Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,26206
OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17 (https://dejure.org/2018,26206)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.05.2018 - 2 LB 2/17 (https://dejure.org/2018,26206)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Mai 2018 - 2 LB 2/17 (https://dejure.org/2018,26206)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,26206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung eines Miteigentümers eines Grundstücks zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Einbahnstraßenring als eine Straße

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeiträge; Zum Steilufer, Sierksdorf

  • rechtsportal.de

    Heranziehung eines Miteigentümers eines Grundstücks zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Einbahnstraßenring als eine Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17
    Allerdings seien durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - und vom 30. Januar 2013 - 9 C 1.12 -) die Anforderungen an die gemeindliche Entscheidung deutlich reduziert worden.

    Abzustellen ist auf die tatsächlich sichtbaren Verhältnisse, wie sie zum Beispiel durch Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und wie sie sich im Zeitpunkt des Entstehens der sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 -, juris, Rn. 16).

    Eine derartige Erschließungseinheit kann aus einer Hauptstraße und einer von ihr abzweigenden selbstständigen Nebenstraße - Stich- oder Ringstraße - bestehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 -, juris, Rn. 2; und vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 -, juris, Rn. 24 f., jeweils m.w.N.).

    Diese durch die Hauptstraße vermittelte Vorteilsgemeinschaft rechtfertigt eine gemeinsame Ermittlung und Verteilung des Erschließungsaufwands mit dem Ziel, die Beitragsbelastung zugunsten der Anlieger der regelmäßig aufwändigeren Hauptstraße zu nivellieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 -, juris, Rn. 24).

    Dies wäre nicht vorteilsgerecht, weil die Nebenstraße ihrerseits den von der Hauptstraße erschlossenen Grundstücken keinen über den Gemeinvorteil hinausgehenden Sondervorteil bieten kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 -, juris, Rn. 20; sowie vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 -, juris Rn. 26 m.w.N.).

  • BVerwG, 31.01.1992 - 8 C 31.90

    Erschließungsbeitrag - Straßenbaubeitrag

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17
    Der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelte sog. Halbteilungsgrundsatz (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. April 1977 - 4 C 1.75 -, juris, Rn. 13 ff.; vom 26. Mai 1989 - 8 C 6.88 -, juris, Rn. 15 ff.; und vom 31. Januar 1992 - 8 C 31.90 -, juris, Rn. 11 ff.) findet keine Anwendung.

    Nach dem sog. Halbteilungsgrundsatz erfüllt eine Straße, die lediglich einseitig zum Anbau bestimmt ist, von Fall zu Fall nur in ihrer den bebaubaren Grundstücken zugewandten Hälfte den Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB; das hätte zur Konsequenz, dass dann ausschließlich die auf diese Hälfte entfallenden Kosten als Kosten für ihre erstmalige Herstellung im Sinne des § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB anzusehen (und auf die Grundstücke der anbaubaren Straßenseite zu verteilen) wären (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1992 - 8 C 31.90 -, juris, Rn. 13).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.1978 - 6 A 27/76
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17
    Dazu zählen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nicht (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 18. Oktober 1979 - 6 A 27/76 -, VerwRspr 1979, 695, 697).

    Verkehrszeichen dienen nicht dem Zweck, die anliegenden Grundstücke einer baulichen oder sonstigen Nutzung zuzuführen, sondern werden zur Sicherheit und Leichtigkeit des allgemeinen Straßenverkehrs angebracht (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 18. Oktober 1979 - 6 A 27/76 -, VerwRspr 1979, 695, 697).

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es mit Rücksicht auf das Merkmal "zum Anbau bestimmt" geboten sein kann, dass selbst eine bei natürlicher Betrachtungsweise einheitliche Straße erschließungsbeitragsrechtlich in unterschiedlich zu beurteilende Einzelanlagen zerfällt, wenn eine zum Anbau bestimmte Teilstrecke einer einheitlichen öffentlichen Verkehrsanlage in eine beidseitig nicht zum Anbau bestimmt Teilstrecke übergeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 8 C 32.95 -, juris, Rn. 16).

    Ihre Qualität als beitragsfähige Anbaustraße verliert diese Straße, wenn die beidseitig nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke - erstens - den Eindruck einer gewissen erschließungsrechtlichen Selbstständigkeit vermittelt und - zweitens - im Verhältnis zur Verkehrsanlage insgesamt nicht von lediglich untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 , a.a.O., LS).

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17
    Eine Erschließungsanlage ist im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts endgültig hergestellt, sobald sie vollständig in einer den Herstellungsmerkmalen der Satzung entsprechenden Weise angelegt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. September 1975 - 4 CB 75.73 -, juris, Rn. 12; und vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 -, juris, Rn. 29).

