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   OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2006 - 1 MB 25/06   

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OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2006 - 1 MB 25/06 (https://dejure.org/2006,7542)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.08.2006 - 1 MB 25/06 (https://dejure.org/2006,7542)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. August 2006 - 1 MB 25/06 (https://dejure.org/2006,7542)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarschützende Wirkung bei der planerischen Festsetzung einer offenen Doppelhausbebauung ; Baubehördliches Einschreiten gegen ein dem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterfallendes Vorhaben; Verletzung des nachbarschützenden Gebots der Rücksichtnahme durch ...

  • Judicialis

    BauGB § 15 Abs. 1; ; BauGB § 22 Abs. 2 S. 1; ; LBO SH § 74; ; VwGO § 123 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Doppelhaus, Genehmigungsfreistellung, Maß der Nutzung, Nachbar, Rücksichtnahme, rücksichtslos, Wohneinheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücksichtslosigkeit bei "voller" Ausnutzung d. Vorgaben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 158 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1991 - 3 S 1413/91

    Nachbarklage; Wohngebäude als Doppelhaushälfte; planungsrechtliche Festsetzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2006 - 1 MB 25/06
    c) Ohne zu dem (begrifflichen) Streit um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Doppelhaus i. S. d. § 22 Abs. 2 BauNVO anzunehmen ist (s. dazu BVerwG, Urt. v. 22.02.2000, 4 C 12.98, BVerwGE 110, 355; VGH Kassel, Beschl. v. 04.06.1992, 4 TG 2815/91, BRS 54 Nr. 161; VGH Mannheim, Beschl. v. 26.09.1991, 3 S 1413/91, Juris), Stellung zu nehmen, sei angemerkt, dass die Position der Nachbarschaft in weitem Umfang bereits durch die planungsrechtlichen Vorgaben zum Maß der Nutzung und zur Zahl der zulässigen Wohneinheiten geprägt wird.
  • VGH Hessen, 04.06.1992 - 4 TG 2815/91

    Zum Begriff des Doppelhauses iSd BauNVO § 22 Abs 1; zur Baulast - in der Regel

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2006 - 1 MB 25/06
    c) Ohne zu dem (begrifflichen) Streit um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Doppelhaus i. S. d. § 22 Abs. 2 BauNVO anzunehmen ist (s. dazu BVerwG, Urt. v. 22.02.2000, 4 C 12.98, BVerwGE 110, 355; VGH Kassel, Beschl. v. 04.06.1992, 4 TG 2815/91, BRS 54 Nr. 161; VGH Mannheim, Beschl. v. 26.09.1991, 3 S 1413/91, Juris), Stellung zu nehmen, sei angemerkt, dass die Position der Nachbarschaft in weitem Umfang bereits durch die planungsrechtlichen Vorgaben zum Maß der Nutzung und zur Zahl der zulässigen Wohneinheiten geprägt wird.
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2006 - 1 MB 25/06
    Die aus der "Sicht" der Beschwerdeführerin in südwestlicher Richtung entstehende Bebauung betrifft sie auch sonst nicht in schutzwürdigen Belangen; von dem Fall einer "Riegelwirkung" (vgl. BVerwG, Urt. vom 13.3.1981, 4 C 1.78, DVBl 1981, 928 und Urt. vom 23.5.1986, 4 C 34.85, DVBl 1986, 1271) ist die vorliegende Konstellation weit entfernt; weder entsteht ein "übergroßer" Baukörper noch wird die Beschwerdeführerin mit einem zu geringen Abstand zu den Neubauten konfrontiert.
  • VGH Hessen, 13.08.1982 - III TG 24/82

