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RG, 05.05.1919 - Rep. IV. 30/19 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann ein Ehegatte von dem wegen Krankheit von ihm getrennt lebenden anderen Ehegatten unter Umständen verlangen, daß er zur Wiedererlangung seiner Gesundheit eine Heilanstalt aufsucht?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines Ehegatten zum Besuch einer Heilanstalt zur Wiedererlangung der Gesundheit zum Zwecke der Wiederherstellung der Ehelichen Lebensgemeinschaft
- opinioiuris.de
Verpflichtung eines Ehegatten zum Besuch einer Heilanstalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 95, 330
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 07.07.1961 - III C 178.59
Rechtsmittel
In solchen Fällen ist, unabhängig von dem tatsächlichen Zusammensein der Eheleute, von einem Leben im gemeinsamen Haushalt trotz der (erzwungenen) Trennung auszugehen, sofern nicht besondere Umstände ergeben, daß keine häusliche Gemeinschaft im Sinne einer gemeinsamen Häuslichkeit bestehen solle (RGZ 95, 330). - BGH, 01.12.1956 - IV ZR 166/56
Rechtsmittel
Selbst wenn der Gesundheitszustand der Klägerin ihr eine Rückkehr nach Erlangen und die Aufnahme der häuslichen Gemeinschaft unmöglich machen sollte, würde sie ein Recht auf die von ihr beantragte Verurteilung des Beklagten haben; denn ein solches Urteil spricht aus, daß der Ehegatte, gegen den es sich richtet, gehalten ist, die eheliche Gemeinschaft in der Weise und in dem Grad zu verwirklichen, wie es unter den gegebenen Verhältnissen möglich ist, wozu zwar regelmäßig, aber nicht notwendig die häusliche Gemeinschaft gehört (RGZ 51, 182 [185]; 59, 256 [257/258]; 95, 330 [332]; 137, 102 [104]; RG Warn 1918 Nr. 210).