    Wegen der damit unter Umständen verbundenen Einengung des Horizonts kann gegebenenfalls ergänzend auch der sich aus Plänen oder Luftbildaufnahmen ergebende Straßenverlauf mit in die Betrachtung einzubeziehen sein (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 -, juris, Rn. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1993 - 2 S 1986/92

    Einbeziehung der Kosten für Parkstreifen in den beitragsfähigen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17
    Die Gemeinde kann deshalb den Erschließungsaufwand für Parkflächen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EBS und/ oder nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EBS abrechnen, wenn die Parkflächen Bestandteil der Verkehrsanlage sind (vgl. allgemein VGH Mannheim, Urteil vom 25.Mai 1995 - 2 S 1986/92 -, juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03

    Erschließungsbeitrag; zum Anbau bestimmte Straße; einseitige Anbaubarkeit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17
    Der Entscheidungsspielraum der Gemeinde ist erst dann überschritten, wenn die im Einzelfall gewählte Lösung "sachlich schlechthin unvertretbar" ist (BVerwG, Urteil vom 3. März 2004 - 9 C 6.03 -, juris, Rn. 24).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17
    Eine derartige Erschließungseinheit kann aus einer Hauptstraße und einer von ihr abzweigenden selbstständigen Nebenstraße - Stich- oder Ringstraße - bestehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 -, juris, Rn. 2; und vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 -, juris, Rn. 24 f., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 25.93

    Erforderlichkeit einer Anbaustraße - Erschließungsvorteil - Erschließungsfunktion

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17
    Das Merkmal "erforderlich" ist dabei nicht im Sinne einer conditio sine qua non zu verstehen; es genügt vielmehr, dass sachlich einleuchtende Gründe für den Bau einer Erschließungsanlage sprechen (BVerwG, Urteil vom 3. März 1995 - 8 C 25.93 -, juris, Rn. 14).
  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17
    Der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelte sog. Halbteilungsgrundsatz (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. April 1977 - 4 C 1.75 -, juris, Rn. 13 ff.; vom 26. Mai 1989 - 8 C 6.88 -, juris, Rn. 15 ff.; und vom 31. Januar 1992 - 8 C 31.90 -, juris, Rn. 11 ff.) findet keine Anwendung.
  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 71.87

    Erforderlichkeit einer selbständigen öffentlichen Grünanlage; Erhöhung des

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75

    Erschließungseinheit; Zum Anbau bestimmte Straße mit Verbindungsfunktion;

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15

    Erschließungsbeitrag; Erschließungseinheit; Erschließungsaufwand;

  • BVerwG, 05.09.1969 - IV C 67.68

    Umfang des beitragsfähigen Erschließungsaufwands

  • BVerwG, 11.12.1970 - IV C 25.69

    Voraussetzungen für eine getrennte Ermittlung des Erschließungsaufwands;

  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen

  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

  • BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 53.91

    Erschließungsbeitrag - Beitragsfähige Erschließungsanlage - Privatgrundstück

  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 1.12

    Sprungrevision; Erschließungsanlage; Vorteilsprinzip; Beitragsgerechtigkeit;

  • BVerwG, 17.11.2015 - 9 B 21.15

    Erlass eines Gebührenbescheids durch privaten Geschäftsbesorger

  • BVerwG, 05.09.1975 - IV CB 75.73

    Tilgende Wirkung der Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Merkmale der

  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 19.72

    Begriff "zum Anbau bestimmt"

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20

    Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands;

    Auch der Marienkirchhof ist unter Berücksichtigung seiner Ausdehnung und Beschaffenheit, der Zahl der an ihn angrenzenden Grundstücke sowie vor allem dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihm und der Breiten Straße - anders als die Klägerin meint - kein von deren Hauptzug abzweigendes "unselbstständiges Anhängsel" (vgl. VGH München, Urteil vom 25. September 2018 - 6 B 18.342 -, juris Rn. 17; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Aufl. 2022, § 31 Rn. 31; s. a. Senatsurteil vom 31. Mai 2018 - 2 LB 2/17 -, juris Rn. 54; OVG Lüneburg, Urteil vom 21. Mai 2019 - 9 LC 110/17 -, juris Rn. 88; OVG Münster, Beschluss vom 3. April 2020 - 15 A 1431/19 -, juris Rn. 20 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2021 - 2 LB 99/18

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; unterschiedliche Verkehrsfunktionen

    Für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung einer Einrichtung ist wie im Erschließungsbeitragsrecht auch im Straßenausbaubeitragsrecht, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise und ungeachtet einer etwa wechselnden Straßenbezeichnung, auf das Erscheinungsbild eines Straßenzugs (z. B. die Straßenführung, Straßenbreite und -länge, Straßenausstattung, Zahl der "erschlossenen" Grundstücke), seine Verkehrsfunktion sowie auf vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen, Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen (stRspr des OVG Schleswig, vgl. nur Urteile vom 28. Oktober 1997 - 2 L 281/95 -, Rn. 22, vom 21. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 52, vom 5. März 2015, a.a.O., Rn. 53, vom 30. November 2005 - 2 LB 81/04 -, Rn. 36, alle juris und für das Erschließungsbeitragsrecht OVG Schleswig, Urteil vom 31. Mai 2018 - 2 LB 2/17 -, Rn. 48 und BVerwG, Urteil vom 6. Februar 2020 - 9 C 9.18 -, Rn. 19, beide juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht