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   OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 2 LB 81/04   

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OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 2 LB 81/04 (https://dejure.org/2005,11009)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.11.2005 - 2 LB 81/04 (https://dejure.org/2005,11009)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. November 2005 - 2 LB 81/04 (https://dejure.org/2005,11009)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erweiterung einer Straße als beitagsfähige Maßnahme i.S.d. § 8 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein (KAG SH); Eignung eines Bahnübergangs zur Teilung eines Straßenzugs in zwei Einrichtungen; Teilung eines Grundstücks und Übereignung einer Teilfläche zum Zwecke ...

  • Judicialis

    AO § 42; ; KAG SH § 8; ; KAG SH § 8 Abs. 5 S. 1

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.1990 - 12 A 11303/90

    Teilung eines Grundstücks; Abwasserbeseitigungsbeitrag; Zahlungspflicht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 2 LB 81/04
    Deshalb kann, obwohl in der Übereignung das Umgehungsgeschäft zu sehen ist, die Übereignung als solche nicht "hinweg gedacht" werde (so aber OVG Koblenz, Urt. v. 11.10.1990 - 12 A 1130390 -, NVwZ-RR 1991, 321 zum Rh.-Pf. KAG), sondern ist der Beitrag gegen die Klägerin als Grundstückseigentümerin festzusetzen (so auch Tipke/Kruse, Kommentar zur AO, § 42 Textziffer 50 und 53 unter Berufung auf BFH, Urt. v. 12.12.1996 - II R 6193 -, BFHE 181, 520 = Bundessteuerblatt III 1997, 299).
  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 2 LB 81/04
    Selbst wenn man mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 12.09.1984 - 8 C 12482 -, BVerwGE 70, 96) die Auffassung vertritt, dass die Gemeinde offensichtlich erkennbare Umstände, die dazu führen, dass aus sachlichen Gründen ein (teilweiser) Billigkeitserlass geboten ist, von Amts wegen bereits im Heranziehungsverfahren zu berücksichtigen hat, und diese Voraussetzungen als erfüllt ansieht, führt ein Verstoß gegen diese Berücksichtigungspflicht nicht zur Rechtswidrigkeit eines gleichwohl (ungekürzt) ergehenden Abgabenbescheides, weil es sich lediglich um eine verfahrensrechtliche Pflicht handelt (BVerwG, Urt. v. 12.09.1984, a.a.O.).
  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 2 LB 81/04
    Entspricht die Festsetzung des Beitrags - wie im vorliegenden Fall - den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes und der Satzung und stehen diese Regelungen weiterhin mit höherrangigem Recht in Einklang, ist einer gleichwohl festzustellenden Abgabenüberlastung durch Gewährung eines Billigkeitserlasses zu begegnen (siehe BVerwG, Urt. v. 22.05.1992 - 8 C 50.90 -, BVerwG 90, 202).
  • BFH, 07.06.1989 - II B 111/88

    Grunderwerbsteuer - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Grundbesitz - Eintritt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 2 LB 81/04
    Soweit unter Hinweis auf den Beschluss des BFH vom 07. Juni 1989 (- II B 11188 -, BFHE 156, 527 = Bundessteuerblatt II 1988, 803) Abweichendes vertreten wird (siehe Koch/Scholtz, Kommentar zur AO, 5. Aufl., § 42 S. 326 und Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO, § 42 Rdnr. 112), lässt sich dies wegen der Regelung des § 8 Abs. 5 Satz 1 KAG jedenfalls nicht auf das Straßenausbaubeitragsrecht Schleswig-Holsteins übertragen.
  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 90.81

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 2 LB 81/04
    Das folgt aus dem Regelungsgehalt dieser Entscheidung, die darin besteht, eine niedrigere Abgabenfestsetzung zuzulassen, und daraus, dass diese Entscheidung über die abweichende Festsetzung mit der Abgabenfestsetzung zwar (äußerlich) verbunden werden kann (§ 163 Abs. 1 Satz 3 AO), nicht aber verbunden werden muss (vgl. BVerwGE, Urt. v. 04.06.1982 - 8 C 199081 -, NJW 1982, 2682).
  • BFH, 12.12.1996 - II R 61/93

