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   OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 162/11   

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OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 162/11 (https://dejure.org/2015,40034)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17.11.2015 - 4 KO 162/11 (https://dejure.org/2015,40034)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17. November 2015 - 4 KO 162/11 (https://dejure.org/2015,40034)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Zu den Erreichbarkeitsanforderungen für ein mit zwei dreigeschossigen Wohnblöcken bebautes sog. "nicht gefangenes Hinterliegergrundstück"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erreichbarkeitsanforderungen für ein mit zwei dreigeschossigen Wohnblöcken bebautes nicht gefangenes Hinterliegergrundstück

  • Justiz Thüringen

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrags; Bekanntmachung der Beitragssatzung; abgabenrechtlicher Vorteil für sog. "nicht gefangenes Hinterliegergrundstück"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hauptsatzung; Bekanntmachungsregelung; Amtsblatt; Zeitung; Bekanntmachungsorgan; Publizitätsgebot; Hinterliegergrundstück; Hinterlieger; nicht gefangener Hinterlieger; Anliegergrundstück; Eigentümeridentität; Tiefenbegrenzung; Erreichbarkeitsanforderungen; Vorteil; ...

  • rechtsportal.de

    ThürKAG § 7
    Erreichbarkeitsanforderungen für ein mit zwei dreigeschossigen Wohnblöcken bebautes nicht gefangenes Hinterliegergrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Thüringen, 29.01.2013 - 4 KO 840/09

    Nichtigkeit einer Bekanntmachungsregelung, wenn nur eine Teilregelung gegen die

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 162/11
    Dieses beinhaltet, dass ein Bürger verlässlich Kenntnis vom Inhalt des Ortsrechts nehmen können muss (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 2013 - 4 KO 840/09 - juris Rn. 26 m. w. N.).

    Für die Fälle "höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse" gab es eine Regelung in § 20 Abs. 1. Ungeachtet dessen, ob diese vor dem Inkrafttreten der Thüringer Bekanntmachungsverordnung am 1. November 1994 erlassene vorläufige Hauptsatzung rechtsstaatlichen Anforderungen an das Publizitätsgebot entsprochen hat, steht fest, dass sie jedenfalls wegen Verstoßes gegen die Thüringer Bekanntmachungsverordnung spätestens mit ihrem Inkrafttreten zum 1. November 1994 nichtig geworden ist (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 2013 - 4 KO 840/09 - juris Rn. 26).

  • OVG Thüringen, 17.03.2009 - 4 EO 269/07

    Ausbaubeiträge; Beitragspflicht eines Hinterliegergrundstücks; Beitrag;

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 162/11
    Bei einem Wohngrundstück setzt die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit voraus, dass auf der Fahrbahn der ausgebauten Straße bis in Höhe des Grundstücks herangefahren und es von dort betreten werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. März 2009 - 4 EO 269/07 - juris Rn. 6, vom 10. Februar 2003 - 4 ZEO 1139/98 - juris Rn. 6 und vom 10. März 2003 - 4 ZEO 817/00 - sowie Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2013, Rn. 396a m. w. N.).

    Aufgrund der von der Baunutzungsverordnung vorgegebenen Nutzungsmöglichkeiten ist dort für die Annahme einer vorteilsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit erforderlich, dass mit (Nutz-)Fahrzeugen auf das Grundstück heraufgefahren werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2009 - 4 EO 269/07 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Urteile vom 11. Juni 2010 - 9 LB 182/08 - juris Rn. 22 und vom 24. September 1986 - 9 A 153/83 - KStZ 1987, 115 f.; zum Erschließungsbeitragsrecht vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 - 8 C 24/92 - juris Rn. 14; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 1989 - 2 S 1119/89 - juris Rn. 29).".

  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 162/11
    Dass es sich bei dem Druckwerk "Neues Gera" um eine Zeitung handelt, ergibt sich schon aus der Satzung selbst, wird von den Beteiligten nicht bestritten und ist auch im Übrigen nicht zweifelhaft (so auch schon Senatsurteil vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 - juris Rn. 78).

    Dagegen spricht insbesondere, dass der Begriff "Amtsblatt" hier entgegen der für Amtsblätter geltenden Vorgabe des § 2 Abs. 1 Satz 4 ThürBekVO in der Überschrift keine Verwendung findet und dass es sich bei den "Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Gera" auch nicht um eine als eigenständiges Druckwerk i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 3 ThürBeVO einzuordnende Beilage zu der Zeitung "Neues Gera" handeln soll (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 - a. a. O. zu dem der Zeitung "Neues Gera" im Jahr 2002 als Beilage beigefügten Amtsblatt des Zweckverbandes Mittleres Elstertal, dessen Mitglied die Beklagte auch ist).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.09.1986 - 9 A 153/83
    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 162/11
    Aufgrund der von der Baunutzungsverordnung vorgegebenen Nutzungsmöglichkeiten ist dort für die Annahme einer vorteilsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit erforderlich, dass mit (Nutz-)Fahrzeugen auf das Grundstück heraufgefahren werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2009 - 4 EO 269/07 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Urteile vom 11. Juni 2010 - 9 LB 182/08 - juris Rn. 22 und vom 24. September 1986 - 9 A 153/83 - KStZ 1987, 115 f.; zum Erschließungsbeitragsrecht vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 - 8 C 24/92 - juris Rn. 14; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 1989 - 2 S 1119/89 - juris Rn. 29).".
  • OVG Thüringen, 11.03.2014 - 4 KO 1301/10

