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   OVG Thüringen, 15.01.2019 - 1 EO 522/18   

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https://dejure.org/2019,786
OVG Thüringen, 15.01.2019 - 1 EO 522/18 (https://dejure.org/2019,786)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15.01.2019 - 1 EO 522/18 (https://dejure.org/2019,786)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15. Januar 2019 - 1 EO 522/18 (https://dejure.org/2019,786)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Fehlende Ermächtigungsnorm für eine Verpflichtung zur Bauantragstellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauherr kann nicht zur Stellung eines Bauantrags gezwungen werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Behörde kann Bauantrag nicht erzwingen! (IBR 2019, 1139)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 638
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2002 - 10 B 1233/02

    Nutzungsuntersagung und Verlangen eines Bauantrags

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.01.2019 - 1 EO 522/18
    Ein derartiger auf die allgemeine Befugnisnorm gestützter Gefahrenerforschungseingriff kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn er der Beschaffung von Unterlagen dient, die für die Beurteilung der von einer baulichen Anlage ausgehenden Gefahren notwendig sind und die die Behörde anderweitig nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermitteln könnte (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.08.2002 - 10 B 1233/02 - BauR 2003, 677 = BRS 65 Nr. 174 = juris, hier insb. Leitsatz und Rdn. 12).

    Sie ist aber nicht berechtigt und damit auch nicht verpflichtet, vor Erlass einer Nutzungsuntersagungsverfügung als (vermeintlich) milderes Mittel eine entsprechende Antragstellung zu erzwingen (vgl. dazu schon OVG NRW, Beschluss vom 27.08.2002, a. a. O.; vgl. in diesem Sinne auch die - nicht bindende - Vollzugsbekanntmachung zur ThürBO 2014 vom 30.07.2018 - Thüringer Staatsanzeiger Nr. 34/2018, S. 1052 - unter Nr. 79.1).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2010 - 1 LA 26/10

    Bauordnungsverfügung - Vorlage von Bauvorlagen; hier: Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.01.2019 - 1 EO 522/18
    Sofern die Bauaufsichtsbehörde anhand der ihr vorliegenden Erkenntnisse ohne nähere Sachaufklärung nicht beurteilen kann, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten nach den genannten speziellen Befugnisnormen vorliegen, mag sie im Einzelfall unter Rückgriff auf die allgemeine Befugnisnorm des § 58 Abs. 1 Satz 2 ThürBO 2014 berechtigt sein, von dem für den Bau Verantwortlichen die dafür notwendigen Unterlagen anfordern und etwa auch die Einreichung prüffähiger Bauvorlagen zu verlangen (vgl. etwa OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.06.2010 - 1 LA 26/10 - juris Rdn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.1992 - 7 M 2954/92

    Formelle Illegalität; Abfallentsorgungsanlage; Androhung; Zwangsmittel;

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.01.2019 - 1 EO 522/18
    Dies gilt auch dann, wenn ein genehmigungsbedürftiges Vorhaben bereits ohne die erforderliche Genehmigung realisiert worden ist und seine e Illegalität nur in einem Antragsverfahren beseitigt werden könnte (vgl. dazu etwa Nds. OVG, Beschluss vom 07.07.1992 - 7 M 2954/92 - NVwZ-RR 1993, 7 = juris, hier insb.
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.01.2019 - 1 EO 522/18
    Eine Pflicht, den für die Erteilung einer Genehmigung notwendigen Antrag zu stellen, besteht nur dann, wenn das einschlägige Fachrecht dies ausdrücklich vorsieht (vgl. Ramsauer, a. a. O.; aus der Rechtsprechung vgl. etwa zum heute in § 176 BauGB enthaltenen Baugebot: BVerwG, Urteil vom 15.02.1990 - 4 C 41.87 - BVerwGE 84, 335 = DVBl. 1990, 576 = NVwZ 1990, 658 = juris, hier insb.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2019 - 2 M 85/19

    Nutzungsuntersagung für eine Hochzeits- und Eventlocation in einem allgemeinen

    Es kann dahinstehen, ob der Antragsgegner als Bauaufsichtsbehörde zu einer solchen Anordnung überhaupt befugt wäre (ablehnend zur Thüringer Bauordnung: Thür OVG, Beschluss vom 15.01.2019 - 1 EO 522/18 -, juris, Rdnr. 15 f.).
  • OVG Sachsen, 12.08.2022 - 1 B 180/22

    Bauaufsichtliche Anordnung; Bauantrag; Wärmepumpe; abweichende Bauausführung

    Die Generalklausel gewährt damit aber weder eine Befugnis, den Antragstellern unter Zwangsmittelandrohung (da eine solche Verfügung ohne Zwangsmittelandrohung und Festsetzung auch nicht vollstreckbar wäre) aufzugeben, einen Bauantrag zu stellen (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 29. Dezember 2021 - 2 B 276/21 -, juris Rn. 12; ThürOVG, Beschl. v. 15. Januar 2019 - 1 EO 522/18 -, juris Rn. 15 ff.; BayVGH, Urt. v. 4. Dezember 2014 - 15 B 12.1450 -, juris Rn. 21), um ein förmliches Bauantragsverfahren zu erzwingen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 13. März 1995 - 10 A 5578/94 -, juris), noch eine sonstige Handlungspflicht, deren Umsetzung einen Bauantrag umfasst (wie bei einem Baugebot; vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Februar 1990 - 4 C 41/87 -, juris Rn. 35; a. A. Mampel, Bauordnungsverfügungen, BauR 2000, 996 ff.; Schmuck, in: Jäde/Dirnberger/Böhme, Bauordnungsrecht Sachsen, Stand Januar 2022, § 80 Rn. 35).
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