Rechtsprechung
   RG, 02.04.1917 - Rep. VI. 450/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1917,230
RG, 02.04.1917 - Rep. VI. 450/16 (https://dejure.org/1917,230)
RG, Entscheidung vom 02.04.1917 - Rep. VI. 450/16 (https://dejure.org/1917,230)
RG, Entscheidung vom 02. April 1917 - Rep. VI. 450/16 (https://dejure.org/1917,230)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1917,230) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Auftragwidrige Handlungen des Beauftragten. 2. Bedeutung allgemeiner Weisungen über die Verwendung eingenommener Geldbeträge, die im Auftragsverhältnis der Auftraggeber dem Beauftragten erteilt. Befreien sie diesen von den Verpflichtungen der Rechenschaft und der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen von auftragswidrigen Handlungen eines Beauftragen

  • opinioiuris.de

    Auftragwidrige Handlungen des Beauftragten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 90, 129
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10

    Wohnungseigentumssache: Ersatzanspruch des Verwalters für die Aufwendungen bei

    Der Verwalter muss - wie jeder im fremden Interesse handelnde Geschäftsbesorger (vgl. RGZ 90, 129, 131) - die Beschlüsse der Wohnungseigentümer gemäß dem ihm bekannten Willen und dem Interesse der Wohnungseigentümer durchführen.
  • BGH, 25.03.1987 - IVa ZR 224/85

    Rechtsfolgen inhaltlicher Abweichung des Versicherungsscheins von den Wünschen

    In diesem Sinne hat sich schon das Reichsgericht ausgesprochen (RGZ 90, 129, 134, 135; ebenso MünchKomm/Seiler 2. Aufl. § 665 Rdn. 42).
  • BGH, 16.03.1983 - VIII ZR 346/81

    Kaufmannseigenschaft des Betreibers eines Lichtspieltheaters

    Demgegenüber ist es Sache des Beauftragten, den Verbleib des Erlangten, insbesondere seine Aufwendungen darzulegen und zu beweisen (vgl. z.B. RGZ 90, 129, 133 ff.; MünchKomm-Seiler, BGB, § 667 Rdn. 27; Palandt/Thomas, BGB, 42. Aufl., § 667 Anm. 4 e).
  • BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52

    Rechtsmittel

    Da der Kläger die Beklagte ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht hatte, daß er einen Transport der Güter auf dem Landweg für zu unsicher hielt und für den Fall einer Undurchführbarkeit des Lufttransportes die Zurückhaltung der Güter angeordnet hatte, bestand für die Beklagte auch subjektiv kein Grund zu der Annahme, der Kläger könne die Abweichung von diesen klaren, eindeutigen Weisungen billigen (RGZ 90, 129 [131]).
  • OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U 135/02

    Haftungsmaßstab bei unentgeltlich erbrachter Leistung

    Nach der Darlegungs- und Beweislastverteilung hat der Auftragnehmer den entsprechenden Willen des Auftragebers zu beweisen, wenn die Geschäftsbesorgung abweichend vom Auftragsinhalt ausgeführt wird ( RGZ 90, 129 [ 135 ]; BGH VersR 1987, 663 [ 664 ]; Erman - Ehmann, BGB, 9. Auflage, § 665 RdNr. 5 ).
  • OLG Naumburg, 04.11.2002 - 4 U 120/02

    Voraussetzungen für eine erneute Beweisaufnahme oder ein Abweichen von der

    Da zwischen den Parteien unstreitig ist, daß der Beklagte zu 1. die für die Klägerin abgehobenen Beträge an diese auszukehren hatte und ebenso unstreitig ist, daß er die streitgegenständlichen Abhebungen vornahm, was die Klägerin zu beweisen hätte (BGH, NJW-RR 1989, 1206; Seiler, in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 4, Schuldrecht Besonderer Teil II (§§ 607 - 704), 3. Aufl., 1997, § 667, Rdnr. 26), hat der Beklagte zu 1. zu beweisen, daß er die durch die Abhebungen erlangten Geldbeträge an die Klägerin übergeben hat (BGH, a.a.O.; BGH, NJW-RR 1991, 575; BGH, WM 1988, 763 [764 f.]; RGZ 90, 129 [133 ff.]; Seiler, a.a.O.), wozu er nach § 667 BGB verpflichtet war.
  • BGH, 20.04.1988 - IVa ZR 114/86

    Fälligkeit eines Wechsels - Berücksichtigung einer Tatsache, die von keiner

    Im ersteren Falle würden sie gegenüber dem auf § 667 BGB gestützten Herausgabeanspruch den Einwand der rechtmäßigen Verwendung erheben, für den sie beweispflichtig sind (RGZ 90, 129,134; BGH-Urteil vom 21. Oktober 1982 - VII ZR 369/80 - BB 1983, 335, 336 unter Ziff. II 2 b bb; weitere Nachweise bei Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht Bd. I § 667 BGB Fn. 5; vgl. auch ebenda § 669 BGB Fn. 1).
  • BGH, 24.02.1969 - VII ZR 188/66

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Rechtsschutzbedürfnisses - Anforderungen an

    Sie hat die wirklichen und nach der Lage der Verhältnisse anzunehmenden Empfänge durch den Beklagten darzutun, (vgl. RGZ 90, 129, 134; RG WarnRspr. 1915, Nr. 169; 1920, Nr. 158; RGRK, 11. Aufl. § 667 Anm. 4).
  • BGH, 03.02.1953 - I ZB 61/52
    Da der Kläger die Beklagte ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht hatte, daß er einen Transport der Güter auf dem Landweg für zu unsicher hielt und für den Fall einer Undurchführbarkeit des Lufttransportes die Zurückhaltung der Güter angeordnet hatte, bestand für die Beklagte auch subjektiv kein Grund zu der Annahme, der Kläger könne die Abweichung von diesen klaren, eindeutigen Weisungen billigen (RGZ 90, 129 [131]).
  • BGH, 15.03.1962 - VII ZR 208/60

    Rechtsmittel

    Auch insoweit ist dem Berufungsgericht beizutreten (vgl. auch RGZ 90, 129, 131).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht