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   RG, 05.01.1907 - Rep. V. 177/06   

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https://dejure.org/1907,202
RG, 05.01.1907 - Rep. V. 177/06 (https://dejure.org/1907,202)
RG, Entscheidung vom 05.01.1907 - Rep. V. 177/06 (https://dejure.org/1907,202)
RG, Entscheidung vom 05. Januar 1907 - Rep. V. 177/06 (https://dejure.org/1907,202)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Welche Wirkung hat die Abtretung des zur Eigentümergrundschuld gewordenen Teiles einer Briefhypothek in bezug auf die Zuteilung des Betrages, mit dem die abgetretene Teilpost bei der Zwangsversteigerung zur Hebung gelangt, wenn infolge der Zwangsversteigerung ein ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 65, 62
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 13.12.1990 - IX ZR 118/90

    Auszahlungsanspruch aufgrund des Teilungsplans

    Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertreten, daß der Entscheidung über den Widerspruch gegen einen Teilungsplan bei ordnungsgemäß durchgeführtem Verteilungsverfahren (vgl. RG Zentralblatt für freiwillige Gerichtsbarkeit und Notariat 10 (1910), 248, 250) die Sach- und Rechtslage zur Zeit der Feststellung des Teilungsplans zugrunde zu legen sei (RGZ 62, 168, 171; 65, 62, 66; 75, 313, 315; 84, 8, 10; RG Gruchot 60 (1916), 345, 348; WarnRspr 11 (1918) Nr. 9, S. 16, 19).

    Das Reichsgericht hat seine Auffassung in der Leitentscheidung RGZ 65, 62, 66 für die Widerspruchsklage nach § 115 (Abs. 1) ZVG, § 878 (Abs. 1) ZPO im wesentlichen damit begründet, daß Gegenstand und Zweck dieser Klage eng begrenzt seien.

  • BGH, 14.01.2010 - IX ZR 50/07

    Kommunales Abgabenrecht: Fälligkeit einer Beitragsforderung für die Erschließung

    Bei der Entscheidung über die Widerspruchsklage ist auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Verteilungstermins abzustellen, während spätere Änderungen außer Betracht bleiben (RGZ 62, 168, 171; 65, 62, 66; 75, 313, 315; 84, 8, 10; BGHZ 113, 169, 174 ff, 177; 166, 319, 326 Rn. 19; BGH, Urt. v. 25. Januar 1974 - V ZR 68/72, WM 1974, 371, 372; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 599; Zöller/Stöber, ZPO 28. Aufl. § 878 Rn. 14; Musielak/Becker, aaO § 878 Rn. 5; Prütting/Gehrlein/Zempel, ZPO § 878 Rn. 6; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 68. Aufl. § 878 Rn. 9; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 30. Aufl. § 878 Rn. 6; a.A. Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 22. Aufl. § 878 Rn. 36; MünchKomm-ZPO/Eickmann, 3. Aufl. § 878 Rn. 26; Hk-ZPO/Kindl, 3. Aufl. § 878 Rn. 4).
  • BGH, 08.06.1962 - V ZR 151/60

    Rechtsmittel

    Allerdings hatte, wie das Landgericht weiter ausführt, der Kläger auf Grund der Urkunde vom 26. Februar 1954 einen Anspruch auf Übergabe eines Teilbriefs, welcher Anspruch sich (RGZ 65, 62) nach Erlöschen des Grundpfandrechts (§ 91 ZVG) gegenüber dem Zeugen M. in einen Anspruch darauf verwandelte, daß M. ihm den auf den abgetretenen Teil entfallenden Betrag des Versteigerungserlöses übereignete oder duldete, daß der Kläger statt seiner als Liquidant auftrat.
  • BGH, 25.01.1974 - V ZR 68/72
    3 von 93 104, 88 DM zugeteilt worden ist, geht das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum von dem in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannten Grundsatz aus, daß der über eine Widerspruchsklage nach § 115 ZVG, § 878 ZPO entscheidende Richter die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Verteilungstermins zugrunde zu legen hat und deshalb nachträglich eingetretene Tatsachen oder Ereignisse nicht mehr zu berücksichtigen sind (RGZ 65, 62, 66; 75, 313, 315; 84, 8, 10; Steiner/Riedel ZVG 7. Aufl. § 115 Anm. 7 e; Korintenberg/Wenz ZVG 6. Aufl, § 115 Anm, 6 a).
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