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   RG, 02.06.1932 - II 336/32   

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https://dejure.org/1932,314
RG, 02.06.1932 - II 336/32 (https://dejure.org/1932,314)
RG, Entscheidung vom 02.06.1932 - II 336/32 (https://dejure.org/1932,314)
RG, Entscheidung vom 02. Juni 1932 - II 336/32 (https://dejure.org/1932,314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist die in Kapitel I § 1 Abs. 1 und § 19 des sechsten Teils der dritten Notverordnung v. 6. Oktober 1931 enthaltene Vorschrift über die Zuständigkeit der Strafkammern als erkennender Gerichte der ersten Instanz rechtsgültig? 2. Was bedeutet "absichtlich" im § 312 HGB.?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 66, 255
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Vielmehr geht die Rechtsprechung verbreitet davon aus, dass ein Gefährdungsschaden bei Durchführung von Risikogeschäften wie der Kreditvergabe dann vorliegen soll, wenn "Geschäfte betrieben werden, die von dem Gebot kaufmännischer Sorgfalt weit abweichen, indem einer aufs Äußerste gesteigerten Verlustgefahr nur eine höchst zweifelhafte Aussicht auf einen günstigen Verlauf gegenübersteht, durch die der Beschuldigte wie beim Glücksspiel‚ alles auf eine Karte setzt'" (vgl. RGSt 61, 211 ; 66, 255 ; Nack, NJW 1980, S. 1599 ), oder wenn der Täter "nach Art eines Spielers bewusst und entgegen den Regeln kaufmännischer Sorgfalt eine aufs äußerste gesteigerte Verlustgefahr auf sich nimmt, nur um eine höchst zweifelhafte Gewinnaussicht zu erlangen" - wobei sich eine eindeutige, allgemeine, für jeden Einzelfall gültige Bewertungsregel kaum festlegen lasse (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 571/74 -, NJW 1975, S. 1234 ; vgl. ferner Laskos, a.a.O., S. 97 ff., 104 ff.).
  • BGH, 21.09.1956 - 2 StR 68/55

    Zeitpunkt der Antragsstellung und der Antragsbegründung für den Anschlusskläger

    Den als möglich vorgestellten Nachteil der Gefährdung hat er nicht nur in Kauf genommen, sondern auch innerlich gebilligt (RGSt 53, 194; 61, 211; 66, 255[262]).

    Zu Recht hat die Strafkammer auch angenommen, bedingter Vorsatz genüge (RGSt 66, 255, 261).

  • BGH, 26.09.1967 - 1 StR 378/67

    Auslegung des § 429 Buchst.a-d Strafprozessordnung (StPO) unter Berücksichtigung

    Die Strafkammer war, was nach § 6 StPO das Revisionsgericht nicht nur auf Rüge, sondern auch von Amts wegen prüfen muß (RGSt 66, 255, 256; 67, 57, 58; BGHSt 18, 79, 81) [BGH 05.10.1962 - GSSt - 1/62], sachlich zuständig; denn sie ist in dem Sicherungsverfahren als Gericht des ersten Rechtszugs ohne Rücksicht auf die Art der dem Beschuldigten zur Last gelegten mit Strafe bedrohten Handlungen zur Entscheidung berufen (§ 429 b Abs. 3 StPO).
  • BGH, 02.11.1954 - 5 StR 492/54
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  • BGH, 12.06.1956 - 1 StR 65/56

    Rechtsmittel

    Bedingter Vorsatz ist auch bei der Untreue nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 BörsenG ausreichend (RGSt 66, 255, 261; BGH 4 StR 792/53 vom 18. März 1954).
  • BGH, 10.11.1959 - 5 StR 441/59

    Rechtsmittel

    Obwohl diese Vorschrift von absichtlicher Benachteiligung spricht, genügt auch hier anerkanntermaßen direkter oder bedingter Vorsatz (RGSt 66, 255, 261; BGH 4 StR 792/53 vom 18.3.1954, Kohlhaas bei Erbs, Strafr. Nebengesetze Anm. 11, 6 zu § 95 BörsG).
  • BGH, 18.03.1954 - 4 StR 792/53

    Rechtsmittel

    Er tat dies "absichtlich", weil er, wie die Strafkammer feststellt, mit der innerlich gebilligten Möglichkeit rechnete, dass er infolge des pflichtwidrigen Eigenverbrauchs der Verkaufserlöse zu deren sicheren und terminsgemässen Auszahlung an die Kommittenten nicht mehr imstande sein werde, "Absichtlich" im Sinne des § 95 Abs. 1 Nr. 2 BörsenGes bedeutet, ähnlich wie in den § § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F., 312 HGB a.F. (vgl. jetzt § 294 AktG) und 146 GenG, nichts anderes als vorsätzlich, so dass auch bedingter Vorsatz genügt (vgl. RGSt 66, 255, 261).
  • BGH, 19.01.1954 - 1 StR 579/53

    Rechtsmittel

    Denn sie ergeben die Überzeugung des Landgerichts, der Angeklagte habe nicht allein den in der Hingabe des Geldes als solcher liegenden Schaden der Genossenschaft erkannt und gewollt, sondern auch die Möglichkeit sich vorgestellt und gebilligt, dass dieser Schaden nicht durch eine begründete Erwartung künftiger Vorteile - Abdeckung der früheren und der neuen Kredite - wirtschaftlich bereits ausgeglichen sei (vgl RGSt 61, 211; 66, 255, 261 f) Es ist indes nicht völlig auszuschliessen, dass diese Überzeugung des Tatrichters durch eine lückenhafte Feststellung und Würdigung des Sachverhalts beeinflusst ist.
  • BGH, 28.01.1958 - 1 StR 611/57

    Rechtsmittel

    Die unsichere Hoffnung auf den guten Ausgang eines Risikogeschäfts schließt den Vorsatz nicht aus (RGSt 66, 255, 262, BGH NJW 1955, 1688 Nr. 16 = BGHSt 7, 363).
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