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   OVG Thüringen, 08.08.2017 - 8 DO 568/16   

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OVG Thüringen, 08.08.2017 - 8 DO 568/16 (https://dejure.org/2017,39100)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 08.08.2017 - 8 DO 568/16 (https://dejure.org/2017,39100)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 08. August 2017 - 8 DO 568/16 (https://dejure.org/2017,39100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Entfernung eines Beamten der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes in der Bundesanstalt für Arbeit wegen des außerdienstlichen Besitzes und Verbreitens kinderpornographischer Schriften

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Beamter ist bei Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Dateien aus dem Dienst zu entfernen

  • Justiz Thüringen

    § 5 BDG, § 13 BDG, § 52 Abs 1 BDG, § 57 Abs 1 BDG, § 61 Abs 1 S 3 BBG
    Anforderungen an eine Anschuldigungsschrift; Entfernung eines Beamten der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes in der Bundesanstalt für Arbeit wegen des außerdienstlichen Besitzes und Verbreitens kinderpornographischer Schriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    "Sachwalter einer gesetzestreuen Verwaltung"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Disziplinarmaßnahme bei Besitz und Verbreiten kinderpornographischen Dateien durch Beamten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Disziplinarmaßnahme bei Besitz und Verbreiten kinderpornographischen Dateien durch Beamten

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Beamter ist bei Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Dateien aus dem Dienst zu entfernen

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Disziplinarmaßnahme bei Besitz und Verbreiten kinderpornographischen Dateien durch Beamten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei Kinderpornos Entfernung aus dem Dienst für Polizeibeamten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kinderpornos kosten Beamten den Job

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Disziplinarmaßnahme: Beamter ist bei Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Dateien aus dem Dienst zu entfernen - Als besonders verwerflich anzusehendes Fehlverhalten erfordert Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.08.2017 - 8 DO 568/16
    keit eingebunden war (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9/14 - BVerwGE 152, 228 = juris Rn. 10; Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50/13 -, juris Rn. 29).

    Ist die Weiterverwendung eines Beamten wegen eines von ihm begangenen schweren Dienstvergehens nicht mehr denkbar, muss er durch eine Disziplinarmaßnahme aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9/14 - BVerwGE 152, 228 = juris Rn. 26; Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 25/14 - juris Rn. 27; Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50/13 - juris Rn. 11).

    Dabei ist erst einmal auf den Strafrahmen als Orientierungsrahmen zurückzugreifen, weil der Gesetzgeber mit der Strafandrohung seine Einschätzung zum Unwert eines Verhaltens verbindlich zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 25/14 -, juris Rn. 32; Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50/13 - juris Rn. 15).

    ausspruch die Schwere und Vorwerfbarkeit der begangenen Handlung zum Ausdruck, die auch für die disziplinarrechtliche Beurteilung von maßgeblicher Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9/14 - BVerwGE 152, 228 = juris Rn. 37 f.; Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50/13 -, juris Rn. 15, 18).

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.08.2017 - 8 DO 568/16
    Mildernde Umstände sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 38/10 -, juris Rn. 13 ff.; Beschluss vom 25. Juli 2013 - 2 C 63/11 - BVerwGE 147, 229 = juris Rn. 24 f.; Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35/13 -, juris Rn. 21).

    Der Annahme der Spontaneität eines Tatentschlusses steht nicht entgegen, dass dieser konsequent, überlegt und planvoll ausgeführt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35/13 -, juris Rn. 6 f. m. w. N.).

    wöhnliche familiäre Belastungssituation zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35/13 -, juris Rn. 29 m. w. N.).

  • BGH, 12.11.2013 - 3 StR 322/13

    Öffentliches Zugänglichmachen kinderpornographischer Schriften im Internet

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.08.2017 - 8 DO 568/16
    1 Nr. 2 StGB a. F. (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2013 - 3 StR 322/13 - juris Rn. 3 ff.).

    Ein (vollendetes) "Verbreiten" i. S. d. § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB a. F. ist nur dann anzunehmen, wenn eine übertragene Datei auf einem (permanenten) Medium gespeichert oder im Arbeitsspeicher des Rechners angekommen ist, wobei die letztgenannte Alternative (zumindest) einen Lesezugriff des Adressaten voraussetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2013 - 3 StR 322/13 - juris).

    2013 - 3 StR 322/13 - juris Rn. 3 ff., wonach eine die Tatbestandsalternativen betreffende Schuldspruchänderung den Strafausspruch unberührt lässt).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.08.2017 - 8 DO 568/16
    Er hat sich eines Vergehens nach § 184b Abs. 1, Abs. 4 StGB a. F. schuldig gemacht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13/10 - juris Rn. 10).

    An dieser Wertung hat sich auch die Entscheidung über die Eignung zur Beeinträchtigung des Vertrauens in das Ansehen des Beamtentums i. S. d. § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG zu orientieren, wenn andere Kriterien, wie etwa ein Dienstbezug, ausscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16/10 - BVerwGE 140, 185 = juris Rn. 24; Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13/10 -, juris Rn. 17 f.).

    Im Hinblick darauf, dass der außerdienstliche Besitz und das außerdienstliche Zugänglichmachen kinderpornographischer Schriften anders etwa als das Delikt der außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt bereits generell in besonderem Maße geeignet ist, das Ansehen des Beamtentums in bedeutsamer Weise zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13/10 -, juris Rn. 26), und im Hinblick auf die besondere Schwere der hier im Einzelfall begangenen Taten des Beklagten, die deutlich im obersten Bereich der Begehungsformen des Besitzes und Verbreitens kinderpornographischer Schriften anzusiedeln sind, ist die Verhängung der höchsten Disziplinarmaßnahme unausweichlich, um die Integrität des Beamtentums zu gewährleisten.

  • BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 42.16

    Anzahl und Inhalt kinderpornografischer Schriften können eine besondere

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.08.2017 - 8 DO 568/16
    Aufgrund des doppelten Zwecks der Disziplinarklageschrift muss der Dienstherr auch erkennen lassen, gegen welche Dienstpflichten das angeschuldigte Verhalten des Beamten verstoßen soll und ob dem Beamten Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 B 42/16 - Beschluss vom 17. Juli.

    Davon ausgehend kommt die Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme in Betracht, wenn das strafbare Verhalten aufgrund der Tatumstände, insbesondere der Anzahl und des Inhalts des kinderpornographischen Materials, als besonders verwerflich einzustufen ist und dem Beamten keine entlastenden Umstände von erheblichem Gewicht zugutekommen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133/11 - juris Rn. 10; Beschluss vom 16. März 2017 - 2 B 42/16 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 44.12

    Strafvollzugsbeamter; Entfernung aus dem Dienst wegen Bestechlichkeit;

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.08.2017 - 8 DO 568/16
    Die Verwaltungsgerichte sind berechtigt und verpflichtet, sich von den Tatsachenfeststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils zu lösen und den disziplinarrechtlich bedeutsamen Sachverhalt selbst zu ermitteln, wenn sie ansonsten "sehenden Auges" auf der Grundlage eines unrichtigen oder aus rechtsstaatlichen Gründen unverwertbaren Sachverhalts entscheiden müssten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. August 2010 - 2 B 43/10 - Beschluss vom 1. März 2012 - 2 B 120/11 - Beschluss vom 15. Mai 2013 - 2 B 20/12 - Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 44/12 - jeweils juris; Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60/14 - ZBR 2015, 34).

    Es müssen tatsächliche Umstände dargetan werden, aus denen sich die offenkundige Unrichtigkeit des Strafurteils ergeben kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 2 B 20/12 -; Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 44/12 -, jeweils juris).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.08.2017 - 8 DO 568/16
    Mildernde Umstände sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 38/10 -, juris Rn. 13 ff.; Beschluss vom 25. Juli 2013 - 2 C 63/11 - BVerwGE 147, 229 = juris Rn. 24 f.; Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35/13 -, juris Rn. 21).

    2013 - 2 C 63/11 - BVerwGE 147, 229 = juris Rn. 26).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.08.2017 - 8 DO 568/16
    An dieser Wertung hat sich auch die Entscheidung über die Eignung zur Beeinträchtigung des Vertrauens in das Ansehen des Beamtentums i. S. d. § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG zu orientieren, wenn andere Kriterien, wie etwa ein Dienstbezug, ausscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16/10 - BVerwGE 140, 185 = juris Rn. 24; Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13/10 -, juris Rn. 17 f.).

    Davon ausgehend kommt es darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Maßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16/10 - BVerwGE 140, 185 = juris Rn. 29).

  • BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Verschaffen; Zugänglichmachen;

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.08.2017 - 8 DO 568/16
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in der Entscheidung vom 2. Mai 2012 (Az. - 2 WD 14/11 -) in einem vergleichbaren Fall zur Wehrdienstordnung festgestellt, dass im Hinblick auf die Schwere und die disziplinare Einstufung von Fehlverhalten, das den Besitz kinderpornographischer Dateien zum Gegenstand habe, Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine nach außen sichtbare Disziplinarmaßnahme bilde.

    Zudem erniedrigt der Täter die sexuell missbrauchten kindlichen Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5/10 - NVwZ 2011, 303; Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 WD 14/11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 36).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2017 - 3d A 204/16

    Entlassung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.08.2017 - 8 DO 568/16
    Der Beklagte hat außerdienstlich nicht nur eine Vorsatzstraftat nach § 184b Abs. 4 StGB a. F., sondern auch eine Vorsatzstraftat i. S. d. § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB a. F. begangen, die das Gesetz mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50/13 - juris Rn. 22; OVG NRW, Urteil vom 10. Januar 2017 - 3d A 204/16.O - juris Rn. 51).
  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 84/15

    Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die

  • BVerwG, 25.02.2016 - 2 B 1.15

    Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile im Disziplinarverfahren

  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 B 32.14

    Beamter; Grundschullehrer; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; körperliche Nähe

  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

  • BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 120.11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungsanforderungen; Bindungswirkung im

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97

    Außerdienstliches Dienstvergehen eines Beamten; Ansehensverlust eines Beamten

  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

  • BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00

    Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

  • BVerwG, 17.07.2013 - 2 B 27.12

    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme; ungenehmigte Nebentätigkeit während der

  • BVerwG, 21.04.2010 - 2 B 101.09

    Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisses eines Beamten und seines

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 27.82

    Beamter auf Probe - Personalrat - Mitwirkung an Entlassung - Vorherige

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08

    Anschuldigungsschrift (Zweck, notwendiger Inhalt, Auslegung); subjektive

  • BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99

    Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungs- rechtliche

  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 69.10

    Disziplinarklageverfahren; Inhalt der Klageschrift; Grundsatz der Unmittelbarkeit

  • VG Meiningen, 14.06.2016 - 6 D 60010/15

    Maßnahmebemessung beim außerdienstlichen Besitz und Verbreiten

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20

    Entfernung aus dem Dienst

    Soweit der Beklagte darauf abstelle, er gehöre als Beamter der allgemeinen Verwaltung zu keiner der Beamtengruppen, für welche die Rechtsprechung den Besitz und die "Verbreitung" kinderpornographischer Schriften als in besonderer Weise pflichtwidrig ansähen, sei auf das Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 8. August 2017 (- Az. 8 DO 568/16, ThürVBl 2018, 101 -) zu verweisen, durch das ein Beamter, der der Laufbahn des (früheren) gehobenen nichttechnischen Dienstes angehört habe, wegen außerdienstlichen Besitzes und "Verbreitens" von kinderpornographischen Schriften, die schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, insbesondere von Kindern im Säuglings- bzw. Kleinkindalter und in der frühen Kindheit bis zum 6. Lebensjahr zeigten, aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden sei.

    Gerade die seitens des Klägers beispielhaft angeführten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (vgl. S. 21 der Disziplinarklageschrift) betreffen jeweils deutlich höhere Anzahlen besessener und "verbreiteter" Dateien (Sächs. OVG, Urteil vom 8. August 2017 - 8 DO 568/16 -, Rn. 290, juris: Besitz einer Videodatei mit verschiedenen Videosequenzen und 86 Bilddateien mit kinderpornographischen Inhalten, billigende Inkaufnahme der Verbreitung der Videodatei sowie 62 der 86 Bilddateien; Bay. VGH, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 16a D 10.2527 -, Rn. 40, juris: Besitz und Verbreitung von 105 kinderpornografischen Videofilmen; BVerwG, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 WD 14.11 -, Rn. 10, juris: Besitz und "Verbreitung" von über 3.000 Video- und Bilddateien; VG Wiesbaden, Urteil vom 28. März 2011 - 28 K 705/10.WI.D -, Rn. 69, juris: Besitz und "Verbreitung" von 200.000 kinderpornographischen Bild- und Filmdateien; vgl. aber auch: BVerwG, Beschluss vom 3. September 2020 - 2 B 25.20 -, Rn. 2, juris: öffentliches Zugänglichmachen eines Videos mit einer Laufzeit von 21 Minuten, das einen Zusammenschnitt aus einer Vielzahl von Missbrauchsszenarien darstellt, die zumeist Anal- und Vaginalverkehr, teilweise bis zum Samenerguss, zwischen einem erwachsenen Mann und verschiedenen weiblichen Kleinkindern zeigen, wobei in einer Szene der Vaginal- und Analverkehr mit einem gefesselten Kind durchgeführt wird).

