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RG, 02.02.1945 - 1 C 286/1944 - 1 StS 118/44 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Staatsbibliothek Berlin
§ 1 VolksschädlVO. Zum Begriff des "Plünderns" im Sinne der Volksschädlingsverordnung. Maßgeblich im Sinne des § 1 Volksschädlingsverordnung ist nicht, daß die Aneignungsabsicht, sondern daß die Wegnahme im freigemachten Gebiete oder in freiwillig geräumten Gebäuden oder ...
Papierfundstellen
- RGSt 78, 218