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   RG, 06.12.1934 - 3 D 1208/34   

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https://dejure.org/1934,188
RG, 06.12.1934 - 3 D 1208/34 (https://dejure.org/1934,188)
RG, Entscheidung vom 06.12.1934 - 3 D 1208/34 (https://dejure.org/1934,188)
RG, Entscheidung vom 06. Dezember 1934 - 3 D 1208/34 (https://dejure.org/1934,188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wann wird durch das Versenken eines Schiffes "Gefahr für das Leben eines anderen" herbeigeführt? Genügt es für die Bestrafung wegen Anstiftung zu dem Verbrechen gegen § 323 StGB., wenn der Anstifter nur damit rechnet, daß der Täter selbst sein Leben bei der Versenkung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 68, 430
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91

    Versuchsbeginn bei Strafvereitelung - Versicherungsbetrug bei Brandstiftung vor

    Selbst wenn die Angekl. irrtümlich davon ausgegangen wären, daß die Versicherung in diesem Fall von ihrer Leistungspflicht frei gewesen sei, tatsächlich jedoch der Anspruch auf die Versicherungssumme bestanden hätte, läge ein vollendeter Versicherungsbetrug vor (vgl. BGH wistra 1986, 172, 173; RGSt 68, 430, 436; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 265 Rdn. 14; Lackner in LK 10. Aufl. § 265 Rdn. 8; Samson in SK § 265 Rdn. 10; Wagner JuS 1978, 161).
  • BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87

    Abänderung des Schuldausspruchs durch Verringerung des Schuldumfangs -

    Es wird dabei jedoch zu beachten sein, daß der Tatbestand des § 265 StGB bereits dann vollendet ist, wenn der Täter bei der Brandlegung irrig annimmt, der Versicherte habe keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung (RGSt 68, 430; BGH NStZ 1986, 314).
  • BGH, 30.10.1970 - 3 StR 4/70

    Konkrete Gefährdung im Sinne des § 109g StGB - Begriff der konkreten Gefährdung -

    Ein hoher oder bestimmter Grad der Wahrscheinlichkeit braucht nicht gegeben zu sein; es genügt eine Gefahr, die nach vernünftiger Lebenserfahrung naheliegt (vgl. Dreher/Lackner/Schwa Wehrstrafgesetz, § 2 Rdn. 41; Arndt, Wehrstrafrecht, 2. Aufl., S. 188; RGSt 10, 173, 176; 68, 430, 432/33 BayObLG NJW 1959, 734).
  • BGH, 08.06.1988 - 3 StR 94/88

    Anstiftung zur versuchten Brandstiftung - Anstiftung zum Versicherungsbetrug -

    Wären die Ausführungen der Strafkammer zu dem vom Zeugen Re. begangenen Versicherungsbetrug dahin zu verstehen, daß er den Angeklagten aufgrund dessen Schilderung für den Versicherungsnehmer gehalten hat, so läge seine Betrugsabsicht schon darin, daß er dem Angeklagten als seinem Komplizen zu Unrecht die Versicherungsleistung verschaffen wollte (vgl. RGSt 68, 430, 435 f.; Lackner in LK, 10. Aufl. § 265 StGB Rdn. 6; Ranft Jura 1985 S. 393, 402).
  • BGH, 29.01.1986 - 2 StR 700/85

    Verurteilung wegen Diebstahls - Rüge des Freispruchs wegen einer Brandlegung -

    Denn einen vollendeten Versicherungsbetrug begeht auch, wer bei der Brandlegung irrtümlich annimmt, die Versicherung sei in diesem Falle von ihrer Leistungspflicht frei (RGSt 68, 430, 436; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 265 Rdn. 14; Samson in SK 3. Aufl. § 265 Rdn. 10; Lackner in LK 10. Aufl. § 265 Rdn. 8; Wagner JuS 1978, 161).
  • BGH, 26.11.1954 - 1 StR 498/54

    Rechtsmittel

    Gegen die letztere Verurteilung bestehen an sich keine Bedenken; denn Täter nach § 265 StGB kann auch sein, wer sich in eigenem Namen zur Einforderung der Versicherungssumme für berechtigt hält (RGSt 68, 430, 435, 436; LK Anm. 3 zu § 265).
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