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   RG, 03.10.1913 - IV 546/13   

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https://dejure.org/1913,310
RG, 03.10.1913 - IV 546/13 (https://dejure.org/1913,310)
RG, Entscheidung vom 03.10.1913 - IV 546/13 (https://dejure.org/1913,310)
RG, Entscheidung vom 03. Oktober 1913 - IV 546/13 (https://dejure.org/1913,310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Liegt nach Verlesung der Urteilsformel, aber vor vollständiger Eröffnung der Urteilsgründe schon eine Erlassung des Urteils im Sinne von § 259 StPO. vor? Bis wann kann das Urteil abgeändert werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 47, 323
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 633/73

    Verkündung des Beschlusses nach § 268a Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) -

    Urteilsformel und - gründe gehören danach als Teile eines einheitlichen Ganzen zusammen, so daß die Verkündung des Urteils erst beendet ist, wenn die mündliche Bekanntgabe der Gründe abgeschlossen ist (RGSt 47, 323; 57, 142; 61, 388, 390; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1953 - 4 StR 424/53 -, insoweit in NJW 1954, 39 nicht abgedruckt; vgl. auch BGHSt 8, 41; 15, 263).

    Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Gericht noch nicht an die beschlossene Entscheidung gebunden, es kann vielmehr noch während der Eröffnung der Urteilsgründe mit der weiteren Verkündung innerhalten und wieder in die Verhandlung und Beweisaufnahme eintreten (vgl. RGSt 57, 142, 143) und sein Urteil ändern oder ergänzen (vgl. RGSt 47, 323; 61, 388, 390; RG DJ 1937, 401; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1957 - 1 StR 442/57 - Löwe/Rosenberg, StPO, 22. Aufl., Anm. 8 a zu § 268; Müller/Sax, StPO, 6. Aufl., Anm. 3 a zu § 260 und Anm. 1 zu § 268; Kleinknecht, StPO, 31. Aufl., Anm. 3 zu § 268; Töwe, Die Berichtigung des Strafurteils, in GS 115, S. 65 ff).

  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Es ist anerkannt, daß das Gericht seinen Urteilsspruch ändern kann, solange die Verkündung noch nicht abgeschlossen ist (RGSt 47, 323; 61, 388, 390; 71, 377, 379; BGH NJV 1953, 155).
  • BGH, 09.05.1961 - 5 StR 93/61

    Rechtsmittel

    Das kann zweifelhaft sein, weil die Verkündung des Urteils erst mit der vollständigen Eröffnung der Urteilsgründe abgeschlossen wird (vgl. RGSt 47, 323; 61, 388, 389).
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