    Wer schuldet Grunderwerbsteuer bei Auswechslung aller Gesellschafter einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 2 LB 81/04
    Deshalb kann, obwohl in der Übereignung das Umgehungsgeschäft zu sehen ist, die Übereignung als solche nicht "hinweg gedacht" werde (so aber OVG Koblenz, Urt. v. 11.10.1990 - 12 A 1130390 -, NVwZ-RR 1991, 321 zum Rh.-Pf. KAG), sondern ist der Beitrag gegen die Klägerin als Grundstückseigentümerin festzusetzen (so auch Tipke/Kruse, Kommentar zur AO, § 42 Textziffer 50 und 53 unter Berufung auf BFH, Urt. v. 12.12.1996 - II R 6193 -, BFHE 181, 520 = Bundessteuerblatt III 1997, 299).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2008 - 2 S 1946/06

    Gestaltungsmissbrauch im Erschließungsbeitragsrecht

    Dieser zum landesrechtlichen Straßenausbaubeitragsrecht ergangenen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein (vgl. Urteil vom 30.11.2005 - 2 LB 81/04 - Juris) liegt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 12.12.1996 (II R 61/93 - BFHE 181, 520) zugrunde, die jedoch auf den hier zu beurteilenden Fall nicht übertragen werden kann.
  • VG München, 13.07.2021 - M 28 K 19.841

    Vorauszahlung auf einen Straßenausbaubeitrag - Anfechtungsklage

    Das folgt aus dem Regelungsgehalt dieser Entscheidung, die darin besteht, eine niedrigere Abgabenfestsetzung zuzulassen, und daraus, dass diese Entscheidung über die abweichende Festsetzung mit der Abgabenfestsetzung zwar (äußerlich) verbunden werden kann (Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 b) aa) BayKAG i.V.m. § 163 Abs. 2 AO), nicht aber verbunden werden muss (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1982 - 8 C 90/81 - juris Rn. 16 ff.; OVG SH, U.v. 30.11.2005 - 2 LB 81/04 - juris Rn. 46).

    Selbst wenn man aber mit dem Bundesverwaltungsgericht die Auffassung vertritt, dass eine Gemeinde zumindest offensichtlich erkennbare Umstände, die dazu führen, dass aus sachlichen Gründen ein (teilweiser) Billigkeitserlass geboten ist, von Amts wegen bereits im Heranziehungsverfahren zu berücksichtigen hat, und diese Voraussetzungen als erfüllt ansieht, führt ein Verstoß gegen diese Berücksichtigungspflicht nicht zur Rechtswidrigkeit eines gleichwohl (ungekürzt) ergehenden Abgabenbescheides, weil es sich lediglich um eine verfahrensrechtliche Pflicht handelt und ein möglicher Billigkeitserlass daher die Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheides nicht berührt (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.1987 - 8 C 85/86 - juris Rn. 33; BVerwG, U.v. 12.9.1984 - 8 C 124/82 - juris Rn. 15 ff.; OVG SH, U.v. 30.11.2005 - 2 LB 81/04 - juris Rn. 47; VG Düsseldorf, U.v. 17.6.2008 - 17 K 3573/07 - juris Rn. 79).

    Voraussetzung für ein reduziertes Leistungsgebot aus Billigkeitsgründen ist mithin, dass ein begünstigender Erlassbescheid bereits ergangen ist (vgl. OVG SH, U.v. 30.11.2005 - 2 LB 81/04 - juris Rn. 48).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2021 - 2 LB 99/18

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; unterschiedliche Verkehrsfunktionen

    Für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung einer Einrichtung ist wie im Erschließungsbeitragsrecht auch im Straßenausbaubeitragsrecht, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise und ungeachtet einer etwa wechselnden Straßenbezeichnung, auf das Erscheinungsbild eines Straßenzugs (z. B. die Straßenführung, Straßenbreite und -länge, Straßenausstattung, Zahl der "erschlossenen" Grundstücke), seine Verkehrsfunktion sowie auf vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen, Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen (stRspr des OVG Schleswig, vgl. nur Urteile vom 28. Oktober 1997 - 2 L 281/95 -, Rn. 22, vom 21. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 52, vom 5. März 2015, a.a.O., Rn. 53, vom 30. November 2005 - 2 LB 81/04 -, Rn. 36, alle juris und für das Erschließungsbeitragsrecht OVG Schleswig, Urteil vom 31. Mai 2018 - 2 LB 2/17 -, Rn. 48 und BVerwG, Urteil vom 6. Februar 2020 - 9 C 9.18 -, Rn. 19, beide juris).

    Maßgeblich bleibt insoweit aber stets das äußere Erscheinungsbild der konkret zu beurteilenden Einrichtung (vgl. Senatsurteil vom 30. November 2005, a.a.O., Rn. 37).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2023 - 3 LB 395/15

    Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Straßenbaubeitragsrecht

    Eine tragfähige Begründung für die Grundstücksteilung und -übertragung muss gerade in Bezug auf die konkret betroffene Fläche und den konkreten Zeitpunkt der Teilung bzw. Übertragung bestehen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 30. November 2005 - 2 LB 81/04 -, juris Rn. 40).

    Im Übrigen würde auch nicht einleuchten, weshalb bei dieser Motivation lediglich eine geringwertige Teilfläche des Gewerbegrundstücks auf den Sohn übertragen wurde (zum Argument der wirtschaftlichen Absicherung der Ehefrau vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Januar 2022 - 9 LA 122/20 -, juris Rn. 22; zum Argument der vorweggenommenen Erbfolge vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 30. November 2005 - 2 LB 81/04 -, juris Rn. 40).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 228/17

    Entstehung von Gewohnheitsrecht; Vorteil für ein Hinterliegergrundstück durch

    Zumal - und auch das hat das Verwaltungsgericht, insoweit mit dem Zulassungsvorbringen nicht angegriffen, ausgeführt (UA Seite 6) - die Voraussetzungen, den Eigentumswechsel als Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten iSd. § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG iVm § 42 Abs. 1 AO (vgl. dazu Urteile des Senats vom 19. September 1996 - 2 L 126/95 - und vom 30. November 2005 - 2 LB 81/04 - sowie auch BFH, Urteil vom 10. Juli 2019 - X R 21-22/17 - , juris) zu bewerten, danach nicht vorliegen.
  • VG Schleswig, 12.07.2016 - 9 B 15/16

    Ausbaubeiträge - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Als Abgrenzungen, die geeignet sind, einen Straßenzug in zwei Einrichtungen zu teilen, kommen nicht nur Kreuzungen oder Einmündungen in Frage, sondern z.B. auch platzartige Erweiterungen und Bahnunterführungen, möglicherweise auch Bahnübergänge (vgl. OVG Schleswig, U. v. 30.11.2005 - 2 LB 81/04 -).

    Maßgeblich bleibt aber stets das äußere Erscheinungsbild der konkret zu beurteilenden Einrichtung (OVG Schleswig, U. v. 30.11.2005, a.a.O.; Habermann, in Habermann/Arndt, Kommunalabgabenrecht, Stand: 01/2016, § 8 Rn. 132 m.w.N.).

  • VG Schleswig, 16.06.2016 - 9 A 194/14

    Ausbaubeiträge (Vorauszahlung)

    Als Abgrenzungen, die geeignet sind, einen Straßenzug in zwei Einrichtungen zu teilen, kommen nicht nur Kreuzungen oder Einmündungen in Frage, sondern z.B. auch platzartige Erweiterungen und Bahnunterführungen, möglicherweise auch Bahnübergänge (vgl. OVG Schleswig, U. v. 30.11.2005 - 2 LB 81/04-).

    Maßgeblich bleibt aber stets das äußere Erscheinungsbild der konkret zu beurteilenden Einrichtung (OVG Schleswig, U. v. 30.11.2005, a.a.O.; Habermann in Habermann/Arndt, KAG, Stand 01/2016, § 8, Rn. 132 m.w.N.).

