Rechtsprechung
   RG, 02.01.1907 - Rep. VII. 112/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1907,253
RG, 02.01.1907 - Rep. VII. 112/06 (https://dejure.org/1907,253)
RG, Entscheidung vom 02.01.1907 - Rep. VII. 112/06 (https://dejure.org/1907,253)
RG, Entscheidung vom 02. Januar 1907 - Rep. VII. 112/06 (https://dejure.org/1907,253)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1907,253) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Muß zur Wirksamkeit des Fahrnispfandrechts (§ 1205 B.G.B.) das Besitzverhältnis des Pfandgläubigers so geartet sein, daß es für jeden Dritten erkennbar ist? 2. Hindert im Falle des § 1205 B.G.B. der Umstand, daß der Verpfänder zu den Räumen, in denen sich die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrnispfandrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 66, 258
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.01.1979 - VIII ZR 302/77

    geschenkte Bilder - § 929 BGB, Aufgabe des Besitzes, einseitige Besitzergreifung

    Behält der Besitzer aber einen weiteren Wohnungsschlüssel und macht er von diesem Schlüssel weiterhin Gebrauch, so ist nach der Verkehrsanschauung in aller Regel davon auszugehen, daß sich die Gewalt des bisherigen Besitzers immer noch in einer Weise betätigt, welche für den Erwerber die Möglichkeit der alleinigen Gewaltausübung ausschließt (vgl. BGH Urteil vom 30. Mai 1958 aaO; vom 6. April 1973 aaO; vgl. auch OGHZ 1, 149; 153; RGZ 40, 216, 223; 66, 258, 263/267; 77, 201, 207/210; 103, 100/101; Kregel aaO § 854 Rdn. 10; Palandt/Bassenge, BGB, 38. Aufl. § 854 Anm. 3 a; Staudinger aaO § 854 Rdn. 11 b und d; Soergel/Siebert/Mühl, BGB, 11. Aufl. § 854 Rdn. 17, § 929 Rdn. 63).
  • BGH, 06.04.1973 - V ZR 127/72

    Verweigerung der Zahlung unter Berufung auf Mängel des Hauses - Anforderungen an

    Ob eine Schlüsselübergabe die eine oder die andere besitzrechtliche Bedeutung hat, hängt von den näheren Umständen des Einzelfalls ab (vgl. RGZ 66, 258, 263/266; 77, 201, 207/210; RGRK a.a.O. § 854 Anm. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht