Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2007 - 1 LB 8/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,28152
OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2007 - 1 LB 8/07 (https://dejure.org/2007,28152)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.05.2007 - 1 LB 8/07 (https://dejure.org/2007,28152)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - 1 LB 8/07 (https://dejure.org/2007,28152)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,28152) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 124 a Abs. 6; VwGO § 138 Nr. 6; AsylVfG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
    Aserbaidschan, Armenier, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, Verfolgungssicherheit, interne Fluchtalternative, Berg-Karabach, Existenzminimum, Erreichbarkeit, Berufungsverfahren, Berufungsbegründung, Begründungsfrist, Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 14 A 117/05
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2007 - 1 LB 8/07
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2007 - 1 LB 8/07
    Diesem Begründungserfordernis, das auch für Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz gilt (BVerwG, Urt. v. 30.06.1998 ­ 9 C 6.98 ­, BVerwGE 107, 117), wird die Bezugnahme auf die Begründung des Berufungszulassungsantrages vom 06. März 2007 nicht gerecht.

    Zwar kann eine Bezugnahme auf das Zulassungsvorbringen im Begründungsschriftsatz ­ je nach den Umständen des Einzelfalles ­ zur Begründung der Berufung ausreichen (BVerwG, Urt. v. 08.03.2004 ­ 4 C 6.03 ­, NVwZ-RR, 541; Urt. v. 30.06.1998 ­ 9 C 6.98 ­, aaO).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2002 - 1 L 239/01

    Asyl, Asylrecht, Abschiebungsschutz, Aserbaidschan, Armenien, Berg-Karabach,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2007 - 1 LB 8/07
    Daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass der Kläger bei einer Rückkehr nach Aserbaidschan ­ unter Außerachtlassung der Fluchtalternative Berg-Karabach ­ dort hinreichend sicher wäre (verneinend auch Urt. des Senats v. 12.12.2002 ­ 1 L 239/01 ­).

    Im Wesentlichen geht es dabei um die Fragen, ob Berg-Karabach für armenische Flüchtlinge aus Aserbaidschan überhaupt auf zumutbare Weise erreichbar ist, ob armenische Flüchtlinge dort ihre Existenz sichern können und ob ein eventuell fehlendes Existenzminimum verfolgungsbedingt wäre (vgl. zu allen Aspekten Urt. d. Senats v. 12.12.2002 ­ 1 L 239/01, in dem eine Fluchtalternative bejaht wurde; Zweifel an der Erreichbarkeit von Berg-Karabach wurden damals allerdings nicht vertiefend geprüft, weil sie aus den Erkenntnismitteln nicht erkennbar waren und von den Beteiligten auch nicht vorgetragen wurden; Beschl. v. 23.08.2006 ­ 1 LB 15/05: Existenzmöglichkeit für den Einzelfall bejaht, Erreichbarkeit nicht entscheidungserheblich).

  • VGH Bayern, 21.02.2007 - 9 B 05.30123

    Asylrecht, Flüchtling aus Nachitschewan (Aserbaidschan) Unmenschliche Behandlung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2007 - 1 LB 8/07
    Angesichts der kumulativen Begründung des angefochtenen Bescheides, der außerordentlich schwierigen Rechts- und Tatsachenfragen, der teilweise divergierenden neueren obergerichtlichen Rechtsprechung zum Schutzanspruch armenischer Flüchtlinge aus Aserbaidschan zu den verschiedenen Aspekten des Asylrechts bzw. des Schutzanspruchs nach § 60 Abs. 1 AufenthG (vgl. aus der neueren Rechtsprechung z.B.: Senat, Urt. v. 08.12.2005 ­ 1 LB 202/01 [Schutzanspruch nach § 60 Abs. 1 AufenthG wegen fehlenden Bezuges zu Aserbaidschan verneint, Fluchtalternative nicht erörtert]; Bay VGH, Beschl. 21.02.2007 ­ 9 B 05.30123 [Schutzanspruch nach § 60 Abs. 1 AufenthG bejaht, keine Fluchtalternative]; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 09.03..2006 ­ 3 L 176/01 [Schutzanspruch nach § 60 Abs. 1 AufenthG wegen fehlenden Bezuges zu Aserbaidschan verneint, Fluchtalternative unter verschiedenen Aspekten bezweifelt]; Hess VGH, Beschl. vom 15.09.2005 ­ 3 UE 2381/04.A [Schutzanspruch nach § 60 Abs. 1 AufenthG wegen Fluchtalternative verneint]) und den ­ wenn auch zu spät abgesetzten ­ nicht ohne Weiteres von der Hand zu weisenden Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts zum Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen war eine Begründung des Klagabweisungsantrags nicht nur aus formalen Gründen, sondern zur Förderung des Prozesses dringend geboten, zumal sich die Klagabweisungsbegründung auf eine Verweisung auf den angefochtenen Bescheid beschränkt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2006 - 3 L 176/01

    Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Ausbürgerung,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2007 - 1 LB 8/07
    Angesichts der kumulativen Begründung des angefochtenen Bescheides, der außerordentlich schwierigen Rechts- und Tatsachenfragen, der teilweise divergierenden neueren obergerichtlichen Rechtsprechung zum Schutzanspruch armenischer Flüchtlinge aus Aserbaidschan zu den verschiedenen Aspekten des Asylrechts bzw. des Schutzanspruchs nach § 60 Abs. 1 AufenthG (vgl. aus der neueren Rechtsprechung z.B.: Senat, Urt. v. 08.12.2005 ­ 1 LB 202/01 [Schutzanspruch nach § 60 Abs. 1 AufenthG wegen fehlenden Bezuges zu Aserbaidschan verneint, Fluchtalternative nicht erörtert]; Bay VGH, Beschl. 21.02.2007 ­ 9 B 05.30123 [Schutzanspruch nach § 60 Abs. 1 AufenthG bejaht, keine Fluchtalternative]; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 09.03..2006 ­ 3 L 176/01 [Schutzanspruch nach § 60 Abs. 1 AufenthG wegen fehlenden Bezuges zu Aserbaidschan verneint, Fluchtalternative unter verschiedenen Aspekten bezweifelt]; Hess VGH, Beschl. vom 15.09.2005 ­ 3 UE 2381/04.A [Schutzanspruch nach § 60 Abs. 1 AufenthG wegen Fluchtalternative verneint]) und den ­ wenn auch zu spät abgesetzten ­ nicht ohne Weiteres von der Hand zu weisenden Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts zum Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen war eine Begründung des Klagabweisungsantrags nicht nur aus formalen Gründen, sondern zur Förderung des Prozesses dringend geboten, zumal sich die Klagabweisungsbegründung auf eine Verweisung auf den angefochtenen Bescheid beschränkt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2005 - 1 LB 202/01
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2007 - 1 LB 8/07
    Angesichts der kumulativen Begründung des angefochtenen Bescheides, der außerordentlich schwierigen Rechts- und Tatsachenfragen, der teilweise divergierenden neueren obergerichtlichen Rechtsprechung zum Schutzanspruch armenischer Flüchtlinge aus Aserbaidschan zu den verschiedenen Aspekten des Asylrechts bzw. des Schutzanspruchs nach § 60 Abs. 1 AufenthG (vgl. aus der neueren Rechtsprechung z.B.: Senat, Urt. v. 08.12.2005 ­ 1 LB 202/01 [Schutzanspruch nach § 60 Abs. 1 AufenthG wegen fehlenden Bezuges zu Aserbaidschan verneint, Fluchtalternative nicht erörtert]; Bay VGH, Beschl. 21.02.2007 ­ 9 B 05.30123 [Schutzanspruch nach § 60 Abs. 1 AufenthG bejaht, keine Fluchtalternative]; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 09.03..2006 ­ 3 L 176/01 [Schutzanspruch nach § 60 Abs. 1 AufenthG wegen fehlenden Bezuges zu Aserbaidschan verneint, Fluchtalternative unter verschiedenen Aspekten bezweifelt]; Hess VGH, Beschl. vom 15.09.2005 ­ 3 UE 2381/04.A [Schutzanspruch nach § 60 Abs. 1 AufenthG wegen Fluchtalternative verneint]) und den ­ wenn auch zu spät abgesetzten ­ nicht ohne Weiteres von der Hand zu weisenden Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts zum Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen war eine Begründung des Klagabweisungsantrags nicht nur aus formalen Gründen, sondern zur Förderung des Prozesses dringend geboten, zumal sich die Klagabweisungsbegründung auf eine Verweisung auf den angefochtenen Bescheid beschränkt.
  • VGH Hessen, 15.09.2005 - 3 UE 2381/04

    Inländische Fluchtalternative Berg-Karabach; Qualifikationsrichtlinie gewährt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2007 - 1 LB 8/07
    Angesichts der kumulativen Begründung des angefochtenen Bescheides, der außerordentlich schwierigen Rechts- und Tatsachenfragen, der teilweise divergierenden neueren obergerichtlichen Rechtsprechung zum Schutzanspruch armenischer Flüchtlinge aus Aserbaidschan zu den verschiedenen Aspekten des Asylrechts bzw. des Schutzanspruchs nach § 60 Abs. 1 AufenthG (vgl. aus der neueren Rechtsprechung z.B.: Senat, Urt. v. 08.12.2005 ­ 1 LB 202/01 [Schutzanspruch nach § 60 Abs. 1 AufenthG wegen fehlenden Bezuges zu Aserbaidschan verneint, Fluchtalternative nicht erörtert]; Bay VGH, Beschl. 21.02.2007 ­ 9 B 05.30123 [Schutzanspruch nach § 60 Abs. 1 AufenthG bejaht, keine Fluchtalternative]; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 09.03..2006 ­ 3 L 176/01 [Schutzanspruch nach § 60 Abs. 1 AufenthG wegen fehlenden Bezuges zu Aserbaidschan verneint, Fluchtalternative unter verschiedenen Aspekten bezweifelt]; Hess VGH, Beschl. vom 15.09.2005 ­ 3 UE 2381/04.A [Schutzanspruch nach § 60 Abs. 1 AufenthG wegen Fluchtalternative verneint]) und den ­ wenn auch zu spät abgesetzten ­ nicht ohne Weiteres von der Hand zu weisenden Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts zum Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen war eine Begründung des Klagabweisungsantrags nicht nur aus formalen Gründen, sondern zur Förderung des Prozesses dringend geboten, zumal sich die Klagabweisungsbegründung auf eine Verweisung auf den angefochtenen Bescheid beschränkt.
  • BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03

    Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2007 - 1 LB 8/07
    Zwar kann eine Bezugnahme auf das Zulassungsvorbringen im Begründungsschriftsatz ­ je nach den Umständen des Einzelfalles ­ zur Begründung der Berufung ausreichen (BVerwG, Urt. v. 08.03.2004 ­ 4 C 6.03 ­, NVwZ-RR, 541; Urt. v. 30.06.1998 ­ 9 C 6.98 ­, aaO).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2007 - 1 LB 8/07
    Die unterschiedliche Rechtsprechung zu diesen Fragen (s.o.) beruht im Wesentlichen auf einer unterschiedlichen Bewertung der ihnen zugrunde liegenden komplexen Tatsachen und rechtlichen Aspekten, die einen Widerruf nach § 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG nicht rechtfertigt (BVerwG, Urt. v. 01.11.2005 ­ 1 C 21/04, juris Rn. 17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2006 - 1 LB 15/05
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2007 - 1 LB 8/07
    Im Wesentlichen geht es dabei um die Fragen, ob Berg-Karabach für armenische Flüchtlinge aus Aserbaidschan überhaupt auf zumutbare Weise erreichbar ist, ob armenische Flüchtlinge dort ihre Existenz sichern können und ob ein eventuell fehlendes Existenzminimum verfolgungsbedingt wäre (vgl. zu allen Aspekten Urt. d. Senats v. 12.12.2002 ­ 1 L 239/01, in dem eine Fluchtalternative bejaht wurde; Zweifel an der Erreichbarkeit von Berg-Karabach wurden damals allerdings nicht vertiefend geprüft, weil sie aus den Erkenntnismitteln nicht erkennbar waren und von den Beteiligten auch nicht vorgetragen wurden; Beschl. v. 23.08.2006 ­ 1 LB 15/05: Existenzmöglichkeit für den Einzelfall bejaht, Erreichbarkeit nicht entscheidungserheblich).
  • OVG Thüringen, 28.02.2008 - 2 KO 899/03

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Gruppenverfolgung von armenischen Volkszugehörigen

    So nimmt etwa das OVG Schleswig-Holstein an, in Aserbaidschan verbliebene armenische Volkszugehörige müssten immer noch zahlreiche Nachteile erleiden, sodass Rückkehrer nicht hinreichend sicher wären, falls ihnen überhaupt die Rückkehr gelingen sollte (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2007 - 1 LB 8/07 - Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht