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RG, 05.01.1912 - Rep. III. 62/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Verpflichtung des Gegenvormundes zur Aufsicht über die sichere Anlegung des Mündelvermögens. 2. Haftung der Hinterlegungsstelle wegen der ohne Genehmigung des Gegenvormundes oder des Vormundschaftsgerichts erfolgten Herausgabe der Inhaberpapiere des Mündels an den ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Gegenvormundes und der Hinterlegungsstelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 79, 9
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.11.1956 - II ZR 39/55
Rechtsmittel
Auch für den Fall einer Vormundschaft bezweifelt die von der Revision erwähnte Entscheidung RGZ 79, 9 [14/16] nicht die Befreiung der Bank von ihrer Verbindlichkeit, sondern kommt nur zu einer Schadensersatzpflicht wegen Verschuldens.