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   OVG Thüringen, 12.11.2013 - 8 DO 537/13   

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https://dejure.org/2013,49954
OVG Thüringen, 12.11.2013 - 8 DO 537/13 (https://dejure.org/2013,49954)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 12.11.2013 - 8 DO 537/13 (https://dejure.org/2013,49954)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 12. November 2013 - 8 DO 537/13 (https://dejure.org/2013,49954)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Thüringen

    Entfernung eines Verkehrspolizisten aus dem Dienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst nach § 11 Abs. 2 S. 1 ThürDG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 61.07

    Rechtliches Gehör; vorweggenommene Beweiswürdigung; Unmittelbarkeit der

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.2013 - 8 DO 537/13
    Letzteres kann dann erfolgen, wenn die Richtigkeit der anderweitig festgestellten Tatsachen vom betroffenen Beamten im gerichtlichen Disziplinarverfahren nicht substantiiert angezweifelt wird (BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11/10 -, juris, unter Hinweis auf Beschluss vom 4. September 2008 - BVerwG 2 B 61.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 4 Rdnr. 8 m. w. N.).

    Der Beklagte hat die Feststellungen auch nicht substantiiert bestritten, was erforderlich gewesen wäre, um die Anwendungsvoraussetzungen des § 16 Abs. 2 ThürDG in Frage zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 2008 - BVerwG 2 B 61.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 4 Rn. 8 m. w. N.).

  • BGH, 05.04.2011 - 3 StR 66/11

    Notwehr; Erlaubnistatbestandsirrtum; erlaubte Selbsthilfe (Festnahme eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.2013 - 8 DO 537/13
    besteht kein Notwehrrecht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2011 -3 StR 66/11 -, juris).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97

    Keine Restitution ehemaligen Putbus-Vermögens

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.2013 - 8 DO 537/13
    Die Entscheidung über die Beweiserhebung darf in diesem Fall davon abhängig gemacht werden, welche Ergebnisse von der Beweisaufnahme zu erwarten sind und wie diese zu erwartenden Ergebnisse zu würdigen wären (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 1998 - 7 B 440.97 -, juris).
  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.2013 - 8 DO 537/13
    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2004 - 1 D 18/03 - ZBR 2005, 91).
  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.2013 - 8 DO 537/13
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. März 2005 - 1 D 15/04 -, juris).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.2013 - 8 DO 537/13
    Ein Beurteilungsspielraum des Dienstherrn besteht nicht (vgl. umfassend BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 [258 ff.]; siehe auch Urteil vom 19. August 2010, 2 C 5.10, Rnrn.
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.2013 - 8 DO 537/13
    Zum anderen erfassen sie ein tätiges Abrücken von der Tat, insbesondere durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils vor drohender Entdeckung (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59/07 -, juris).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.2013 - 8 DO 537/13
    Ein Beurteilungsspielraum des Dienstherrn besteht nicht (vgl. umfassend BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 [258 ff.]; siehe auch Urteil vom 19. August 2010, 2 C 5.10, Rnrn.
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.2013 - 8 DO 537/13
    Schließlich ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe etwa BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3.12 - Leitsatz 4, Rdnr. 44 - 53 des Umdrucks), der sich der Senat anschließt, eine unangemessene lange Dauer des Disziplinarverfahrens i. S. v. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK nicht als mildernder Umstand zugunsten des Beamten zu berücksichtigen, wenn - wie hier - die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geboten ist.
  • OVG Thüringen, 29.09.2005 - 8 DO 330/02

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Entfernung eines Polizeibeamten aus dem

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.2013 - 8 DO 537/13
    Die vorübergehende Weiterbeschäftigung des Beamten nach Aufdeckung des Dienstvergehens wirkt sich nicht mildernd aus, da die Frage der weiteren Tragbarkeit des Beamten von den Disziplinargerichten zu beurteilen ist und die Weiterbeschäftigung auf Gründen - wie hier fürsorglicher und finanzieller Art - beruhen kann, die disziplinarrechtlich nicht von Bedeutung sind (vgl. ThürOVG, Urteil vom 29. September 2005 - 8 DO 330/02 -, juris).
  • OVG Thüringen, 17.09.2013 - 8 DO 292/13

    Entfernung eines Kriminalbeamten aus dem Dienst - außerdienstlicher Besitz

  • BVerwG, 16.06.1992 - 1 D 11.91

    Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Bundesbahn; Vorwurf der

  • BVerwG, 26.07.1994 - 1 D 58.93

    Zueignung von Paketzustellgebühren als schweres Dienstvergehen im Kernbereich

  • BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 20.99

    Beamtenverhältnis, keine Beendigung kraft Gesetzes bei Verurteilung durch

  • BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 86.11

    Begründung des Urteils; Bezugnahme auf Gründe der vorinstanzlichen Entscheidung;

  • VG Augsburg, 23.08.2017 - Au 2 S 17.1053

    Entlassung einer Polizeibeamtin auf Probe wegen Weitergabe von Dienstgeheimnissen

    Andererseits kommt den Feststellungen eines Strafbefehls auch im Disziplinarrecht eine erhebliche Indizwirkung zu, soweit der Beamte die Handlung nicht bestreitet (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 11.8.2010 - 16a D 10.189 - juris Rn. 55; ThürOVG, U.v. 12.11.2013 - 8 DO 537/13 - juris Rn. 46).
  • VG Magdeburg, 24.09.2019 - 15 A 5/17

    Berücksichtigung von Entlastungs- und Milderungsgründen im Disziplinarrecht;

    Bereits eine außerdienstlich von einem Polizisten begangene vorsätzliche Körperverletzung ist geeignet, das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit entfallen zu lassen (vgl. Thüringer OVG, Urt. v. 12.11.2013, 8 DO 537/13; juris).
  • BVerwG, 30.06.2015 - 2 B 31.14

    Rüge unterlassener Sachaufklärung bei Verwendung tatsächlicher Feststellungen aus

    e OVG Weimar - 12.11.2013 - AZ: OVG 8 DO 537/13.
  • VG Meiningen, 12.11.2015 - 6 D 60015/14

    Aberkennung des Ruhegehalts nach zahlreichen Betrugshandlungen zum Nachteil der

    Den in einem rechtskräftigen Strafbefehl getroffenen tatsächlichen Feststellungen kommt dabei nach der Rechtsprechung eine erhebliche Indizwirkung zu (BayVGH, U. v. 01.06.2005 - 16a D 04.3502 -, juris; ThürOVG, U. v. 12.11.2013 - 8 DO 537/13 -, juris).
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