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   OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - 2 LB 2/14   

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OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - 2 LB 2/14 (https://dejure.org/2014,20362)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.07.2014 - 2 LB 2/14 (https://dejure.org/2014,20362)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - 2 LB 2/14 (https://dejure.org/2014,20362)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 10 Abs 1 S 1 BeamtStG, § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 BeamtStG, § 9 BeamtStG
    Gesundheitliche Eignung eines Probebeamten zur Übernahme in das Lebenszeitverhältnis - maßgeblicher Beurteilungszeitraum - Prognosemaßstab

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe bei mangelnder gesundheitlicher Eignung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe bei mangelnder gesundheitlicher Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesundheitliche Eignung eines übergewichtigen Probebeamten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - 2 LB 2/14
    Bei Festlegung dieser Vorgaben steht dem Dienstherrn ein weiter Einschätzungsspielraum zu, bei dessen Wahrnehmung er sich am typischen Aufgabenbereich der Ämter der Laufbahn zu orientieren hat (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2013 2 C 12.11 juris Rn. 12 und 27, und vom 30. Oktober 2013 2 C 16.12 juris Rn. 18 und 30).

    Zudem beruhe die Begründung des Oberverwaltungsgerichts auf rechtlichen Annahmen, die nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überholt seien (Urt. v. 25.7.2013 - 2 C 12.11 - juris, und v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 - juris).

    Diese Ausführungen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - (juris) teilweise wiederholt und ergänzend festgestellt, maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Probebeamten sei der Ablauf der Probezeit, nicht der Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung.

  • BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 37.13

    Gesundheitliche Eignung eines Probebeamten; Bedeutung der Verteilung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - 2 LB 2/14
    Auf die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 2 B 37.13 - das Senatsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Sie macht geltend, unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2013 - 2 B 37.13 - sowie der dort zitierten einschlägigen "neueren Rechtsprechung" des Gerichts könne nicht von ihrer gesundheitlichen Nichteignung ausgegangen werden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Zurückverweisungsbeschluss vom 13. Dezember 2013 - 2 B 37.13 - ausgeführt, dass der Dienstherr bei unveränderter Sachlage an seine Bewertung der gesundheitlichen Eignung vor Begründung des Probebeamtenverhältnisses gebunden sei und er die gesundheitliche Eignung einer Beamtin bei der anstehenden Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit nur dann im Hinblick auf eine bereits vor der Begründung des Beamtenverhältnisses auf Probe bekannte Erkrankung verneinen dürfe, wenn sich die Bewertungsgrundlagen inzwischen geändert hätten.

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - 2 LB 2/14
    Bei Festlegung dieser Vorgaben steht dem Dienstherrn ein weiter Einschätzungsspielraum zu, bei dessen Wahrnehmung er sich am typischen Aufgabenbereich der Ämter der Laufbahn zu orientieren hat (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2013 2 C 12.11 juris Rn. 12 und 27, und vom 30. Oktober 2013 2 C 16.12 juris Rn. 18 und 30).

    Zudem beruhe die Begründung des Oberverwaltungsgerichts auf rechtlichen Annahmen, die nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überholt seien (Urt. v. 25.7.2013 - 2 C 12.11 - juris, und v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 - juris).

    Hinsichtlich der Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - (juris) auf der Grundlage des niedersächsischen Landesrechts ausgeführt:.

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - 2 LB 2/14
    Aufgrund dieser grundrechtlichen Bedeutung des Ausschlusses und des überaus langen, sich über Jahrzehnte erstreckenden Prognosezeitraums hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht mehr fest, wonach der Eintritt der Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein muss (vgl. Urteile vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6; vom 25. Februar 1993 - BVerwG 2 C 27.90 - BVerwGE 92, 147 und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2).

    Auch insoweit hält der Senat an seiner früheren Rechtsprechung nicht fest (vgl. Urteile 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6 S. 14 f. und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2).

  • BVerwG, 17.05.1962 - II C 87.59
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - 2 LB 2/14
    Aufgrund dieser grundrechtlichen Bedeutung des Ausschlusses und des überaus langen, sich über Jahrzehnte erstreckenden Prognosezeitraums hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht mehr fest, wonach der Eintritt der Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein muss (vgl. Urteile vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6; vom 25. Februar 1993 - BVerwG 2 C 27.90 - BVerwGE 92, 147 und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2).

    Auch insoweit hält der Senat an seiner früheren Rechtsprechung nicht fest (vgl. Urteile 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6 S. 14 f. und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2).

  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - 2 LB 2/14
    Der Dienstherr muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (Urteil vom 21. Juni 2007 -BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 Rn. 22 f.).

