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RG, 06.10.1920 - Rep. I. 135/20 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Hat die Eisenbahn bei Verlust des Frachtguts den gemeinen Handelswert oder den gemeinen Wert auch dann zu ersetzen, wenn der Berechtigte dadurch einen Gewinn erzielt, der die in der BVO. gegen Preistreiberei vom 8. Mai 1918 gezogenen Grenzen überschreitet?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Ersatzes für den Verlust von Frachtgut durch die Eisenbahn
- opinioiuris.de
Verlust des Eisenbahnfrachtguts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 100, 103
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.10.1992 - I ZR 260/90
Substanzschäden infolge Lieferfristüberschreitung
Hierbei handelt es sich - vergleichbar der Regelung in § 430 HGB, § 85 EVO - um eine, von der Regelung in §§ 249 ff. BGB abweichende, pauschalierende Wertersatzregelung, die im Hinblick auf eine erleichterte Schadensfeststellung davon absieht, auf das individuelle Ersatzinteresse des Gläubigers abzustellen (vgl. auch RGZ 100, 103, 104; 117, 131, 134; Heuer, Die Haftung des Frachtführers nach der CMR, S. 116 ff.;… Helm/Großkomm. HGB, 3. Aufl., § 482 HGB Anh. III Art. 23 CMR Anm. 2). - BGH, 04.11.1955 - I ZR 14/54
Rechtsmittel
Diese Art der Schadensberechnung soll die Umstände des Einzelfalles und die Sonderverhältnisse der Frachtbeteiligten in weitgehendem Maße ausschließen; es soll kein individueller, sondern ein objektiver Maßstab angelegt werden (RGZ 100, 103 [104]).