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RG, 05.01.1925 - II 805/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- RGSt 59, 23
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 05.05.1955 - 3 StR 603/54
Erschiessung der jüdischen Einwohner von Krutscha (bei Smolensk) auf Befehl des …
Massgebend hierfür ist der als Regel vorgesehene gesetzliche Strafrahmen, also der des § 212 StGB, der Zuchthausstrafe von 5 bis 15 Jahren vorsieht und durch die Zulassung strafermässigender Umstände in § 213 StGB lediglich nach unten erweitert wird (BGHSt 2, 393; RGSt. 59, 23, 24 ). - BGH, 22.02.1973 - 4 StR 524/72
Minder schwerer Fall des Totschlags - Tötung infolge schwerer Beleidigung und …
In dem § 213 StGB ist nicht ein selbständiger (privilegierter) Tatbestand enthalten, sondern lediglich eine Strafzumessungsvorschrift (RGSt 59, 23, 24; BGHSt 4, 226, 228).