    Begriff des unbebauten Grundstücks in KAG TH 2005 § 7 Abs 7 S 2 Nr 1

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 162/11
    tergrundstücks im Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht (Beendigung der Maßnahme) für die abgerechnete Ausbaumaßnahme sowohl das unzweifelhaft beitragspflichtige Anliegergrundstück als auch das nicht gefangene Hinterliegergrundstück zulässigerweise in einer Weise baulich ausgenutzt hat, die der gesicherten Erschließung bedurften (vgl. dazu zum Anschlussbeitragsrecht zur beitragsrelevanten baulichen Ausnutzbarkeit Senatsurteil vom 11. März 2014 - 4 KO 1301/10 - juris Rn. 56 ff) .
  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Tiefenbegrenzung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 162/11
    Offen bleiben kann, ob im Straßenausbaubeitragsrecht im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 2014 (Az.: 9 C 7.13) zum Erschlie- ßungsbeitragsrecht die Regelung einer für nur im Innenbereich liegende Grundstücke geltenden Tiefenbegrenzungsregelung mit dem Vorteilsprinzip vereinbar sein könnte, die für die Beitragsbemessung eine pauschalierte Bestimmung ermöglicht, bis zu welcher Tiefe ein Grundstück in erschließungsbeitragsrechtlich relevanter Weise nutzbar und deshalb erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist.
  • BVerwG, 21.01.2015 - 9 C 4.14

    Vertrag über Erschließungskosten - keine Nachforderung bei verzögertem Straßenbau

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 162/11
    Da die tatsächliche Inanspruchnahmemöglichkeit schon nicht die bauordnungsrechtlichen Erreichbarkeitsanforderungen erfüllt, kann es im vorliegenden Fall offen bleiben, ob andernfalls schon die Eigentümeridentiät für die Berücksichtigungsfähigkeit eines sog. "nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks" im Ausbaubeitragsrecht reicht (so Senatsbeschluss vom 15. Januar 2007 - 4 ZKO 1215/05 -) oder ob weitere tatsächliche Anhaltspunkte hinzukommen müssen (vgl. dazu nur zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 4.14 - juris und darüber hinaus auch zum Ausbaubeitragsrecht: Driehaus, KStZ 2007, 162 - 167 sowie KStZ 2015, 61 - 69).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 9 LB 182/08

    Voraussetzungen für das Bestehen einer Beitragspflicht eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 162/11
    Aufgrund der von der Baunutzungsverordnung vorgegebenen Nutzungsmöglichkeiten ist dort für die Annahme einer vorteilsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit erforderlich, dass mit (Nutz-)Fahrzeugen auf das Grundstück heraufgefahren werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2009 - 4 EO 269/07 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Urteile vom 11. Juni 2010 - 9 LB 182/08 - juris Rn. 22 und vom 24. September 1986 - 9 A 153/83 - KStZ 1987, 115 f.; zum Erschließungsbeitragsrecht vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 - 8 C 24/92 - juris Rn. 14; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 1989 - 2 S 1119/89 - juris Rn. 29).".
  • OVG Thüringen, 24.06.2013 - 4 EO 233/10

    Zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für ein als Seniorenwohnheim und als

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 162/11
    Ausgehend davon hat der Senat den Begriff des besonderen Vorteils schon in seinem (ein Anliegergrundstück betreffenden) Beschluss vom 24. Juni 2013 - 4 EO 233/10 - (ThürVGRspr 2014, 109 - 115 = KStZ 2014, 132-134) wie folgt konkretisiert:.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1989 - 2 S 1119/89

    Erschließungsbeitrag - Verzicht auf Beitragserhebung - Erschlossensein eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 162/11
    Aufgrund der von der Baunutzungsverordnung vorgegebenen Nutzungsmöglichkeiten ist dort für die Annahme einer vorteilsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit erforderlich, dass mit (Nutz-)Fahrzeugen auf das Grundstück heraufgefahren werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2009 - 4 EO 269/07 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Urteile vom 11. Juni 2010 - 9 LB 182/08 - juris Rn. 22 und vom 24. September 1986 - 9 A 153/83 - KStZ 1987, 115 f.; zum Erschließungsbeitragsrecht vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 - 8 C 24/92 - juris Rn. 14; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 1989 - 2 S 1119/89 - juris Rn. 29).".
  • OVG Thüringen, 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98

    Ausbaubeiträge; Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Beitragsbescheid als mit

  • OVG Thüringen, 25.06.2009 - 4 KO 615/08

    Ausbaubeiträge; Zum Grundsatz regionaler Teilbarkeit und zur Tiefenbegrenzung im

  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei

  • OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp;

  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2001 - 9 L 1587/00

    Erreichbarkeitsanforderung; Fußgängertunnel; Hinterliegergrundstück; Kurklinik

  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

  • OVG Thüringen, 10.02.2003 - 4 ZEO 1139/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrag, Möglichkeit der Inanspruchnahme bei bepflanztem

  • OVG Thüringen, 15.01.2007 - 4 ZKO 1215/05
  • BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56

    Badische Weinabgabe

  • OVG Thüringen, 20.10.2016 - 4 KO 473/13

    Straßenausbaubeitragspflicht eines sog. nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks

    Die den wirtschaftlichen Sondervorteil ausmachende abstrakte Besserstellung ist grundstücksorientiert, d. h. sie muss sich aus der in einer räumlich-engen Beziehung des Grundstücks zur ausgebauten Anlage begründeten qualifizierten Inanspruchnahmemöglichkeit dieser Anlage ergeben und sich darüber hinaus im Rahmen der zulässigen Grundstücksnutzung dauerhaft vorteilhaft auswirken können (vgl. Senatsurteile vom 17. November 2015 - 4 KO 162/11 - juris m. w. N. und vom 28. April 2016 - 4 KO 129/13 - juris sowie Senatsbeschluss vom 5. Juli 2016 - 4 EO 712/13 - juris).

    unzumutbar ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. November 2015 - 4 KO 162/11 - juris Rn. 58).

  • OVG Thüringen, 28.04.2016 - 4 KO 129/13

    Beitragspflicht eines sog. nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks bei

    Die den wirtschaftlichen Sondervorteil ausmachende abstrakte Besserstellung ist demnach grundstücksorientiert, d. h. sie muss sich aus der in einer räumlich engen Beziehung des Grundstücks zur ausgebauten Anlage begründeten qualifizierten Inanspruchnahmemöglichkeit dieser Anlage ergeben und sich darüber hinaus im Rahmen der zulässigen Grundstücksnutzung vorteilhaft auswirken können (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 17. November 2015 - 4 KO 162/11 - juris m. w. N.).

    Sollte dafür ein Heranfahren und Betreten nicht ausreichen, sondern im Hinblick auf die Bebauung mit mehrstöckigen Wohnblöcken nach § 5 ThürBO ein Herauffahren erforderlich sein (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. November 2015 - 4 KO 162/11 - juris m. w. N.), spricht viel dafür, dass die Gestaltung des Grundstücks mit der Flurstücks- Nr. b als Grünanlage mit nicht an der Fahrbahn verlaufendem Fußweg nicht zum Überfahren bestimmt ist und sich deshalb als Zugangshindernis auf der Straße darstellt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 24. Juni 2013 - 4 EO 233/10 - KStZ 2014, 132-134).

  • OVG Thüringen, 18.01.2019 - 4 ZKO 6/19

    Entstehung der sachlichen Beitragspflicht im Straßenausbaubeitragsrecht

    Der Senat legt den Begriff der "Beendigung der Maßnahme" im Sinne des § 7 Abs. 6 ThürKAG - ebenso wie das Verwaltungsgericht - in ständiger Rechtsprechung so aus, dass maßgebend der Eingang der letzten Unternehmerrechnung ist (vgl. Urteile vom 17. November 2015 - 4 KO 162/11 - juris und vom 30. Juni 2009 - 4 KO 45/09 - juris sowie Beschlüsse vom 23. November 4 ZKO 6/19 2.
  • VG Gera, 18.11.2021 - 3 K 794/17

    Ausbaubeitrag

    Damit muss die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge nicht das gesamte Gemeindegebiet erfassen, sondern der im Straßenausbaubeitragsrecht grundsätzlich geltende Grundsatz der regionalen Teilbarkeit der Satzung (dazu ThürOVG, Urteil vom 17. November 2015 - 4 KO 162/11 - juris Rn. 44; Urteil vom 25. Juni 2009 - 4 KO 615/08 - juris Rn. 22) gelangt zum Tragen.
  • OVG Thüringen, 22.08.2019 - 4 ZKO 525/19

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrags; Erreichbarkeitsanforderungen für ein

    Ebensowenig lässt sich dem Zitat aus dem Urteil vom 17. November 2015 (Az.: 4 KO 162/11) die von dem Kläger gewünschte Schlussfolgerung ziehen.
  • VG Gera, 18.10.2016 - 4 K 1443/14

    Zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für ein Hinterliegergrundstück

    Eine Modifizierung hat das ThürOVG in dieser Hinsicht jedoch dahingehend vorgenommen, als dass der Begriff des beitragsrelevanten Vorteils weiter konkretisiert wurde (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 24. Juni 2013 - 4 EO 233/10; Urteil vom 17. November 2015 - 4 KO 162/11 - zitiert nach Juris).
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