  • VG Neustadt, 05.05.2021 - 3 K 1102/20

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung; Erlass aus

    Selbst wenn die Gemeinde offensichtlich erkennbare Umstände, die dazu führen, dass aus sachlichen Gründen ein (teilweiser) Billigkeitserlass geboten wäre, von Amts wegen bereits im Heranziehungsverfahren zu berücksichtigen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.9.1984 - 8 C 124.82) und diese Voraussetzung als erfüllt ansehen würde, lassen die für einen Erlass anerkannten Billigkeitsgründe die Rechtmäßigkeit der Festsetzung und Anforderung des Ausbaubeitrags unberührt und müssen von dem Beitragspflichtigen daher in einem gesonderten Verfahren gegenüber der Gemeinde geltend gemacht und ggf. im Wege der Verpflichtungsklage gerichtlich verfolgt werden (vgl. zu §§ 163, 227 AO: BVerwG, Urteile vom 4.6.1982 - 8 C 90.81 und 8 C 106.81; OVG NRW, Beschluss vom 7.7.1997 - 3 B 1179/95; zu § 135 Abs. 5 BauGB: BVerwG, Urteile vom 4.6.1982 - 8 C 90.81, vom 12.9.1984 - 8 C 124.82, vom 5.10.84 - 8 C 41.83, vom 1.8.1986 - 54.85, vom 22.5.1992 - 8 C 50/90 und vom 17.6.1994 - 8 C 22.92; OVG RP, Urteil vom 22.9.1981 - 6 A 52/80.OVG; OVG SH, Urteil vom 30.11.2005 - 2 LB 81/04;SächsOVG, Beschluss vom 11.9.2017 - 5 B 158/17; VG NW, Urteil vom 29.3.2004 - 5 K 2682/03.NW; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 26 Rn. 40ff. m.w.N.).
  • VG Schleswig, 22.09.2017 - 9 A 206/14

    Heranziehung zu Ausbaubeiträgen

    Selbst wenn das Bundesverwaltungsgericht es für wünschenswert erachtet, dass eine Gemeinde offensichtlich erkennbare Umstände, die dazu führen, dass aus sachlichen Gründen ein teilweiser Billigkeitserlass geboten sei, von Amts wegen bereits im Heranziehungsverfahren berücksichtigt, führt ein Verstoß dagegen nicht zur Rechtswidrigkeit eines gleichwohl ungekürzt ergehenden Beitragsbescheides, weil die Beitragspflicht materiell nicht als negative Voraussetzung das Fehlen von Billigkeitsgesichtspunkten fordert und zudem auch eine Ermessensentscheidung darstellt (vgl. BVerwG, U. v. 12.09.1984 - 8 C 124/82 -, juris; OVG Schleswig, U. v. 30.11.2005 - 2 LB 81/04 -, juris; Habermann, aaO, § 8 Rdnr. 22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2006 - 2 LA 124/05

    Betriebsgesellschaft, Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts,

    Ein Missbrauch liegt nur dann vor, wenn eine Gestaltung gewählt worden ist, die gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftlich oder sonst beachtliche nicht steuerrechtliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (Senatsurteil v. 30.11.2005, - 2 LB 81/04 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2007 - 2 LB 23/07

    BGB-Gesellschaft; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Inhaber; Zweitwohnungssteuer

  • VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 127/15

    Ausbaubeiträge

  • VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 100/15

    Ausbaubeiträge

  • VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 144/15

    Unbefahrbare Wohnwege im Ausbaubeitragsrecht; Zusicherung eines bestimmten

  • VG Schleswig, 07.12.2016 - 9 A 153/16

    Kommunalrecht: Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag - Wohnweg

  • VG Schleswig, 18.05.2016 - 9 A 1/15

    Ausbaubeitrag - Artzuschlag bei einem gemischt genutzten Kirchengrundstück

  • VG Schleswig, 10.06.2009 - 9 A 213/08

    Erhebung von Ausbaubeiträgen bei nachträglicher Abschnittsbildung

  • VG Schleswig, 18.07.2016 - 9 A 46/15

    Ausbaubeiträge

  • VG Schleswig, 18.05.2016 - 9 A 143/15

    Kommunalrecht: Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag für die Erneuerung der

  • VG Schleswig, 06.09.2012 - 9 A 131/09

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung einer Miteigentümerin zu einem Beitrag für den

  • VG Schleswig, 28.03.2013 - 9 A 294/11

    Vorauszahlung auf einen Straßenbaubeitrag; wirtschaftliche Vorteile, die aus der

  • VG Schleswig, 28.03.2013 - 9 A 293/11

    Ausbaubeiträge

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