Rechtsprechung
RG, 04.04.1919 - II 59/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Schwerer Hausfriedensbruch im Sinne von § 124 StGB. Müssen sich die von der Menschenmenge beim Eindringen in die fremde Wohnung beabsichtigten Gewalttätigkeiten, soweit sie Personen betreffen, gegen die Insassen der Wohnung richten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 04.04.1919 - II 59/19
- RG, 04.11.1919 - II 59/19
Papierfundstellen
- RGSt 53, 64
Wird zitiert von ...
- BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53
Rechtsmittel
Es genügt auch, daß diese Absicht im Zeitpunkt des Eindringens bei einzelnen Teilnehmern gegeben war (RGSt 53, 64).