Rechtsprechung
RG, 05.06.1930 - II 668/29 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist die unternommene Verleitung zum Meineid nach § 159 StGB. oder nach § 160 StGB. zu bestrafen, wenn sie zur Folge hatte, daß der Verleitete die ihm angesonnene Aussage fahrlässig falsch beschworen hat?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 64, 223
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.04.1951 - 1 StR 104/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 29.01.1953 - 3 StR 188/52
Rechtsmittel
Allerdings ist die Vorschrift als Sonderbestimmung nur anwendbar, wenn es nicht zu einer wirklichen Anstiftung oder Beihilfe gekommen ist (vgl RGSt 64, 223 zu § 159 StGB alter Fassung).