Rechtsprechung
RG, 08.02.1945 - 2 D 14/1945 |
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Volltextveröffentlichung
- Staatsbibliothek Berlin
§ 267 StGB n.F. Nach der Neufassung des § 267 StGB genügt zur Vollendung schon das Herstellen oder das Gebrauchmachen der Urkunde.Wenn beide Tatbestände erfüllt sind, ist jedesmal dasselbe Rechtsgut verletzt. Bei einem einheitlichen Vorsatz liegt nur eine einzige fortgesetzte ...
Papierfundstellen
- RGSt 78, 220