Rechtsprechung
RG, 04.01.1945 - III 92/1944 |
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Volltextveröffentlichung
- Staatsbibliothek Berlin
1. In bloßen Vorfragen kann auch das ordentliche Gericht bei an sich gegebener Zuständigkeit anderer Behörden selbst entscheiden, es sei denn, daß bereits eine bindende Entscheidung der betreffenden Behörde vorliegt oder das Gesetz selbst eine Aussetzungspflicht ...
Papierfundstellen
- RGZ 173, 515