.).

    Für die Gefährdung ist auf den allgemeinen ordnungsrechtlichen Wahrscheinlichkeitsmaßstab abzustellen (BVerwG, Urt. v. 02.11.2017 - 7 C 25.15 -, juris Rn. 58, Vorlagebeschl. v. 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, juris Rn. 31, 36, Urt. v. 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, BVerwGE 163, 380 ff., juris Rn. 22).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Bewirtschaftungsziele für alle Oberflächengewässer oder nur für solche ab einer bestimmten Größe des Einzugsgebietes gelten (BVerwG, a.a.O. Rn. 100 ff., Urt. v. 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, BVerwGE 163, 380 ff., juris Rn. 43 f.).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20
    Daran würde es etwa dann fehlen, wenn ein als verletzt geltend gemachter öffentlicher Belang nur von örtlicher Bedeutung ist und auch die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führen würde (BVerwG, Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075.04 - juris Rn. 511, Urt. v. 28.04.2016 - 9 A 14.15 -, juris Rn. 15 f., Vorlagebeschl.

    Strikte Gebote oder Verbote, die sich aus diesem Recht ergeben, kommen auch in der Planfeststellung zur Geltung und lassen sich nicht zu bloßen Abwägungsposten abschmelzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 ff., juris Rn. 448 zu § 9 Abs. 1 LuftVG; Kämper in: BeckOK VwVfG, 48. Ed. 01.07.2020, § 75 Rn. 5).

  • BVerwG, 07.07.2004 - 9 A 21.03

    Enteignung; Entschädigung; Folgewirkungen; Grundstücksinanspruchnahme;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20
    Im Übrigen kann auf das Enteignungsverfahren verwiesen werden, dem der Rechtsentzug selbst und die Entscheidung über die damit verbundenen Entschädigungsfragen vorbehalten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.07.2004 - 9 A 21.03 -, juris Rn. 21; OVG Schleswig, Urt. des Senats vom 27.02.2020 - 4 KS 2/16 -, juris Rn. 77 zu § 19 Abs. 5 FStrG).

    Derartige Beeinträchtigungen bestimmen unabhängig von ihrer Intensität lediglich Inhalt und Schranken des Eigentums i.S.v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und führen nicht zum vollständigen oder teilweisen Entzug des Eigentums i.S.d. Art. 14 Abs. 3 GG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.05.2005 - 4 VR 2000.05 -, juris Rn. 8, Urt. v. 07.07.2004 - 9 A 21.03 -, juris Rn. 21; OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.05.2020 - 2 R 24/20 - juris Rn. 34).

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20
    Im Übrigen führt ein Verfahrensfehler nur dann zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder zu einem ergänzenden Verfahren, wenn die konkrete Möglichkeit erkennbar ist, dass der Planfeststellungsbeschluss bei einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Beteiligung anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.2004 - 9 A 11.03 -, BVerwGE 121, 72 ff., juris Rn. 48).

    In diesem Fall käme im Hauptsacheverfahren auch eine Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses - als Minus zum Anfechtungsbegehren - nicht in Betracht (stRspr des BVerwG, vgl. Urt. v. 09.06.2004 - 9 A 11.03 -, BVerwGE 121, 72 ff. juris Rn. 110-112 zu § 17 Abs. 6c FStrG a.F. m.w.N.).

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20
    (2) Das als verletzt gerügte Verbesserungsgebot aus § 27 WHG, Art. 4 Abs. 1a) Ziff. ii und iii WRRL stellt demgegenüber einen zwingenden materiell-rechtlichen Prüfungsmaßstab für die Zulassung von Vorhaben dar und ist einer planerischen Abwägung nicht zugänglich (BVerwG, Urt. v. 10.11.2016 - 9 A 18.15 -, BVerwGE 156, 215 ff., juris Rn. 96; Hinweisbeschl. v. 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, juris Rn. 46; Schenk in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG AbwAG, 53. EL Aug.

    Sie erscheint nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch nicht sachwidrig (zu diesem Maßstab: BVerwG, Urt. v. 10.11.2016 - 9 A 18.15 -, BVerwGE 156, 215 ff., juris Rn. 106).

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung ermächtigte Stelle in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (stRspr des BVerwG, vgl. Urt. v. 14.03.2018 - 4 A 5.17 - juris Rn. 73 m.w.N.).

    Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Varianten ist die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit erst überschritten, wenn eine andere als die gewählte Lösung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese andere Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen, oder wenn der Planungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (stRspr des BVerwG, vgl. Urt. v. 14.03.2018 - 4 A 5.17 -, BVerwGE 161, 263 ff., juris Rn. 82, Urt. v. 26.06.2019 - 4 A 5.18 - juris Rn. 61).

