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   RG, 01.02.1917 - Rep. VI. 366/16   

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RG, 01.02.1917 - Rep. VI. 366/16 (https://dejure.org/1917,201)
RG, Entscheidung vom 01.02.1917 - Rep. VI. 366/16 (https://dejure.org/1917,201)
RG, Entscheidung vom 01. Februar 1917 - Rep. VI. 366/16 (https://dejure.org/1917,201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Bilden die Vorschriften der Reichsgesetze über die allgemeine Gütergemeinschaft da, wo sie nur infolge der Bestimmung in § 1 des hamburgischen Gesetzes vom 14. Juli 1899, betr. den Güterstand der vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschlossenen Ehen, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgem. Gütergemeinschaft; Revisibilität. BGB. § 1480. ZPO. § 743

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 89, 360
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74

    Gewährung von Weihnachtsbeihilfen - Leistungen der Kriegsopferfürsorge

    Damit behalten auch die bundesrechtlichen Normen, auf die Bezug genommen wird, ihre Eigenschaft als revisibles Recht (für vergleichbare Fälle ebenso BGHZ 10, 367 [371] in Bestätigung von RGZ 82, 47 [49]; 89, 360 [361]; 120, 198 [200]).
  • BGH, 15.10.1953 - III ZR 21/53

    Revisibilität einer Rechtsnorm

    Eine Ausnahme ist nur dann zu machen, wenn das Landesgesetz die an sich revisiblen Torschriften nicht lediglich als Landesrecht übernommen hat, wenn also z.B. das Landesgesetz durch Verweisung auf - an sich in dem in Betracht kommenden Rechtsgebiet nicht geltende - bundesrechtliche Vorschriften diese nicht nur als inhaltlich mit dem Bundesrecht übereinstimmendes Landesrecht, sondern gerade als Bundesrecht übernehmen wollte (RGZ 82, 47 [49]; 89, 360 [361]; 120, 198 [200]; Stein-Jonas Schönke Anm. IV F zu § 549 ZPO; Baumbach 20. Aufl. Am 1 B zu § 549 ZPO; Rosenberg, Lehrbuch des Deutsche Zivilprozeßrechts 5. Aufl S 647).
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