Rechtsprechung
RG, 01.10.1935 - 4 D 828/35 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1935,213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Frage der Abgrenzung strafloser Vorbereitungshandlungen vom strafbaren Versuch, insbesondere beim Raub.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 69, 327
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55
Rechtsmittel
Dies rechtfertigt die Annahme eines Versuchs (RGSt 54, 254; 69, 327; BGHSt 2, 380; 3, 297 [BGH 18.11.1952 - 2 StR 139/52]und in NJW 52, 514 Nr. 24). - BGH, 20.11.1953 - 2 StR 312/51
Rechtsmittel
Der Gang zum Tatort und das Lauern auf das Opfer sind regelmässig nur Vorbereitungshandlungen, doch hat die Rechtsprechung beim Raub und Diebstahl schon folgende Tätigkeiten als Anfang der Ausführung und damit als Versuch gewertet: Das Heranschleichen an eine Bodenkammer, aus der gestohlen werden sollte (RGSt 54, 254; 70, 201); das Betreten eines Ladens unter Verschliessen der Tür, um den Ladeninhaber zu berauben (RGSt 69, 327); das Warten mit angelegter Pistole vor der Türe, durch die das Opfer sogleich treten soll (RGSt 77, 1); das Lauern auf das Opfer mit einer Keule in der Hand, wenn der Täter das Opfer vorbeigehen lässt und ihm folgt, um es niederzuzuschlagen (RG JW 1925, 1495); die Verfolgung eines Kraftfahrers mit einem Fahrrad, um ihn beim nächsten Halten zu überfallen (RG HRR 1936, 1204); das Lauern auf das Opfer an der Strassenbahn, wobei der Täter eine zu benutzende Pfeffertüte schon in der Hand hält, auch wenn das Opfer nicht mit der Bahn fährt (BGH NJW 1952, 514). - BGH, 17.03.1953 - 1 StR 109/53
Rechtsmittel
Die Abgrenzung der Vorbereitungshandlung vom Versuch liegt im wesentlichen auf dem Gebiet des Tatsächlichen (RGSt 59, 386; 69, 327 f).
- BGH, 27.06.1962 - 2 StR 258/62
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Daß die Gegenstände entgegen der Absicht der Täter nicht unbeaufsichtigt blieben, erklärt nur das Scheitern der Wegnahme und hat allein insoweit Bedeutung (RGSt 69, 327, 329; BGHSt 2, 380; 3, 297) [BGH 18.11.1952 - 2 StR 139/52]. - BGH, 27.09.1951 - 3 StR 579/51
Rechtsmittel
Darin liegt der Anfang der Ausführungshandlung des Raubes und nicht erst eine Vorbereitungshandlung, wie die Revision annimmt (RGSt 69, 327 [329]). - BGH, 13.05.1953 - 5 StR 86/53
Rechtsmittel
Hierzu genügt es, wenn der Täter die nahe Möglichkeit schafft, den Bruch des fremden Gewahrsams mit Gewalt durchzuführen (vgl. RGSt 69, 327; RG HRR 1936 Nr. 1204).