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RG, 06.11.1903 - Rep. VII. 225/03 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist der Konkursverwalter, nachdem er eine vom Gemeinschuldner vor der Konkurseröffnung vorgenommene Grundstücksveräußerung mit Erfolg angefochten hat, vom Erwerber zu verlangen berechtigt, daß dieser das Eigentum am Grundstück an den Gemeinschuldner zurückübertrage?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung im Konkurse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 56, 142
Wird zitiert von ...
- BGH, 30.09.2010 - V ZB 219/09
Zwangsversteigerung bei Auflösung einer zweigliedrigen Erbengemeinschaft durch …
Anerkannt ist zwar, dass derjenige, der aufgrund anfechtbaren Erwerbs Eigentümer des Grundstücks geworden ist, im Anfechtungsprozess nicht zur Rückauflassung des Grundstücks verurteilt werden darf, sondern nur dazu, die Zwangsvollstreckung in sein Grundstück zu dulden (RGZ 50, 121, 124; 56, 142, 144 f.; 67, 20, 22).Wird er aber verurteilt, so ist er Schuldner dieses Duldungstitels und als solcher im Grundbuch eingetragen, wie es § 17 Abs. 1 ZVG verlangt (so RGZ 56, 142, 144 f.).