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RG, 07.03.1905 - Rep. II. 283/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Schließt § 487 Abs. 1 B.G.B. bei dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften den Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung auch für den Schaden aus, der als Unterschied zwischen dem vereinbarten Kaufpreise und dem Werte, den die Tiere beim Kaufabschlusse ohne die ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Viehmangel.; Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 60, 234
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 96/99
Viehmängel bei Verkauf von Schweinen
§ 487 Abs. 1 BGB schließt aber nach seinem Sinn und Zweck Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft (§§ 480 Abs. 2, 463 S. 1 BGB) nicht aus (RGZ 60, 234 ff.), so daß über § 481 BGB die Vorschrift des § 480 Abs. 2 BGB gilt.