Rechtsprechung
   RG, 06.10.1902 - Rep. VI. 176/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1902,211
RG, 06.10.1902 - Rep. VI. 176/02 (https://dejure.org/1902,211)
RG, Entscheidung vom 06.10.1902 - Rep. VI. 176/02 (https://dejure.org/1902,211)
RG, Entscheidung vom 06. Oktober 1902 - Rep. VI. 176/02 (https://dejure.org/1902,211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1902,211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der § 836 B.G.B. anwendbar auf den Fall, wenn der morsch gewordene Fußboden eines Stockwerks mit der darauf stehenden Person durchbricht?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablösung von Teilen eines Gebäudes. B.G.B. § 836.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 52, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71

    Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden

    Nicht erforderlich ist, daß der abstürzende Teil des Werkes als solcher unmittelbar die Beschädigung herbeigeführt hat, wenn nur bei gewöhnlichem Geschehensablauf die Unfallfolge eintreten konnte, also auch dann, wenn wie hier ein Brett nachgibt und dadurch der Kläger in die Tiefe stürzt (vgl. RGZ 52, 236; 97, 112).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht