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RG, 06.06.1913 - Rep. III. 18/13 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist der Mieter, dem der vertragsmäßige Gebrauch der gemieteten Sache ganz oder teilweise entzogen worden ist, und der deshalb dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe bestimmt hat, verpflichtet, wenn er nach fruchtlosem Ablaufe der Frist das Mietverhältnis ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtgewähr des Gebrauchs der Mietsache; Kündigung; Schadensersatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 82, 363
Wird zitiert von ...
- BGH, 18.01.1995 - XII ZR 30/93
Rechtsmangel eines Mietvertrags bei Verweigerung der Genehmigung zum Betrieb …
Der Mieter ist nicht zur Kündigung verpflichtet (so ausdrücklich auch RGZ 82, 363, 373: Diese Entscheidung wird von BGB-RGRK/Gelhaar aaO § 538 Rdn. 19 verkürzt und dadurch mißverständlich dafür zitiert, der Mieter dürfe die Kündigung nicht verzögern, sonst könne er Schadensersatz nur bis zu dem angemessenen Kündigungszeitpunkt verlangen).