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   OVG Thüringen, 19.11.2008 - 1 KO 983/06   

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https://dejure.org/2008,9074
OVG Thüringen, 19.11.2008 - 1 KO 983/06 (https://dejure.org/2008,9074)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 19.11.2008 - 1 KO 983/06 (https://dejure.org/2008,9074)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 19. November 2008 - 1 KO 983/06 (https://dejure.org/2008,9074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BauGB § 157 Abs 1; BauGB § ... 159 Abs 1 S 1; BauGB § 159 Abs 1 S 2; BauGB § 160 Abs 1 S 1; BauGB § 160 Abs 1 S 3; BauGB § 164 a Abs 3 S 2; BauGB § 177 Abs 1 S 1; BauGB § 177 Abs 1 S 2; BauGB § 177 Abs 4 S 2; BauGB § 177 Abs 4 S 4; ThürVwVfG § 59 Abs 1; ThürVwVfG § 60 Abs 1 S 1; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 273; BGB § 291; BGB § 288 Abs 1 S 2
    Zum Anspruch auf Zahlung von zusätzlichen Städtebauförderungsmitteln.; Städtebauförderung; Instandsetzungs- und Modernisierungsvereinbarung; Vertrag; Passivlegitimation; Sanierungsträger; tatsächliche Kosten; Verringerung; Kostenerstattung; pauschale Berechnung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Eigentümers eines Gebäudes auf Zahlung von zusätzlichen Städtebauförderungsmitteln; Möglichkeit einer Gemeinde zur Vereinbarung einer Pauschale bzgl. der Höhe eines Kostenerstattungsbetrags; Berechnung eines Kostenerstattungsbetrags in einer ...

  • Judicialis

    BauGB § 157 Abs. 1; ; BauGB § ... 159 Abs. 1 S. 1; ; BauGB § 159 Abs. 1 S. 2; ; BauGB § 160 Abs. 1 S. 1; ; BauGB § 160 Abs. 1 S. 3; ; BauGB § 164 a Abs. 3 S. 2; ; BauGB § 177 Abs. 1 S. 1; ; BauGB § 177 Abs. 1 S. 2; ; BauGB § 177 Abs. 4 S. 2; ; BauGB § 177 Abs. 4 S. 4; ; ThürVwVfG § 59 Abs. 1; ; ThürVwVfG § 60 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 273; ; BGB § 291; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht - Zum Anspruch auf Zahlung von zusätzlichen Städtebauförderungsmitteln.: Städtebauförderung; Instandsetzungs- und Modernisierungsvereinbarung; Vertrag; Passivlegitimation; Sanierungsträger; tatsächliche Kosten; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf zusätzliche Städtebauförderungsmittel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 524
  • DÖV 2009, 466
  • BauR 2009, 859
  • ZfBR 2009, 596 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.09.2005 - 4 B 57.05

    Anrechnung erstatteter Mehrwertsteuer bei Kostenerstattung durch Gemeinde bei

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2008 - 1 KO 983/06
    Die Gemeinde kann die Höhe des Kostenerstattungsbetrags und dessen Berechnung in einer Instandsetzungs- und Modernisierungsvereinbarung nach dem Städtebauförderungsrecht als Pauschale vereinbaren (wie BVerwG, Beschluss vom 21.09.2005 - 4 B 57/05 -).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht eine solche pauschale Vereinbarung des Kostenerstattungsbetrags zwischen Gemeinde und Eigentümer gerade im Zusammenhang mit einem Modernisierungsvertrag ausdrücklich gebilligt und hierzu ausgeführt, dass die Höhe des Kostenerstattungsbetrags und seine Berechnung vertraglich auch abweichend von der gesetzlichen Regelung vereinbart werden können (vgl. Beschluss vom 21.09.2005 - 4 B 57/05 -, zitiert nach Juris, RdNr. 4).

  • BVerwG, 26.01.1995 - 3 C 21.93

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Anpassungsanspruch - Anpassungszeitpunkt -

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2008 - 1 KO 983/06
    Der Anpassungsanspruch kann nämlich nur für die Zukunft verlangt werden, wobei als maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang des ersten ernsthaften schriftlichen Anpassungsverlangens und nicht die Rechtskraft der darüber ergehenden gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urteil vom 26.01.1995 - 3 C 21.93 -, zitiert nach Juris, RdNr. 58).

    Eine Anpassung kann zudem nur verlangt werden, wenn sie auch der anderen Vertragspartei zuzumuten ist (BVerwG, Urteil vom 26.01.1995 - 3 C 21.93 -, zitiert nach Juris, RdNr. 61 f.).

  • BVerwG, 10.05.2005 - 4 B 24.05

    Anpassung eines Stellplatzvertrag möglich?

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2008 - 1 KO 983/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, kann zwar einer auf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gestützten Leistungsklage ein Anspruch auf Vertragsanpassung wegen wesentlicher Änderung der Vertragsgrundlagen als rechtsvernichtende Einrede entgegengesetzt werden; der Vertragspartner muss also nicht Widerklage auf Anpassung erheben (BVerwG, Beschluss vom 10.05.2005 - 4 B 24.05 -, zitiert nach Juris, m. w. N.).
  • VG Meiningen, 11.02.2015 - 5 K 204/13

    Freistellung von der Kostenlast nach Art. I § 4 Abs. 3 Umweltrahmengesetz (juris:

    Dem steht auch nicht entgegen, dass der Beklagte nicht schon zuvor ein ernsthaftes schriftlich formuliertes Anpassungsverlangen an die Klägerin gerichtet hat (ThürOVG, Urteil vom 19.11.2008 - 1 KO 983/06 - DVBl 2009, 524; juris).
  • VG Weimar, 21.04.2021 - 3 K 1494/18

    Anspruch auf finanziellen Ausgleich bei der Übertragung staatlicher Aufgaben -

    Nach dieser Vorschrift kann eine Vertragspartei, wenn sich die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebend gewesen sind, seit Abschluss des Vertrages so wesentlich geändert haben, dass ihr das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zuzumuten ist, in Gestalt einer rechtsvernichtenden Einrede (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Februar 2009, Az.: 7 C 11/08, Rn. 29; OVG Weimar, Urteil vom 19. November 2008, Az.: 1 KO 983/06, Rn. 87 - jeweils zitiert nach juris) eine Anpassung des Vertragsinhalts an die geänderten Verhältnisse verlangen.

    Anhaltspunkte für eine Unzumutbarkeit dieser Anpassung für den Beklagten (vgl. OVG Weimar, Urteil vom 19. November 2008, Az.: 1 KO 983/06, Rn. 92 - jeweils zitiert nach juris) liegen nicht vor.

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