  • VG Ansbach, 16.12.2019 - AN 12b D 18.00580

    Entfernung eines Verwaltungsbeamten (A 9) aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Für die disziplinarische Ahndung des außerdienstlichen Verbreitens kinderpornographischer Schriften ist aus dem zum Zeitpunkt der Tatbegehung geltenden Strafrahmen des § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bei der Maßnahmebemessung deshalb auf einen Orientierungsrahmen bis zur Verhängung der Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst abzustellen (OVG Thüringen, U.v. 8.8.2017 - 8 DO 568/16 - juris).

    Dies wäre eine Ermittlung "ins Blaue hinein" (vgl. OVG Thüringen, U.v. 8.8.2017 - 8 DO 568/16 - juris).

    Denn ein endgültiger Verlust des Vertrauens des Dienstherrn und der Allgemeinheit kann nicht nur vorliegen, wenn der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen seine Dienstpflichten verstoßen, sondern auch dann, wenn - wie vorliegend - die durch das Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wiedergutzumachen ist (vgl. OVG Thüringen, U.v. 8.8.2017 - 8 DO 568/16 - juris).

  • VG Magdeburg, 24.11.2020 - 15 A 12/19

    Disziplinarklage -Entfernung einer Bürgermeisterin aus dem Amt

    Die Schuldform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) muss genannt werden (Thüringer OVG, Urteil v. 08.08.2017, 8 DO 568/16; schon zur Anklageschrift nach den Disziplinarordnungen; BVerwG, Beschluss v.11.02.2009, 2 WD 4.08; alle juris).
  • VG Schleswig, 01.07.2020 - 17 A 3/18
    Sein Fehlverhalten wiegt auch wenn es außerdienstlich war deshalb besonders schwer (vgl. OVG Weimar, Urteil vom 08.08.2017 - 8 DO 568/16 - juris Rdnr. 331 zu einem ähnlichen Fall; nachgehend, die Beschwerde gegen die Zulassung der Revision zurückweisend: BVerwG, Beschluss vom 15.12.2017 - 2 B 59/17 - juris Rdnr. 4 ff.).
  • VG Magdeburg, 22.06.2022 - 15 A 11/20

    Disziplinarklage; unzureichende Disziplinarklageschrift -

    Die Schuldform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) muss genannt werden (Thüringer OVG, Urteil v. 08.08.2017, 8 DO 568/16; schon zur Anklageschrift nach den Disziplinarordnungen; BVerwG, Beschluss v.11.02.2009, 2 WD 4.08; alle juris; vgl. zum, Ganzen ausführlich: VG Magdeburg, Urteil vom 24. November 2020 - 15 A 12/19 -, Rn. 193 ff, juris).
  • VG Regensburg, 27.07.2020 - RN 10A DK 19.873

    Beamte, Erkrankung, Disziplinarverfahren, Dienstvergehen, Krankheit, Bescheid,

    Für die disziplinarische Ahndung der außerdienstlichen Verbreitung kinderpornographische Schriften ist aus dem zum Zeitpunkt der Tatbegehung geltenden Strafrahmens der §§ 184 b Abs. 1 Nummer 1 b und c, 184 c Abs. 1 Nummer 1 c StGB (in der zum Tatzeitpunkt geltenden Fassung vom 21.01.2015 bis 30.06.2017) eine Strafandrohung von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe zu entnehmen, bei der Maßnahmenbemessung deshalb auf einen Orientierungsrahmen bis zur Verhängung der Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst abzustellen (OVG Thüringen, Urteil vom 08.08.2017 - 8 DO 568/16-juris).
  • VG Magdeburg, 17.01.2023 - 15 A 14/22

    Dienstvergehen eines Polizeibeamten in Form des Verstoßes gegen seine

    Die Schuldform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) muss genannt werden (Thüringer OVG, Urteil v. 08.08.2017, 8 DO 568/16; schon zur Anklageschrift nach den Disziplinarordnungen; BVerwG, Beschluss v.11.02.2009, 2 WD 4.08; alle juris).
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