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RG, 08.07.1915 - Rep. VI. 79/15 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zur Frage der Gültigkeit von Verträgen, durch welche Kraftdroschken unter Vorbehalt des Eigentums an Droschkenführer zum selbständigen Droschkenbetriebe verkauft werden, wenn der Verkäufer die nur ihm erteilte polizeiliche Genehmigung und Zulassung zum ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kraftdroschkenhalter.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 87, 137
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53
Begriff des Kraftfahrzeughalters
Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts der Grundsatz entwickelt worden, daß als Halter eines Kraftfahrzeugs anzusehen ist, wer es für eigene Rechnung im Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (RGZ 77, 348 [349]; 78, 179 [182/183]; 79, 312 [314]; 87, 137 [138]). - OLG Köln, 09.10.2017 - 16 U 82/17
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Erbrechts
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf das angefochtene Urteile, die Schriftsätze der Parteien und die Nachlassakte AG Köln - 31 VI 79/15 - verwiesen.