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   OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20 (https://dejure.org/2021,9114)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.03.2021 - 2 MB 15/20 (https://dejure.org/2021,9114)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. März 2021 - 2 MB 15/20 (https://dejure.org/2021,9114)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 66 Abs 1 Nr 2 VwG SH, § 68 S 1 VwG SH, § 68 S 3 VwG SH, § 133 Abs 3 S 5 BauGB, ÖrtBekVerkV SH vom 05.03.1998
    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Heranziehung eines Eigentümers eines Grundstücks zu Straßenerschließungsbeiträgen für ein sog. gefangenes Hinterliegergrundstück

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15

    Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe/Tourismusabgabe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das satzungsrechtliche Zitiergebot i. S. d. § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG dazu dient, die Delegation von Rechtssetzungskompetenz auf die Exekutive in ihren gesetzlichen Grundlagen verständlich und kontrollierbar zu machen sowie die Exekutive dazu anzuhalten, sich über ihre Rechtsgrundlagen zu vergewissern (vgl. Senatsurteile vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59 und vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 34; für Rechtsverordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 17).

    Es kommt daher nicht nur darauf an, ob er sich überhaupt im Rahmen der delegierten Rechtssetzungsgewalt bewegt, vielmehr muss sich die in Anspruch genommene Rechtssetzungsbefugnis gerade aus den von ihm selbst angeführten Vorschriften ergeben (Senatsurteile vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 54 und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 22).

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (Senatsurteile vom Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 -, juris, Rn. 28 und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, juris, Rn. 158; Beschlüsse vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, juris, Rn. 51 und vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 22).

    Vielmehr sind dann neben der allgemeinen Ermächtigung zusätzlich die weiteren besonderen Ermächtigungsvorschriften anzuführen, und zwar so konkret, dass erkennbar ist, welche einzelne Vorschrift welchen Gesetzes - bei der Regelung mehrerer Abgabentatbestände in einer Norm auch unter Bezeichnung von Absatz, Satz und Ziffer innerhalb einer Vorschrift - die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Satzungserlass enthält (vgl. OVG Schleswig, Senatsurteile vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 -, juris, Rn. 23 und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, juris, Rn. 33; Friedersen/Stadelmann in Förster/Friedersen/Rohde, Kommentar zum LVwG Schleswig-Holstein, Stand 2/2020, § 66, Erl. 2 zu Nr. 2).

  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 8.18

    Klage eines Grundstückseigentümers gegen die gegen die Erhebung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20
    Denn bei sogenannten gefangenen Hinterliegergrundstücken, die ausschließlich über das vorgelagerte Anliegergrundstück eine Verbindung zur Erschließungsanlage haben, kann allein schon die Eigentümeridentität als solche eine schutzwürdige Erwartung der übrigen Grundstückseigentümer auf Einbeziehung in den Kreis der erschlossenen Grundstücke begründen (vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 6. September 2018 - 9 C 8.18 -, juris, Rn. 12; OVG Münster, Beschluss vom 3. März 2020 - 15 A 401/18 -, juris, Rn. 8; Driehaus, aaO, § 17, Rn. 97 f.).

    § 133 Abs. 1 BauGB verlangt mit seinen Tatbestandsmerkmalen "bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen" (Satz 1) bzw. "Bauland" mit der Folge, dass die "Grundstücke ... zur Bebauung anstehen" (Satz 2) nicht, dass allen Erreichbarkeitsanforderungen namentlich des landesrechtlichen Bauordnungsrechts bereits bei Entstehung der Beitragspflicht vollauf genügt ist und angesichts dessen der Aufnahme der baulichen (oder gewerblichen) Nutzung nichts mehr im Wege steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1993 - 8 C 35.92 -, juris, Rn. 11; BVerwG, Vorlagebeschluss vom 6. September 2018 - 9 C 8.18 -, juris, Rn. 13).

    Schließlich hat es in den Fällen der Eigentümeridentität, d. h. in Fällen, in denen - wie hier - das Anlieger- und das Hinterliegergrundstück im Eigentum derselben Person stehen, der Eigentümer regelmäßig selbst in der Hand, durch geeignete Maßnahmen etwaige Hindernisse solcher Art zu beseitigen; ob er davon Gebrauch macht, ist beitragsrechtlich unerheblich (vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 6. September 2018 - 9 C 8.18 -, juris, Rn. 13; VGH München, Beschluss vom 29. April 2016 - 6 CS 16.58 -, juris, Rn. 11 m.w.N.).