  • VGH Bayern, 18.10.2019 - 8 AS 19.40016

    Vorläufige Besitzeinweisung bzgl. Maßnahmen des Hochwasserschutzes

  • VGH Bayern, 18.01.2005 - 8 CS 04.1724

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage wegen

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2017 - 4 MB 2/17

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • EGMR, 19.01.2017 - 32377/12

    WERRA NATURSTEIN GMBH & CO KG v. GERMANY

  • BVerwG, 22.07.2004 - 7 CN 1.04

    Überschwemmungsgebiet; Festsetzung; Rechtsverordnung; Verfahren; Beteiligung der

  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

  • BGH, 14.04.2011 - III ZR 30/10

    Bergfreie Bodenschätze

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2019 - 4 MB 42/19

    Erhebliche Vernachlässigung im Falle einer Pferdehaltung

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2008 - 4 LB 15/06
  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 8 CS 11.2989

    Rechtsbehelfe Dritter gegen eine wasserrechtliche Plangenehmigung;

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 11.85

    Militärflugplatz - Genehmigungsverfahren - Anhörungsverfahren -

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2018 - 1 KN 29/17

    Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; CEF-Maßnahme; FFH-Verträglichkeitsprüfung;

  • EuGH, 01.07.2015 - C-461/13

    Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung

  • BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68

    Öffentliche Last

  • BVerwG, 26.06.2019 - 4 A 5.18

    380 kV-Höchstspannungsleitung; 400 m-Abstand zu Wohngebieten; Abschnittsbildung;

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 14/84

    Unzulässige Normenkontrolle bezüglich § 40 VVG

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2005 - 4 MB 101/05

    Instrumentenlandesystem zu CAT II (Flughafen Lübeck-Blankensee)

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00

    Voraussetzungen einer erfolgreichen Beanstandung der Anordnung des

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2011 - 1 MR 19/10

    Streitwertbemessung bei einer nach § 2 UmwRG erhobenen (Verbands-) Klage nach

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2010 - 1 MR 6/10
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - 20 D 79/17

    Planfeststellungsbeschluss zur Erhöhung der Zentraldeponie für die Ablagerung von

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1995 - 4 M 87/94

    Anfechtungsrecht; Naturschutzverband; Verbandsklage; Umweltverträglichkeit;

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 115/94

    Verwaltungakt mit Drittwirkung; Drittwirkung; Sofortiger Vollzug;

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 1.17

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

  • BVerwG, 12.04.2018 - 3 A 16.15

    Rheintalbahn: Klagen gegen den Ausbau zwischen Müllheim und Auggen abgewiesen

  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10

    Drittschutz im Wasserrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2015 - 2 M 33/15

    Baustopp für die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) bestätigt

  • BVerwG, 05.03.2019 - 7 B 3.18

    Unzulässigkeit der Klage eines Hafenbetreibers gegen die Genehmigung der

  • BVerwG, 19.12.2014 - 7 VR 5.14

    Ausbau einer Eisenbahnstrecke; Erschütterungsschutz; einstweiliger Rechtsschutz

  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

  • BVerwG, 12.01.2016 - 4 BN 11.15

    Keine Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO bei nur geringfügiger

  • EuGH, 28.05.2020 - C-535/18

    Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2022 - 3 S 3940/21

    Gewässerausbau mit dem Ziel der Überwindung des Verbots der Ausweisung von

    Die Begründungsfrist des § 6 Satz 1 UmwRG gilt nach ihrem eindeutigen Wortlaut ("zur Begründung der Klage") nur für Hauptsacheverfahren (OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 29.10.2020 - 4 MR 1/20 - juris Rn. 39); ihre Wahrung ist ohnehin keine Zulässigkeitsvoraussetzung (vgl. Fellenberg/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 6 UmwRG Rn. 74 [Stand: 86. EL April 2018]; zur Bedeutung der Begründungsfrist im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes s. unten 3. b) aa) (2) (a)).

    Die Planung ist gerechtfertigt, wenn für das beabsichtigte Vorhaben nach Maßgabe der vom Wasserhaushaltsgesetz verfolgten Ziele einschließlich sonstiger gesetzlicher Entscheidungen ein Bedürfnis besteht (vgl. etwa OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 29.10.2020 - 4 MR 1/20 - juris Rn. 42).

    Vielmehr ist der Schutz von bebauten Flächen vor Hochwasserereignissen ein vom Wasserhaushaltsgesetz gedecktes Ziel eines Gewässerausbaus (vgl. OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 29.10.2020 - 4 MR 1/20 - juris Rn. 42).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochwasserschutzanlage;

    Mittelbare Beeinträchtigungen, also solche, durch die - wie vorliegend - das Eigentum nicht vollständig oder teilweise entzogen wird, bestimmen unabhängig von ihrer Intensität Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und stellen keine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG dar (BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 4 VR 2000.05 - juris Rn. 8; SchlHOVG, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 4 MR 1/20 - juris Rn. 79).