    Diese Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (Urteil vom 21. Juni 2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 26.11

    Heilpraktiker; Heilpraktikerberuf; blinder Heilpraktiker; Erblindung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - 2 LB 2/14
    Der Ausschluss des Zugangs zum Beamtenverhältnis aus gesundheitlichen Gründen ungeachtet der fachlichen Eignung stellt eine Einschränkung der durch Art. 33 Abs. 2 GG geschützten Zugangsmöglichkeit dar, die einer subjektiven Berufswahlschranke im Anwendungsbereich des Art. 12 Abs. 1 GG entspricht (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 3 C 26.11 - NJW 2013, 1320 Rn. 15).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - 2 LB 2/14
    Hinzu kommen muss, dass die Gerichte die Aufgabe, die entscheidungsrelevanten tatsächlichen Umstände festzustellen und rechtlich zu bewerten, selbst dann nicht bewältigen können, wenn sie im gebotenen Umfang auf die Sachkunde der Verwaltung zurückgreifen oder sich auf andere Weise sachverständiger Hilfe bedienen (BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34 und vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ; BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 2 C 33.08 - BVerwGE 134, 108 = Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 2 jeweils Rn. 11).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - 2 LB 2/14
    Die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers für das von ihm angestrebte öffentliche Amt bezieht sich nicht nur auf den gegenwärtigen Stand, sondern auch auf die künftige Amtstätigkeit und enthält eine Prognose, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers verlangt (BVerfG, Urteil vom 24. September 2003 - 2 BA 1436/02 - BVerfGE 108, 282 ).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - 2 LB 2/14
    Hinzu kommen muss, dass die Gerichte die Aufgabe, die entscheidungsrelevanten tatsächlichen Umstände festzustellen und rechtlich zu bewerten, selbst dann nicht bewältigen können, wenn sie im gebotenen Umfang auf die Sachkunde der Verwaltung zurückgreifen oder sich auf andere Weise sachverständiger Hilfe bedienen (BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34 und vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ; BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 2 C 33.08 - BVerwGE 134, 108 = Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 2 jeweils Rn. 11).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 76.10

    Beurteilungszeitpunkt für Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren;

  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 33.08

    Auslandsverwendungszuschlag; besondere Verwendung im Ausland; einheitliche

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2017 - 1 A 942/16

    Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund mangelnder

    Ob diese Anforderungen förmlich und abstrakt (Erlass, Richtlinie etc.) niedergelegt werden müssen, vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Juli 2014 - 2 LB 2/14 -, juris, Rn. 66, wonach eine fehlende - hinreichend nachvollziehbare - Festlegung der laufbahnbezogenen Anforderungen, denen der Beamte in gesundheitlicher Hinsicht genügen muss, der Spruchreife eines Anspruchs auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit entgegensteht, kann im Ergebnis offenbleiben, da keine hinreichenden Erkenntnisse vorliegen, wonach die Klägerin die genannten Anforderungen nicht erfüllt (vgl. nachfolgend (3)).
  • OVG Saarland, 14.05.2019 - 1 A 102/16

    Beamtenverhältnis auf Probe; Übernahme; Schadensersatz; gesundheitliche Eignung,

    Die medizinische Diagnose lässt insoweit hinreichende Anknüpfungs- und Befundtatsachen - wie etwa zum stammbetonten Fettverteilungsmuster oder zu Cholesterinwerten(siehe hierzu OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.7.2014 - 2 LB 2/14 -, Juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 4.9.2007 - 2 K 5337/06 -, Juris, Rdnr. 64, 67; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12.12.2005 - 1 K 6123/01 -, Juris, Rdnr. 40) - für die nach Ansicht der Amtsärztin potenziell in Betracht kommenden Folgeerkrankungen sowie eine diesbezügliche Ausschöpfung der vorhandenen Erkenntnisse zum Gesundheitszustand der Klägerin vermissen.
  • VG Koblenz, 23.08.2019 - 2 L 802/19

    Laktose- und Fructoseunverträglichkeit steht einer Einstellung in den

    Mithin haben darüber letztverantwortlich die Verwaltungsgerichte zu entscheiden, ohne an tatsächliche oder rechtliche Bewertungen des Dienstherrn gebunden zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 -, juris, Rn 24, 30; BayVGH, Beschluss vom 25. Januar 2019 - 6 CE 18.2481 -, juris, Rn 9; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Juli 2014 - 2 LB 2/14 -, juris, Rn 59; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. Februar 2018 - 12 B 17/18 -, juris, Rn 25).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2024 - 2 A 10587/23

    Polizeidienstuntauglichkeit eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst

    b) Eine Polizeidienstuntauglichkeit des Klägers folgt auch nicht mit Blick auf den vom Bundesverwaltungsgericht in seinen bereits erwähnten Entscheidungen aus dem Jahr 2013 (Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - vgl. im Anschluss daran etwa OVG SH, Urteil vom 30. Juli 2014 - 2 LB 2/14 -, juris Rn. 51, 65; NdsOVG, Beschluss vom 2. August 2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 6; OVG NRW, Urteil vom 5. Oktober 2017 - 1 A 942/16 -, juris Rn. 48; OVG LSA, Beschluss vom 30. April 2019 - 1 L 40/19 -, juris Rn. 6; SaarlOVG, Urteil vom 14. Mai 2019 - 1 A 102/16 -, juris Rn. 68; VGH BW, Urteil vom 24. Juni 2019 - 4 S 1716/18 -, juris 36) unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung neu entwickelten Prognosemaßstab für eine vorzeitige Dienstunfähigkeit bzw. für wiederholte krankheitsbedingte Ausfälle.
  • BVerwG, 21.09.2017 - 2 C 61.16

    Amt mit leitender Funktion; Beamtenverhältnis auf Probe; Beauftragung; Leiter

    Nach Aufhebung dieses Berufungsurteils und Zurückverweisung durch den Senat (BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 2 B 37.13 -) wies das Oberverwaltungsgericht die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts mit der Maßgabe zurück, dass die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts zugrunde zu legen ist (OVG Schleswig, Urteil vom 30. Juli 2014 - 2 LB 2/14 -).
  • VG Schleswig, 09.12.2020 - 12 A 308/18

    Entlassung einer Beamtin auf Probe (Lehrerin) nach der Probezeit wegen

    Die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit oder zum Beamten auf Lebenszeit ist nach § 10 Absatz 1 Satz 1 BeamtStG nur zulässig, wenn die Beamtin oder der Beamte sich in einer Probezeit von mindestens sechs Monaten und höchstens fünf Jahren hinsichtlich der in § 9 BeamtStG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung bewährt hat (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Juli 2014 - 2 LB 2/14 -, Rn. 42, juris).
  • VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 17/18

    Einstellung in den Polizeivollzugsdienst; gesundheitliche Eignung im Falle einer

    Bei der Entscheidung, ob der Bewerber den festgelegten laufbahnbezogenen Voraussetzungen in gesundheitlicher Hinsicht genügt, steht dem Dienstherrn nach dieser bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wegen Art. 19 Abs. 4, 33 Abs. 2 GG und § 9 BeamtStG kein Beurteilungsspielraum mehr zu (bestätigend: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Juli 2014 - 2 LB 2/14 -, juris Rn. 62; VG Würzburg, Beschluss vom 21. August 2014 - W 1 E 14.733 -, juris Rn. 18).

    Er muss das Ausmaß der Einschränkungen feststellen und deren voraussichtliche Bedeutung für die Leistungsfähigkeit und für die Erfüllung der beruflichen Anforderungen medizinisch fundiert einschätzen (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Juli 2014 - 2 LB 2/14 -, juris Rn. 57, 58).

  • VG Greifswald, 12.03.2018 - 6 B 153/18

    Keine Entlassung eines Beamten auf Probe innerhalb eines geschützten Zeitraums

    Entscheidend ist also, ob die Antragstellerin sich in ihrer Probezeit hinsichtlich der in § 9 BeamtStG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung bewährt hat (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urt. v. 30. Juli 2014 - 2 LB 2/14 -, juris-Rn. 42).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.10.2016 - 2 LB 22/15

    Zahlung einer Zulage für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Schulleiters

    Nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren erhob die Klägerin dagegen Klage zum Verwaltungsgericht, über die erst am 30. Juli 2014 rechtskräftig entschieden worden war (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 07.03.2012 - 11 A 191/10 - Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 24.01.2013 - 2 LB 27/12 - BVerwG, Beschl. v. 13.12.2013 - 2 B 37.13 - Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 30.07.2014 - 2 LB 2/14 -).
  • VG Schleswig, 15.09.2017 - 11 B 36/17

    Recht der Landesbeamten; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    Entscheidend ist, ob die Antragstellerin sich in ihrer Probezeit hinsichtlich der in § 9 BeamtStG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung bewährt hat (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.07.2014 - 2 LB 2/14 -, Rn. 42, juris).
  • VG Schleswig, 12.06.2017 - 11 B 17/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

  • VG Schleswig, 11.03.2015 - 11 A 131/12

    Recht der Landesbeamten - Zulage

  • VG Schleswig, 28.12.2020 - 12 B 72/20

    Vorläufiger Rechtsschutz wegen Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Probe

  • VG Kassel, 05.06.2023 - 1 K 594/20

    Gesundheitliche Nichteignung eines Polizeianwärters aufgrund eines

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