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RG, 06.11.1922 - Rep. VI. 115/22 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Haben die Vorschriften des § 135 der Gewerbeordnung über die Beschränkung der Kinderarbeit als Schutzgesetz nach § 823 Abs. 2 BGB. zu gelten? 2. Wie ist die Grenze zwischen den "Kindern" und den "jungen Leuten" im Sinne des § 135 der Gewerbeordnung zu ziehen?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbotene Kinderarbeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 105, 336