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   RG, 07.04.1927 - III 183/27   

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https://dejure.org/1927,648
RG, 07.04.1927 - III 183/27 (https://dejure.org/1927,648)
RG, Entscheidung vom 07.04.1927 - III 183/27 (https://dejure.org/1927,648)
RG, Entscheidung vom 07. April 1927 - III 183/27 (https://dejure.org/1927,648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Bedeutung und Grenzen der Berichterstattung nach § 324 Abs. 1 StPO. Ist sie ein Akt der tatrichterlichen Beweisaufnahme?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 61, 287
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Diese Eigenschaft erlangen bestimmte Urkunden wie auch einzelne Teile herangezogener Akten erst dadurch, daß ein Verfahrensbeteiligter sie genau bezeichnet und ihre Verlesung beantragt (RGSt 61, 287; BayOblG NF 2, 1952, 109; BGH 3 StR 33/53 Urteil vom 9. Juli 1953).
  • OLG Oldenburg, 02.07.1998 - Ss 283/98

    Beweismittel durch früher ergangene Urteile und Erklärungen von Zeugen;

    Das Urteil der ersten Instanz hätte deshalb nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur erneut - auszugsweise - nach § 249 StPO zu Beweiszwecken verlesen werden müssen (RGSt 61, 287; BayObLGSt 1958, 84, 88; OLG Hamm NJW 1974, 1880 [OLG Hamm 10.07.1974 - 4 Ss 287/74] ; OLG Schleswig SchlHA 1986, 107; KK/Ruß, StPO, 3. Auflage, § 324, Rn. 6; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 43. Auflage, § 324, Rn. 5; KMR/Paulus, § 324, Rn. 5, 9; LR/Gollwitzer, 24. Auflage, § 324, Rn. 21).
  • BGH, 05.02.1958 - 2 StR 517/57

    Rechtsmittel

    Denn "herbeigeschafft" sind nicht alle dem Gericht vorliegenden Schriftstücke, sondern nur solche, deren Benutzung von einem Verfahrensbeteiligten in der Hauptverhandlung verlangt wird, wobei die bestimmten Schriftstücke, deren Verlesung gewünscht wird, genau bezeichnet werden müssen (RGSt 41, 13; 61, 287; BayObLG NJW 1952, 1156, BGH Urt. 4 StR 866/53 vom 8. April 1954).
  • BGH, 06.04.1956 - 2 StR 371/55

    Rechtsmittel

    Erst dann wird § 245 StPO anwendbar, RGSt 61, 287.
  • BGH, 25.02.1955 - 2 StR 528/54

    Rechtsmittel

    Es ist Sache der Prozessbeteiligten, bestimmte Schriftstücke, deren Verlesung sie wünschen, zu bezeichnen (RGSt 61, 287; BGHSt 6, 128).
  • BGH, 17.12.1954 - 1 StR 673/54

    Rechtsmittel

    Akten als solche sind in ihrer Gesamtheit in der Regel kein Beweismittel; es ist Sache der Prozessbeteiligten, bestimmte Schriftstücke aus den Akten, deren Verlesung sie verlangen, zu bezeichnen; dann erst werden sie Beweismittel im Sinne des § 245 StPO (vgl RGSt 13, 158; 24, 104; 61, 287, 288).
  • BGH, 13.01.1960 - 2 StR 456/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Diese Eigenschaft erlangen einzelne Aktenteile erst dadurch, daß ein Verfahrensbeteiligter sie bezeichnet (RGSt 61, 287 f; BayObLG in NJW 1952, 1106).
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