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das satzungsrechtliche Zitiergebot i. S. d. § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG dazu dient, die Delegation von Rechtssetzungskompetenz auf die Exekutive in ihren gesetzlichen Grundlagen verständlich und kontrollierbar zu machen sowie die Exekutive dazu anzuhalten, sich über ihre Rechtsgrundlagen zu vergewissern (vgl. Senatsurteile vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59 und vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 34; für Rechtsverordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 17).

    Es kommt daher nicht nur darauf an, ob er sich überhaupt im Rahmen der delegierten Rechtssetzungsgewalt bewegt, vielmehr muss sich die in Anspruch genommene Rechtssetzungsbefugnis gerade aus den von ihm selbst angeführten Vorschriften ergeben (Senatsurteile vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 54 und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 22).

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (Senatsurteile vom Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 -, juris, Rn. 28 und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, juris, Rn. 158; Beschlüsse vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, juris, Rn. 51 und vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 22).

  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13

    Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20
    Aber selbst dann, wenn bei Eigentümeridentität und fehlender Straßenanbindung noch eine einheitliche Nutzung beider Grundstücke (Hinterlieger- und Anliegergrundstück) gefordert würde (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. März 2007 - 9 C 4.06 -, juris, Ls. 1 und Rn. 17; vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 -, juris, Rn. 13 und vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 -, juris, Rn. 39), ist das Hinterliegergrundstück als erschlossen anzusehen.

    Von einer einheitlichen Nutzung von Anlieger- und Hinterliegergrundstück ist auszugehen, wenn und soweit sie aus Sicht der übrigen Beitragspflichtigen die gemeinsame Grenze gleichsam verwischt und die Grundstücke als ein (größeres) Grundstück erscheinen lässt, welches den Eindruck vermittelt, es könne mit einer erschließungsbeitragsrechtlich relevanten Wahrscheinlichkeit typischerweise mit einer Inanspruchnahme der Anbaustraße auch durch das Hinterliegergrundstück gerechnet werden (BVerwG, Urteile vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 -, juris, Rn. 19 und vom 30. Mai 1997 - 8 C 27.96 -, juris, Rn. 10).

    Dabei können auch unterschiedliche Nutzungen einheitlich sein, wenn sie einander ergänzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 -, juris, Rn. 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2020 - 15 A 401/18

    Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei gefangenen Hinterliegergrundstücken;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20
    Denn bei sogenannten gefangenen Hinterliegergrundstücken, die ausschließlich über das vorgelagerte Anliegergrundstück eine Verbindung zur Erschließungsanlage haben, kann allein schon die Eigentümeridentität als solche eine schutzwürdige Erwartung der übrigen Grundstückseigentümer auf Einbeziehung in den Kreis der erschlossenen Grundstücke begründen (vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 6. September 2018 - 9 C 8.18 -, juris, Rn. 12; OVG Münster, Beschluss vom 3. März 2020 - 15 A 401/18 -, juris, Rn. 8; Driehaus, aaO, § 17, Rn. 97 f.).

    Vielmehr ist ein durch eine Anbaustraße gemäß § 131 Abs. 1 BauGB erschlossenes Hinterliegergrundstück dann, wenn es (nur noch) in der Hand des Eigentümers liegt, mit Blick auf diese Anlage die Erreichbarkeitsanforderungen zu erfüllen, von denen das (bundesrechtliche) Bebauungsrecht und das (landesrechtliche) Bauordnungsrecht die bauliche oder gewerbliche Nutzung des Grundstücks abhängig machen, als bebaubar anzusehen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 3. März 2020 - 15 A 401/18 -, juris, Rn. 14, m. w. N. in Rn. 15).

  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20
    Dem Rechtsstaatsprinzip ist grundsätzlich auch bei einer Bekanntmachung von kommunalem Satzungsrecht in (nur) einer Zeitung Genüge getan, sofern sichergestellt ist, dass diese Zeitung von interessierten Bürgern erworben werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 -, juris, Rn. 4; Urteil vom 13. Dezember 1985 - 8 C 66.84 -, juris, Rn. 23).

    Es stellt grundsätzlich keine unzumutbare Erschwernis dar, diese Zeitung käuflich zu erwerben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 -, juris, Rn. 4; OVG Magdeburg, Urteil vom 2. September 2008 - 4 L 572/04 -, juris, Rn. 26; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage, § 11, Rn. 24).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19

    Abfallgebührensatzungen für den Kreis Ostholstein sind formal unwirksam

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das satzungsrechtliche Zitiergebot i. S. d. § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG dazu dient, die Delegation von Rechtssetzungskompetenz auf die Exekutive in ihren gesetzlichen Grundlagen verständlich und kontrollierbar zu machen sowie die Exekutive dazu anzuhalten, sich über ihre Rechtsgrundlagen zu vergewissern (vgl. Senatsurteile vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59 und vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 34; für Rechtsverordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 17).

    Es kommt daher nicht nur darauf an, ob er sich überhaupt im Rahmen der delegierten Rechtssetzungsgewalt bewegt, vielmehr muss sich die in Anspruch genommene Rechtssetzungsbefugnis gerade aus den von ihm selbst angeführten Vorschriften ergeben (Senatsurteile vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 54 und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 22).

  • OVG Saarland, 30.08.1994 - 2 R 8/94

    Nachbarschutz; Wohngebiet; Garagenanlage; Stellplätze

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20
    (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 30. August 1994 - 2 R 8/94 -, juris, Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2006 - 1 KN 156/05

    Anforderungen an die Festsetzung einer Stellplatzfläche als Nebenanlage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20
    Soweit der Antragsteller hierzu vorträgt, es fehle bei der Errichtung von Garagen oder Stellplätzen an einem zwingenden Zusammenhang mit einer Hauptanlage auf einem anderen Baugrundstück im Baugebiet, aus deren Nutzung sich die Erforderlichkeit der Nebenanlage ergebe, bezieht er sich aufgrund der Zitierung des Urteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (1 KN 156/05, NJOZ 2007, 2578, beck-online) ersichtlich auf die Zulässigkeit der Ausweisung gesonderter Stellplätze bzw. Garagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB.
  • VGH Bayern, 29.04.2016 - 6 CS 16.58

    Beschwerde gegen Erschließungsbeitrag

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20
    Schließlich hat es in den Fällen der Eigentümeridentität, d. h. in Fällen, in denen - wie hier - das Anlieger- und das Hinterliegergrundstück im Eigentum derselben Person stehen, der Eigentümer regelmäßig selbst in der Hand, durch geeignete Maßnahmen etwaige Hindernisse solcher Art zu beseitigen; ob er davon Gebrauch macht, ist beitragsrechtlich unerheblich (vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 6. September 2018 - 9 C 8.18 -, juris, Rn. 13; VGH München, Beschluss vom 29. April 2016 - 6 CS 16.58 -, juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2018 - 2 MB 1/18

    Erhebung von Ausbaubeiträgen für vor Inkrafttreten der Beitragssatzung begonnene

  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92

    Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück -

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2018 - 3 KN 4/14

    Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung; Verletzung des Zitiergebots durch die

  • VGH Hessen, 05.02.2013 - 5 B 15/13

    Erschließungsbeitrag

  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 C 4.06

    Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorderliegergrundstück;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 2 S 1696/00

    Nichtigkeit einer Ablösungsvereinbarung - fehlerhafte Erschließungsraumermittlung

  • BVerwG, 02.07.1971 - IV C 71.69

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags für ein Eckgrundstück -

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19

    Kosten für den Einsatz gemeindeeigenen Personals beim Aufwendungsersatzanspruch

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 M 7/98

    Teilbescheid; Beitragsschuldner; Restbetrag; Beitragspflichtiger

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrag für sog. Blockbinnenhof; wirtschaftlicher

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - 1 MR 5/20

    Festlegung eines Sanierungsgebiets; Sinn und Zweck der Beurkundungs- und

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16

    Sofern die Einleitungsformel einer Spielgerätesteuersatzung nicht den

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung -

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 572/04

    Voraussetzungen für Ausschluss der Erschließungsbeitragspflicht im

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2016 - 2 MB 12/16

    Beitragspflicht für ein Hinterliegergrundstück; Analogiefähigkeit des § 6 Abs 5

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02

    Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2019 - 2 MB 2/19

    Zulässigkeit einer Beschwerde; Versetzung einer Lehrkraft

  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Normenkontrollantrag; Einwendungen; Präklusion;

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

  • VG Saarlouis, 08.10.2021 - 3 K 76/19

    Zur Frage des Vorliegens einer Verbesserung eines Gehweges; zur Frage der

    Sofern Vorder- und Hinterliegergrundstück trotz Eigentümeridentität hingegen unterschiedlich genutzt werden, erfordert die gebotene objektive Betrachtungsweise für die Begründung der Beitragspflicht für das Hinterliegergrundstück zumindest das Bestehen eines Zugangs oder einer Zufahrt, wobei es in diesen Fällen einer dinglichen Sicherung dieser Zuwegung grundsätzlich nicht bedarf, weil der Eigentümer sie jederzeit schaffen könnte 35 [Vgl. zu alldem: OVG Schleswig, Beschluss vom 31.03.2021 -2 MB 15/20-, juris und vom 31.03.2021 -9 MB 43/20-, juris.
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