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   RG, 04.03.1916 - Rep. V. 404/15   

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https://dejure.org/1916,22
RG, 04.03.1916 - Rep. V. 404/15 (https://dejure.org/1916,22)
RG, Entscheidung vom 04.03.1916 - Rep. V. 404/15 (https://dejure.org/1916,22)
RG, Entscheidung vom 04. März 1916 - Rep. V. 404/15 (https://dejure.org/1916,22)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Was bedeutet in § 171 Nr. 1 FrGG.: "zu dessen Gunsten in der Urkunde eine Verfügung getroffen wird"?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfähigkeit zur Mitwirkung als Urkundsperson

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 88, 147
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 7 U 170/12

    Verbesserung der Erb-/Pflichtteilsquote durch Erb-bzw. Pflichtteilsverzicht kein

    Vielmehr genügt es, dass nach der objektiven Rechtslage aus dem Rechtsgeschäft unmittelbar ein rechtlicher Vorteil erwächst (BGH NJW 2013, 52 = ZEV 2012, 657 m.w.N.; vgl. auch RGZ 88, 147, 150).
  • BGH, 18.12.1996 - IV ZB 9/96

    Beurkundg der testamentarischen Ernennung eines Sozius des Urkundsnotars zum

    Schon das Reichsgericht hat zu dem Vorläufer des heutigen § 7 BeurkG, dem § 171 FGG, entschieden, daß die Sicherheit des geschäftlichen Verkehrs verlange, Zweifel über die Rechtsbeständigkeit einer Urkunde nach Möglichkeit zu vermeiden; mithin müsse es sich um einen rechtlichen Vorteil handeln, der sich unmittelbar aus der in der Urkunde niedergelegten Willenserklärung ergebe und nicht erst als deren Folge eintrete oder gar erst eintreten könne (RGZ 88, 147, 150 f.; so auch zum BeurkG Jansen, aaO. § 7 BeurkG Rdn. 3, 4; Keidel/Kuntze/Winkler, aaO. § 7 BeurkG Rdn. 3 und 6).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-128/18

    Dorobantu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    3 C-404/15 und C-659/15 PPU, im Folgenden: Urteil Aranyosi und Caldararu, EU:C:2016:198.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-158/21

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

    4 C-404/15 und C-659/15 PPU, im Folgenden: Urteil Aranyosi und Caldararu, EU:C:2016:198.
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