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   OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1991 - 1 L 59/91   

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https://dejure.org/1991,7904
OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1991 - 1 L 59/91 (https://dejure.org/1991,7904)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.09.1991 - 1 L 59/91 (https://dejure.org/1991,7904)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. September 1991 - 1 L 59/91 (https://dejure.org/1991,7904)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; Grundstücksteilung

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 2 A 181/88
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1991 - 1 L 59/91
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1991 - 1 L 59/91
    Auszugehen ist dabei davon, daß es keinen allgemein geltenden Grundsatz gibt, daß eine Bebauung in zweiter Reihe innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile städtebaulich unerwünscht ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1980 - IV C 30.78 -, DVBl. 1981, 100; BVerwG, Urt. v. 13.02.1976 - IV C 72.74 -, BRS 30 Nr. 39; BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - 4 C 10.73 -, BRS 28 Nr. 28).

    Solche können sich beispielsweise daraus ergeben, daß sie einer bestimmten Ruhelage, etwa der Wohnruhe oder der ungestörten Nutzung rückwärtiger Gartenflächen, die Grundlage entzieht (BVerwG, Urt. 29.11.1974, aaO) oder sie in der Form einer zu mißbilligenden Vorbildwirkung "Unruhe" stiftet (vgl. BVerwG, Urt. vom 21.11.1980, aaO).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1991 - 1 L 59/91
    Diese Bebauung bestimmt zwar schon wegen ihrer Ausdehnung die Bebauung in dem Straßengeviert W.-straße, A. Weg, B.-redder und H. Allee, hat aber wegen ihrer völlig anderen Nutzung keine prägende Wirkung für das Grundstück des Klägers derart, daß sie Vorbild für eine Wohnnutzung des Grundstückes des Klägers in einer zweiten Baureihe sein kann (zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung einer "singulären Anlage" im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB vgl. BVerwG, Urt. vom 15.02.1990 - 4 C 23.86 -, NVwZ 1990, 755.) Somit überschreitet die beabsichtigte Wohnnutzung auf dem rückwärtigen Teil des Grundstückes des Klägers den vorgegebenen städtebaulichen Rahmen.
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1991 - 1 L 59/91
    Ein Bebauungsplan oder einzelne seiner Festsetzungen können wegen Funktionslosigkeit außer Kraft treten, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sich der Bebauungsplan oder einzelne seiner Festsetzungen beziehen, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (siehe hierzu BVerwG, Urt. vom 05.08.1983 - 4 C 96.79 -, BVerwGE 67, 334; BVerwG, Urt. vom 29.04.1977 - 4 c 39.75 -, BVerwGE 54, 5).
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74

    Wohnhaus am Ortsrand - Baugenehmigung - Hinterlandbebauung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1991 - 1 L 59/91
    Auszugehen ist dabei davon, daß es keinen allgemein geltenden Grundsatz gibt, daß eine Bebauung in zweiter Reihe innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile städtebaulich unerwünscht ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1980 - IV C 30.78 -, DVBl. 1981, 100; BVerwG, Urt. v. 13.02.1976 - IV C 72.74 -, BRS 30 Nr. 39; BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - 4 C 10.73 -, BRS 28 Nr. 28).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1991 - 1 L 59/91
    Auszugehen ist dabei davon, daß es keinen allgemein geltenden Grundsatz gibt, daß eine Bebauung in zweiter Reihe innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile städtebaulich unerwünscht ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1980 - IV C 30.78 -, DVBl. 1981, 100; BVerwG, Urt. v. 13.02.1976 - IV C 72.74 -, BRS 30 Nr. 39; BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - 4 C 10.73 -, BRS 28 Nr. 28).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1991 - 1 L 59/91
    Ein Bebauungsplan oder einzelne seiner Festsetzungen können wegen Funktionslosigkeit außer Kraft treten, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sich der Bebauungsplan oder einzelne seiner Festsetzungen beziehen, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (siehe hierzu BVerwG, Urt. vom 05.08.1983 - 4 C 96.79 -, BVerwGE 67, 334; BVerwG, Urt. vom 29.04.1977 - 4 c 39.75 -, BVerwGE 54, 5).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1991 - 1 L 59/91
    Mit der Überschreitung des vorgegebenen städtebaulichen Rahmens steht aber noch nicht notwendigerweise fest, daß die geplante Teilung bauplanungsrechtlich unzulässig ist, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. vom 26.05.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369, 386) kann - wenn auch nur im Sinne einer Ausnahme - selbst ein sogenanntes rahmenüberschreitendes Vorhaben zulässig sein.
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