    Das Abwägungsgebot wird insbesondere dann verletzt, wenn ein geplantes Vorhaben nur durch Festsetzungen zu verwirklichen ist, die nachteilige Wirkungen auf das Recht eines Dritten i.S.d. § 70 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 3 WHG verursachen und dieser Einwendungen erhebt, der Plan aber festgestellt wird, ohne gleichzeitig die entsprechenden Schutzvorkehrungen oder die ersatzweise Entschädigung anzuordnen, oder ohne dass zuvor die Notwendigkeit entsprechender Schutzvorkehrungen oder einer Entschädigung hinreichend geprüft wird (vgl. SchlHOVG, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 4 MR 1/20 - a.a.O. Rn. 76).

    Insbesondere für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren nach §§ 68 ff. WHG gilt, dass die fehlende Feststellung eines Entschädigungsanspruchs gemäß § 70 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 3 WHG im Planfeststellungbeschluss nach der Fehlerfolgenregelung des § 70 Abs. 1 WHG i.V.m. § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führt, sondern nur zu einem Anspruch auf Planergänzung (SchlHOVG, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 4 MR 1/20 - a.a.O. Rn. 79).

    Zudem sind die Bemessungsgrundlagen für dessen Höhe anzugeben (BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 7 A 11.11 - juris Rn. 70 m.w.N.; SchlHOVG, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 4 MR 1/20 - a.a.O. Rn. 79).

  • OVG Hamburg, 12.05.2021 - 1 Bf 492/19

    Eurogate Westerweiterung: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss auch in zweiter

    Der Hafenbetrieb sowie der Hafenbau und -ausbau, ferner der Hochwasserschutz (hierzu OVG Schleswig, Beschl. v. 29.10.2020, 4 MR 1/20, NordÖR 2021, 87, juris Rn. 42; OVG Koblenz, Urt. v. 5.8.2004, 1 A 11787/03, NuR 2005, 53, juris Rn. 36) gehören, wie das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung zutreffend angenommen hat (vgl. UA S. 51 f.; juris Rn. 138 ff.), zu den Zielen, die mit einer wasserrechtlichen Planfeststellung auf der Grundlage von §§ 67 Abs. 2 Satz 1, 68 Abs. 1 WHG verfolgt werden können (vgl. §§ 28 Nr. 1 lit. b], 36 Satz 2 Nr. 1, 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG).

    Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nur für "Mitglieder der von einem Projekt betroffenen Öffentlichkeit", die sich auf einen Verstoß gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot bzw. Verbesserungsgebot berufen, von dem sie unmittelbar betroffen sind (vgl. EuGH, Urt. v. 28.5.2020, C-535/18, NVwZ 2020, 1177, juris Rn. 123 ff., 135; s. dazu BVerwG, Urt. v. 30.11.2020, 9 A 5.20, NVwZ 2021, 487, juris Rn. 43; vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 2.9.2020, 7 KS 17/15, ZUR 2021, 176, juris Rn. 1129; OVG Schleswig, Beschl. v. 29.10.2020, 4 MR 1/20, NordÖR 2021, 87, juris Rn. 23; Dingemann, NVwZ 2020, 1184 [1186]).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2024 - 3 S 2989/21

    B. e.V. gegen Stadt Freiburg wegen Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses

    Der Schutz vor Hochwasser durch die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen und Dämmen ist ein maßgebliches vom Wasserhaushaltsgesetz (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WHG, §§ 67 ff. WHG, §§ 72 ff. WHG) verfolgtes Ziel (vgl. Senatsurt. v. 23.09.2013 - 3 S 284/11 -, juris Rn. 64; OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 29.10.2020 - 4 MR 1/20 - juris Rn. 42).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2023 - 4 MR 1/23

    Ausbau der B 404 im Kreis Stormarn kann weitergehen

    Wird jemand als Dritter durch das Vorhaben mittelbar betroffen, kann sich eine Rechtsverletzung aus einer einfachgesetzlichen Vorschrift, die dem Schutz des von dem Bauvorhaben betroffenen Dritten zu dienen bestimmt ist sowie aus der Betroffenheit in einem eigenen abwägungserheblichen Belang ergeben (Beschl. d. Senats v. 29.10.2020 - 4 MR 1/20 -, juris Rn. 18 m.w.N.; BVerwG, EuGH-Vorlage v. 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, juris Rn. 54).

    § 17e Abs. 5 Satz 1 FStrG ist nach seinem eindeutigen Wortlaut zwar nur auf Hauptsacheverfahren anzuwenden, wirkt sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedoch mittelbar auf die zu treffende Interessenabwägung aus, wenn sich diese - wie hier - an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientiert und eine dortige Präklusion nach § 17e Abs. 5 Satz 1 FStrG zu berücksichtigen wäre (vgl. zum inhaltsgleichen § 6 Satz 1 UmwRG: Beschl. d. Senats v. 29.10.2020 - 4 MR 1/20 -, juris Rn. 39 m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 12.04.2021 - 9 K 3203/19

    Zuständigkeit bei rechtshängigen Klagen gegen Windenergieanlagen nach

    aa) Mit seiner erstmals mit Schriftsatz vom 25.02.2020 vorgetragenen ergänzenden Klagebegründung und damit mehr als neun Monate nach Klageerhebung am 10.05.2019 erhobenen Rüge ist der Kläger gemäß § 6 Satz 2 UmwRG innerprozessual präkludiert, weil er die zur Begründung der Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel insoweit nicht innerhalb der nach § 6 Satz 1 UmwRG geltenden Frist angegeben hat; sie sind daher nicht vom gerichtlichen Prüfungsumfang umfasst (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.10.2020 - 4 MR 1/20 -, juris, Rn. 29).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2023 - 4 KS 3/21

    Planfeststellungsbeschluss B 404

    Wird jemand als Dritter durch das Vorhaben mittelbar betroffen, kann sich eine Rechtsverletzung aus einer einfachgesetzlichen Vorschrift, die dem Schutz des von dem Bauvorhaben betroffenen Dritten zu dienen bestimmt ist sowie aus der Betroffenheit in einem eigenen abwägungserheblichen Belang ergeben (Beschl. d. Senats v. 29.10.2020 - 4 MR 1/20 -, juris Rn. 18 m.w.N.; BVerwG, EuGH-Vorlage v. 25.04.2018 - 9 A 16.16 -, juris Rn. 54).
  • VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20

    Aufstau; Fluss; Habitat; Planfeststellungsverfahren; Plangenehmigung; Stehende

    Die Bedeutung der Gewässernutzung zu Erholungs- und Freizeitzwecken gebietet keine damit gleichwertige Behandlung (OVG Schleswig, Beschl. v. 29.10.2020 - 4 MR 1/20 -, Rn. 23, juris).
  • VG Freiburg, 08.12.2020 - 3 K 5482/18

    Wasserrechtliche Erlaubnis zum Aufstau der Donau an einer Wehranlage

    Die Prüfung des Verbesserungsgebots bezieht sich dabei gemäß Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziffer ii und iii WRRL, § 27 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 WHG trotz des weiter gefassten Wortlauts des § 27 WHG ("oberirdische Gewässer") auf einen bestimmten, in den Bewirtschaftungsplänen festgelegten Wasserkörper i.S.v. Art. 2 Nr. 10 WRRL, § 3 Nr. 6 WHG (so der Wortlaut von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziffer i WRRL) und nicht auf das gesamte Gewässer oder bestimmte Einzelstellen darin (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.02.2017- 7 A 2.15 -, juris Rn. 479, 506; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.10.2020 - 4 MR 1/20 -, juris Rn. 45; Durner, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: August 2020, § 27 WHG Rn. 11; Czychowski/Reinhardt, WHG, 25. Aufl. 2019, § 27 Rn. 7a).
  • VG Cottbus, 11.03.2021 - 3 K 1022/12
    Dabei bedarf es hier keiner Entscheidung, ob sich die Klägerin die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses entgegenhalten lassen muss oder dies hier deshalb nicht der Fall ist, da sie in einem anderen Verfahren, sei es als mittelbar Betroffene wegen des insoweit gesetzten "Zwangspunkts" (vgl. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 26. Aufl., § 42 Rn. 112 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 02. Juli 2020 - 9 A 8/19 -, juris) und dem mit dem Planfeststellungsbeschluss einem direkten Eingriff vergleichbarem funktionalen Äquivalent (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 - Rn. 277), nach wasserrechtlichen Vorschriften (vgl. zum Drittschutz: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01. Juli 2003 - 2 B 1303 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 4 MR 1/20 -, juris) oder aber unter dem Gesichtspunkt des Anspruchs auf eine fehlerfreie Abwägung der eigenen Belange (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24. November 2011 - 9 A 24/10 -), jedenfalls keine vollständige Überprüfung der für das Vorhaben relevanten Zulassungsentscheidungen erlangen kann (vgl. zum Grundproblem: Beier, Rechtsschutz gegen Enteignungen in mehrstufigen Planungsverfahren, DÖV 2015, 309).
  • VG Düsseldorf, 30.03.2021 - 17 K 7316/18
  • VG Schleswig, 30.03.2022 - 2 B 3/22

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Rücknahme fiktiv erteilter Baugenehmigung

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