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   OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2005 - 1 LA 82/05   

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OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2005 - 1 LA 82/05 (https://dejure.org/2005,33262)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.12.2005 - 1 LA 82/05 (https://dejure.org/2005,33262)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Dezember 2005 - 1 LA 82/05 (https://dejure.org/2005,33262)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 14 A 110/04
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2005 - 1 LA 82/05
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Thüringen, 16.03.2005 - 2 KO 158/03
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2005 - 1 LA 82/05
    Dass die Erreichbarkeit von Berg-Karabach keineswegs eindeutig und zweifelsfrei verneint werden kann, liegt angesichts der Auskunftslage (vgl. zuletzt Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 18.11.2005 an das OVG Greifswald) und der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 12.12.2002, 1 L 239/01, NordÖR 2003, 175 Ls.) und anderer Oberverwaltungsgerichte (OVG Weimar, Urt. v. 16.03.2005, 2 KO 158/03, Asylis; VGH Kassel, Beschl. v. 15.09.2005, 3 UE 2381/04.A, juris) im Übrigen auf der Hand.
  • BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02

    Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2005 - 1 LA 82/05
    Die mangelnde Erreichbarkeit rechtfertigt für sich allein die Aufhebung der Abschiebungsandrohung selbst dann nicht, wenn dies offenkundig ist (BVerwG Urt. v. 10.07.2003, 1 C 21.01, BVerwGE 118, 308 = NVwZ 2004, 43 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2002 - 1 L 239/01

    Asyl, Asylrecht, Abschiebungsschutz, Aserbaidschan, Armenien, Berg-Karabach,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2005 - 1 LA 82/05
    Dass die Erreichbarkeit von Berg-Karabach keineswegs eindeutig und zweifelsfrei verneint werden kann, liegt angesichts der Auskunftslage (vgl. zuletzt Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 18.11.2005 an das OVG Greifswald) und der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 12.12.2002, 1 L 239/01, NordÖR 2003, 175 Ls.) und anderer Oberverwaltungsgerichte (OVG Weimar, Urt. v. 16.03.2005, 2 KO 158/03, Asylis; VGH Kassel, Beschl. v. 15.09.2005, 3 UE 2381/04.A, juris) im Übrigen auf der Hand.
  • BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2005 - 1 LA 82/05
    Mit einem Posteingang bei Gericht erst am Dienstag, dem 02.08.2005 musste sie nicht rechnen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.05.1995, 1 BvR 2440/94, BVerfGE 62, 334).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.08.2005 - 1 LA 77/05
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2005 - 1 LA 82/05
    Der Senat hält insofern aufgrund erneuter Beratung nicht mehr an seiner Beurteilung fest, die er zuvor, in mehreren ähnlich gelagerten Verfahren vertreten hat (vgl. noch Beschl. v. 11.08.2005, 1 LA 77/05, Asylis).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2005 - 1 LA 32/05
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2005 - 1 LA 82/05
    Nur wenn das Gericht die mangelnde Erreichbarkeit bereits zuvor im Rahmen der Asylrechtsprüfung bzw. der Prüfung von § 51 Abs. 1 AuslG / § 60 Abs. 1 AufenthG verbindlich festgestellt hat, ist die Aufhebung der Abschiebungsandrohung aus Gründen der Prozessökonomie (ohne Prüfung weiterer Abschiebungshindernisse) zulässig (vgl. Beschl. des Senats vom 16.03.2005, 1 LA 32/05, Asylis).
  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2005 - 1 LA 82/05
    Mit einem Posteingang bei Gericht erst am Dienstag, dem 02.08.2005 musste sie nicht rechnen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.05.1995, 1 BvR 2440/94, BVerfGE 62, 334).
  • VGH Hessen, 15.09.2005 - 3 UE 2381/04

    Inländische Fluchtalternative Berg-Karabach; Qualifikationsrichtlinie gewährt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2005 - 1 LA 82/05
    Dass die Erreichbarkeit von Berg-Karabach keineswegs eindeutig und zweifelsfrei verneint werden kann, liegt angesichts der Auskunftslage (vgl. zuletzt Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 18.11.2005 an das OVG Greifswald) und der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 12.12.2002, 1 L 239/01, NordÖR 2003, 175 Ls.) und anderer Oberverwaltungsgerichte (OVG Weimar, Urt. v. 16.03.2005, 2 KO 158/03, Asylis; VGH Kassel, Beschl. v. 15.09.2005, 3 UE 2381/04.A, juris) im Übrigen auf der Hand.
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.04.2006 - 1 LA 42/06
    Eine Divergenz zu den im Zulassungsantrag genannten Beschlüssen des Senats vom 29.12.2005 1 LA 82/05 und vom 04.01.2006 1 LA 84/05 ist indes nicht gegeben, da der Senat die Frage, ob Berg-Karabach (ohne vorherige Beantragung der armenischen Staatsbürgerschaft) erreichbar ist, für die (dort, wie auch vorliegend) allein zu überprüfende Aufhebung der Zielstaatsbestimmung in der Abschiebungsandrohung in einem Berufungsverfahren für nicht entscheidungserheblich gehalten hat, wenn das VG erstmals die Abschiebung nach Berg-Karabach iZm der Abschiebungsandrohung prüft.

    Die Gliederung der beiden (insoweit gleichlautenden) Senatsbeschlüsse 1 LA 82/05 und 1 LA 84/05 und die Konjunktiv-Formulierung im letzten Absatz der Gründe (vor den Gründen zu den Nebenentscheidungen) zeigen, dass die Ausführungen zur Erreichbarkeit Berg-Karabachs nicht entscheidungstragend waren.

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.04.2006 - 1 LA 48/06
    Eine Divergenz zu den im Zulassungsantrag genannten Beschlüssen des Senats vom 29.12.2005 1 LA 82/05 und vom 04.01.2006 1 LA 84/05 ist indes nicht gegeben, da der Senat die Frage, ob Berg-Karabach (ohne vorherige Beantragung der armenischen Staatsbürgerschaft) erreichbar ist, für die (dort, wie auch vorliegend) allein zu überprüfende Aufhebung der Zielstaatsbestimmung in der Abschiebungsandrohung in einem Berufungsverfahren für nicht entscheidungserheblich gehalten hat, wenn das VG erstmals die Abschiebung nach Berg-Karabach iZm der Abschiebungsandrohung prüft.

    Die Gliederung der beiden (insoweit gleichlautenden) Senatsbeschlüsse 1 LA 82/05 und 1 LA 84/05 und die Konjunktiv-Formulierung im letzten Absatz der Gründe (vor den Gründen zu den Nebenentscheidungen) zeigen, dass die Ausführungen zur Erreichbarkeit Berg-Karabachs nicht entscheidungstragend waren.

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