Rechtsprechung
RG, 06.05.1926 - II 256/26 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wie berechnet sich die sogen. Rückfallsverjährung (§§ 245, 264 StGB.), wenn die den Rückfall begründende Vorstrafe mit nachträglich erkannten Zusatzstrafen als Bestandteil einer Gesamtstrafe verbüßt worden ist?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 60, 206
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 15.11.1951 - 3 StR 716/51
Rechtsmittel
Sie waren als deren Teil erst mit dem Ende der dafür berechneten Strafzeit vollstreckt (RGSt 60, 206). - BGH, 26.11.1958 - 2 StR 481/58
Rechtsmittel
Allerdings gehen in der Gesamtstrafe die ihr zugrunde liegenden Einzelstrafen auf und haben von da ab keine selbständige Bedeutung mehr, solange die Gesamtstrafe besteht (vgl. RGSt 60, 206, 207; 68, 149, 152). - BGH, 30.04.1953 - 3 StR 60/53
Strafrechtliche Verurteilung wegen Betruges durch Verletzung der …
Da die Einsatzstrafe mit dem rechtskräftigen Ausspruch der Gesamtstrafe ihre selbständige Bedeutung verloren hatte, wurden mit irgendeinem Teil der Gesamtstrafe alle verhängten Einzelstrafen verbüsst (RGSt 60, 206).