    Bauplanungsrecht: Eigenart des Baugebiets i.S. von § 15 Abs. 1 BauNVO ,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2006 - 1 MB 25/06
    Auch eine - von der Beschwerdeführerin kritisierte - "volle" Ausnutzung der Vorgaben des Bebauungsplans (die nach den Berechnungen der Architekten nicht vorliegt) begründet keine Rücksichtslosigkeit (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 13.08.1982, III TG 24/82, BRS 39 Nr. 53).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2006 - 1 MB 25/06
    Die aus der "Sicht" der Beschwerdeführerin in südwestlicher Richtung entstehende Bebauung betrifft sie auch sonst nicht in schutzwürdigen Belangen; von dem Fall einer "Riegelwirkung" (vgl. BVerwG, Urt. vom 13.3.1981, 4 C 1.78, DVBl 1981, 928 und Urt. vom 23.5.1986, 4 C 34.85, DVBl 1986, 1271) ist die vorliegende Konstellation weit entfernt; weder entsteht ein "übergroßer" Baukörper noch wird die Beschwerdeführerin mit einem zu geringen Abstand zu den Neubauten konfrontiert.
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2006 - 1 MB 25/06
    c) Ohne zu dem (begrifflichen) Streit um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Doppelhaus i. S. d. § 22 Abs. 2 BauNVO anzunehmen ist (s. dazu BVerwG, Urt. v. 22.02.2000, 4 C 12.98, BVerwGE 110, 355; VGH Kassel, Beschl. v. 04.06.1992, 4 TG 2815/91, BRS 54 Nr. 161; VGH Mannheim, Beschl. v. 26.09.1991, 3 S 1413/91, Juris), Stellung zu nehmen, sei angemerkt, dass die Position der Nachbarschaft in weitem Umfang bereits durch die planungsrechtlichen Vorgaben zum Maß der Nutzung und zur Zahl der zulässigen Wohneinheiten geprägt wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1991 - 8 S 2258/91

    Doppelhaus iSv BauNVO § 22 Abs 2 S 1; Beschränkung der Wohneinheit gemäß BauNVO §

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2006 - 1 MB 25/06
    Mit der Planungsvorgabe "Doppelhaus" wird das Straßen- und Ortsbild planerisch gestaltet; dies betrifft ausschließlich öffentliche, nicht aber (bestimmte) nachbarliche Interessen (so auch VGH Mannheim, Beschl. v. 26.09.1991, 8 S 2258/91, Juris [Tz. 4], OVG Münster, Beschl. v. 06.02.1996, 11 B 3046/95, NVwZ-RR 1997, 277).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1996 - 11 B 3046/95

    Doppelhaus; Doppelhaushälfte; Nachbarschützende Festsetzungen; Festsetzung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2006 - 1 MB 25/06
    Mit der Planungsvorgabe "Doppelhaus" wird das Straßen- und Ortsbild planerisch gestaltet; dies betrifft ausschließlich öffentliche, nicht aber (bestimmte) nachbarliche Interessen (so auch VGH Mannheim, Beschl. v. 26.09.1991, 8 S 2258/91, Juris [Tz. 4], OVG Münster, Beschl. v. 06.02.1996, 11 B 3046/95, NVwZ-RR 1997, 277).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2006 - 1 MB 25/06
    Bei einer Festsetzung im Bebauungsplan kommt es darauf an, ob sie "handgreiflich" (gerade) die schutzwürdigen Interessen eines erkennbar abgegrenzten nachbarlichen Bereichs schützen will; dies ist - für jede Festsetzung gesondert - im Einzelfall durch Auslegung zu ermitteln (BVerwG, Urt. v. 28.10.1993, 4 C 5.93, NVwZ 1994, 686).
  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2006 - 1 MB 25/06
    Aus § 15 Abs. 1 BauNVO kann keine den Plan ergänzende Restriktion des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung abgeleitet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.03.1995, 4 C 3.94, NVwZ 1995, 899).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.10.2009 - 1 LA 42/09

    Nachbarrechtliche Anfechtung eines positiven Bauvorbescheids für ein Grundstück;

    Allein der Umstand, dass der Kläger von den einzelnen Räumen seiner Eigentumswohnung aus nicht mehr "frei" in Richtung in Richtung Westen schauen kann, begründet noch keine rücksichtslose "Riegelwirkung" (vgl. auch Beschl. des Senats v. 31.08.2006, 1 MB 25/06, NordÖR 2006, 420 [Ls.]).
  • VG Ansbach, 15.07.2021 - AN 17 S 21.00679

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn mangels Verletzung drittschützender

    Durch die ausschließliche Zulässigkeit bestimmter Hausformen wird ein nachbarschaftliches Austauschverhältnis nicht begründet (vgl. hierzu: Blechschmidt in EZBK, BauNVO, 141. EL Februar 2021, § 22 Rn. 51), allenfalls kann dies für den unmittelbar anschließenden Grundstücksnachbarn gelten (vgl. OVG Schleswig, B.v. 31.8.2006 - 1 MB 25/06 - juris, Blechschmidt, EZBK, BauNVO, 141. EL Februar 2021, § 22, Rn. 54), was die Antragsteller, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite wohnen, aber nicht sind.
  • VG Ansbach, 23.06.2022 - AN 17 K 21.00698

    Gebot der Rücksichtnahme

    Durch die ausschließliche Zulässigkeit bestimmter Hausformen wird ein nachbarschaftliches Austauschverhältnis nicht begründet (vgl. hierzu: Blechschmidt in EZBK, BauNVO, 145. EL Februar 2022, § 22 Rn. 51), allenfalls kann dies für den unmittelbar anschließenden Grundstücksnachbarn gelten (vgl. OVG Schleswig, B.v. 31.8.2006 - 1 MB 25/06 - juris, Blechschmidt, EZBK, BauNVO, 145. EL Februar 2022, § 22, Rn. 54), was die Klägerin, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite wohnt, aber nicht ist.
  • VG Hamburg, 18.12.2015 - 9 E 5465/15

    Baugenehmigung ohne Bauantrag: Keine nachbarschützende Wirkung!

    Auch die volle Ausnutzung der Vorgaben des Bebauungsplans kann einen Verstoß gegen § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO nicht begründen (OVG Schleswig, Beschluss v. 31.08.2006 - 1 MB 25/06, Rz. 8; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 114. Ergänzungslieferung 2014, § 15 BauNVO, Rz. 12).
  • VG Ansbach, 05.08.2022 - AN 17 S 22.01569

    Kein Nachbarschutz gegen Baugenehmigung unter Befreiung von Festsetzungen des

    Für den drittschützenden Charakter der Festsetzung einer offenen Bauweise für den direkt angrenzenden Nachbarn spricht aufgrund der wechselseitig einzuhaltenden seitlichen Grenzabstände einiges (OVG SH, B.v. 31.8.2006 - 1 MB 25/06 - NJOZ 2007, 809, 811; VGH BW, B.v. 1.3.1999 - 5 S. 49-99 - NVwZ-RR 1999, 492; wohl auch OVG NW, B.v. 20.9.2021 - 7 B 2051/20 - juris Rn. 10; Blechschmidt in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger (EZBK), BauGB, 144. EL Oktober 2021, § 22 BauNVO Rn. 49; Hornmann in Spannowsky/Hornmann/Kämper, BeckOK BauNVO, 30. Ed. 15.7.2022, § 22 Rn. 77; Petz in König/Roeser/Stock, BauNVO, 5. Aufl. 2022, § 22 Rn. 34 m.w.N.), was jedoch im Ergebnis dahinstehen kann.
  • VG München, 20.07.2020 - M 9 SN 20.1652

    Kein Erfolg eines Eilantrages gerichtet auf eine Baugenehmigung

    Die Festsetzungen zur Bauweise können nur nachbarschützende Wirkung entfalten, soweit der seitliche Grenzabstand betroffen ist, dies aber nur gegenüber dem unmittelbar angrenzenden Grundstückseigentümer und nur diesem gegenüber (Fischer in: Brügelmann, Baugesetzbuch, Band 6, § 22 BauNVO Rn. 134; OVG Schleswig, B.v. 31.8.2006 - 1 MB 25/06; VGH Mannheim, B.v. 1.3.1999 - 5 S 49/99).
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