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RG, 06.02.1917 - Rep. II. 385/16 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Klage von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern einer Aktiengesellschaft auf Entlastung. Tragweite des der Klage stattgebenden Urteils. Beweislast.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf Entlastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 89, 396
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84
Anspruch des GmbH-Geschäftsführers auf Entlastung
Das Reichsgericht hat zum früheren Aktienrecht, das eine dem § 120 Abs. 2 Satz 2 AktG entsprechende Vorschrift noch nicht kannte, die Klage auf Entlastung ausschließlich unter dem Gesichtspunkt etwaiger Schadensersatzansprüche der Gesellschaft erörtert und ihr deshalb dieselbe Bedeutung wie einem Urteil beigemessen, das eine negative Feststellung trifft; es hat aber gleichwohl daran festgehalten, daß es eine Leistungsklage sei - ähnlich der auf Erteilung einer Quittung (vgl. RGZ 89, 396 = JW 1917, 657, 658, m. Anm. v. Breit, JW 1917, 657, Boeters und Flechtheim, JW 1920, 699 und 700). - BGH, 04.11.1968 - II ZR 63/67
Möglichkeit der Einräumung eines Sonderrechts auf unentziehbaren Anspruch auf …
Die Verzichtswirkung des Entlastungsbeschlusses beschränkt sich allerdings auf Vorkommnisse, die der Gesellschafterversammlung bei sorgfältiger Prüfung aller ihr gemachten Vorlagen und erstatteten Berichte erkennbar waren (BGH LM GmbHG § 46 Nr. 4 zu II 7 RGZ 89, 396). - OLG Celle, 09.03.1994 - 20 U 44/93
Anspruch auf Entlastung der Vorstandsmitglieder eines Vereins; Angreifbarkeit von …
Im Anschluß an die seinerzeit herrschende Auffassung zum Recht der GmbH hatte das Reichsgericht in der Tat eine Klage des Vorstands gegen den Verein auf Entlastung für zulässig erachtet (RGZ 89, 396). - BGH, 30.10.1958 - II ZR 253/56
Rechtsmittel
Das folgt daraus, daß die Gesellschafterversammlung außerstande ist, die Geschäftsvorgänge und das Verhalten der Geschäftsführer im einzelnen selbständig nachzuprüfen (RGZ 89, 396). - BGH, 21.03.1957 - II ZR 172/55
Wirksamkeit richterlichen Handelns im FGG -Verfahren über eine Angelegenheit der …
Pflichten in Betracht (RGZ 89, 396).