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   RG, 03.07.1933 - VIII 458/32   

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https://dejure.org/1933,458
RG, 03.07.1933 - VIII 458/32 (https://dejure.org/1933,458)
RG, Entscheidung vom 03.07.1933 - VIII 458/32 (https://dejure.org/1933,458)
RG, Entscheidung vom 03. Juli 1933 - VIII 458/32 (https://dejure.org/1933,458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Inwieweit sind bei Unwirksamkeit eines Pachtvertrages auf den Bereicherungsanspruch des Pächters die von ihm gezogenen, aber nach § 993 BGB. nicht herauszugebenden Nutzungen anzurechnen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 141, 310
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2015 - L 14 AS 3260/14

    Erstattung - Verjährung - Verwirkung - Entreicherung

    Der Begriff "Wegfall der Bereicherung" ist dabei nicht nach rechtlichen, sondern nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten durch einen saldenmäßigen Vergleich des Aktiv- und des Passivvermögens zu beurteilen (so schon RGZ 75, 361 ; 141, 310 ; BGH, Urteil vom 24. Juni 1963 - VII ZR 229/62 - <NJW 1963, 1870> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 25.60

    Rechtsmittel

    Jedenfalls besteht Übereinstimmung darüber, daß die Frage des Wegfalls der Bereicherung nicht nach rechtlichen, sondern nach wirtschaftlichen Erwägungen zu beantworten ist und sich nach dem Vergleich des Vermögens Standes beim Empfang der Leistungen und im Zeitpunkt der Rückforderung richtet (vgl. RGZ 75, 361 und 141, 310; BGH, ZBR 1959 S. 18; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 1960 - VIII C 84.59 - DVBl. 1961 S. 336 = ZBR 1961 S. 121; Plog-Wiedow, Rd.Nr. 22 zu § 87 BBG; vgl. ferner auch Erman, 2. Aufl., Erl.
  • VG Ansbach, 20.02.2017 - AN 1 K 16.00001

    Teilweise Rücknahme von Beihilfebescheiden und Rückforderung von

    Der Begriff "Wegfall der Bereicherung" ist dabei nicht nach rechtlichen, sondern nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten durch einen saldenmäßigen Vergleich des Aktiv- und des Passivvermögens zu beurteilen (BVerwG, U.v. 28.1.1993 - 2 C 15/91, Buchholz 239.2 § 49 SVG Nr. 4; RGZ 75, 361 ; 141, 310 ; BGH, U.v. 24.6.1963 - VII ZR 229/62, NJW 1963, 1870).
  • VG Ansbach, 20.02.2017 - AN 1 K 16.00146

    Rücknahme und Rückforderung von Beihilfe wegen unrichtiger Abrechnungen

    Der Begriff "Wegfall der Bereicherung" ist dabei nicht nach rechtlichen, sondern nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten durch einen saldenmäßigen Vergleich des Aktiv- und des Passivvermögens zu beurteilen (BVerwG, U.v. 28.1.1993 - 2 C 15/91, Buchholz 239.2 § 49 SVG Nr. 4; RGZ 75, 361 ; 141, 310 ; BGH, U.v. 24.6.1963 - VII ZR 229/62, NJW 1963, 1870).
  • BGH, 10.10.1958 - VIII ZR 150/57

    Rechtsmittel

    Mit seinen Erwägungen hat das Berufungsgericht sich auch im Rahmen der von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 94, 253, 255; 129, 307, 310; 141, 310, 312) und des Bundesgerichtshofes (BGHZ 1, 75, 81, 82 [BGH 19.01.1951 - I ZR 15/50]; Urt. v. 15. März 1955 - I ZR 173/55 -, LM BGB § 818 Abs. 3 Nr. 6) entwickelten Grundsätze gehalten, nach denen der Begriff der Bereicherung wirtschaftlicher, nicht rechtlicher Natur ist und es darauf ankommt, den Saldo zu ermitteln.
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