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   RFH, 09.03.1944 - IV 45/43   

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RFH, 09.03.1944 - IV 45/43 (https://dejure.org/1944,61)
RFH, Entscheidung vom 09.03.1944 - IV 45/43 (https://dejure.org/1944,61)
RFH, Entscheidung vom 09. März 1944 - IV 45/43 (https://dejure.org/1944,61)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 18.01.1963 - VI 242/61 U

    Laufende Bürgschaftsprovisionen als wiederkehrende Bezüge im Sinne des § 22 Ziff.

    Das Finanzgericht stützte seine Entscheidung auf das Urteil des Reichsfinanzhofs IV 45/43 vom 9. März 1944 (RStBl 1944 S. 587).

    Sie bestreiten nicht, daß der Sachverhalt der vom Reichsfinanzhof entschiedenen Sache IV 45/43 a.a.O. mit dem vorliegenden Sachverhalt übereinstimmt.

    In dem Urteil IV 45/43 a.a.O. hat der Reichsfinanzhof Gewicht auf die wiederkehrende Natur der laufenden Bürgschaftsprovisionen gelegt und darauf abgestellt, daß laufende Provisionen die Form wiederkehrender Bezüge nach den Eingangsworten der Ziff. 1 des § 22 EStG erfüllen.

    Daß der Reichsfinanzhof laufende und einmalige Bürgschaftsprovisionen unterschiedlich behandelt, läßt sich wohl aus der im Urteil IV 45/43 a.a.O. angeführten amtlich nicht veröffentlichten Entscheidung des Reichsfinanzhofs IV 119/42 vom 11. Februar 1943 (Steuer und Wirtschaft 1943 Nr. 105) - dort besprochen von Zitzlaff (Sp. 445) und Schefold (Sp. 447) - entnehmen.

  • BFH, 22.01.1965 - VI 243/62 U

    Steuerliche Behandlung eines falsch bezeichneten zusätzlichen Arbeitsentgelts -

    Der Zeuge E. habe auf das genannte Urteil des Reichsfinanzhofs sowie auf die Entscheidung des Reichsfinanzhofs IV 45/43 vom 9. März 1944 (RStBl 1944 S. 587) verwiesen und habe den Beteiligten mitgeteilt, Bürgschaftsprovisionen, die in einer Summe gezahlt würden, seien steuerfrei.

    Bereits der Reichsfinanzhof hat im Urteil IV 45/43 vom 9. März 1944 (a.a.O.) Gewicht auf die wiederkehrende Natur der laufenden Bürgschaftsprovision gelegt und darauf abgestellt, daß laufende Provisionen die Form wiederkehrender Bezüge nach den Eingangsworten der Ziff. 1 des § 22 EStG erfüllen.

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