Rechtsprechung
RG, 07.03.1914 - Rep. I. 265/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1914,112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Gibt es eine besondere von § 10 Nr. 1 des Patentgesetzes unabhängige und daher der Ausschlußfrist des § 28 Abs. 3 PatG. nicht unterworfene Richtigkeitsklage wegen Patenterschleichung?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Patenterschleichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 84, 263
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen, 29.01.2014 - 4 LA 167/13 Folglich wäre in dem von den Klägern angestrebten Berufungsverfahren allein ent scheidungserheblich, ob systematische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnah mebedingungen für Asylbewerber in Italien bekannt sind und ob solche Mängel ernst hafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass Asyl bewerber in Italien tatsächlich Gefahr laufen, einer unmenschlichen oder erniedrigen den Behandlung im Sinne des Art. 4 der Charta ausgesetzt zu werden (vgl. auch Senatsbeschl. v. 27.5.2013 - 4 LA 88/13 -, v. 13.1.2014 - 4 LA 262/13 - und - 265/13 -, und v. 14.1.2014 - 4 LA 258/13 - und - 263/13 -).
- BGH, 16.02.1954 - I ZR 49/53
Rechtsmittel
Der von der Klägerin vorgebrachte Sachverhalt jedenfalls erfüllt diesen Tatbestand nicht, auch wenn man zugunsten der Klägerin Ergänzung ihres Vorbringens hinsichtlich der A. nach Person und Erfindungsanteil der angeblichen Miterfinder unterstellt sowie entgegen der herrschenden Meinung die Aufzählung der Nichtigkeitsgründe in § 13 PatG nicht als erschöpfend ansieht (vgl. RGZ 84, 263; Pietzcker, Patentrecht § 10 Anm. 14; Klauer-Möhring PatG § 13 Anm. 2; Krauße-Katluhn-Lindenmaier PatG § 13 Anm. 20; Benkard PatG § 13 Anm. 2;… grundsätzl a.A. Schumann in Festschrift der Akademie für deutsches Recht 1936, 75; Reimer PatG § 13 Anm. 5). - RG, 13.10.1923 - I 877/22
Patentverlängerung. Rechnunglegung
Selbst wenn man die Einrede der Erschleichung aus dem Gesichtspunkte der Arglist (§§ 826, 249 BGB.) hier in gleichem Umfang anerkennen wollte, wie sie in der Rechtsprechung des Reichsgerichts gegenüber Ansprüchen aus erteilten Patenten zugelassen wird (RGZ. Bd. 76 S. 67, Urt. v. 7. März 1914 I 265/13), so reichen doch, wie die Vorinstanzen zutreffend hervorheben, die tatsächlichen Anführungen des Beklagten keineswegs zu dem Nachweis aus, daß der Kläger den beim Reichspatentamt gebildeten sachkundigen Ausschuß in sittenwidriger Weise durch betrügliche Angaben zur Gewährung der Verlängerung bestimmt hat.