Rechtsprechung
RG, 05.11.1903 - VI 492/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Gehört zu einem Kreditauftrage im Sinne von § 778 B.G.B., daß derjenige, der beauftragt wird, in eigenem Namen und für eigene Rechnung einem Dritten Kredit zu geben, den Auftrag annimmt? Findet die Formvorschrift in § 766 B.G.B. auch Anwendung, wenn sich jemand einem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 56, 130
Wird zitiert von ...
- BGH, 28.03.1956 - IV ZR 264/55
Rechtsmittel
Das Wesen des Kreditauftrags besteht nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts darin, daß der Kreditgeber anders als bei der Bürgschaft sich zur Kreditgewährung verpflichtet (RGZ 56, 130; 151, 93 [100]; WarnRspr 1912 Nr. 374; HRR 1935, Nr. 1011 und das zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des II. Zivilsenats des BGH vom 23. Februar 1956 II ZR 207/54).