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   RG, 08.10.1918 - Rep. VII. 164/18   

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https://dejure.org/1918,291
RG, 08.10.1918 - Rep. VII. 164/18 (https://dejure.org/1918,291)
RG, Entscheidung vom 08.10.1918 - Rep. VII. 164/18 (https://dejure.org/1918,291)
RG, Entscheidung vom 08. Oktober 1918 - Rep. VII. 164/18 (https://dejure.org/1918,291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zur Frage des dinglichen Ersatzes bei der Enteignung und im Konkurse. Aussonderung und Ersatzaussonderung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dinglicher Ersatz bei der Enteignung und im Konkurs

  • opinioiuris.de

    Dinglicher Ersatzes bei Enteignung und Konkurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 94, 20
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 66/07

    Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts des Berechtigten aus einer

    Diese Vorschrift setzt einen Anspruch aus § 812 ff BGB gegen die Masse voraus, während eine schon vor Insolvenzeröffnung eingetretene Bereicherung des Schuldners lediglich eine Insolvenzforderung erzeugt (RGZ 94, 20, 25; Uhlenbruck/Berscheid, InsO 12. Aufl. § 55 Rn. 74; HK-InsO/Lohmann, aaO § 55 Rn. 26; Pape in Kübler/Prütting/Bork, § 55 Rn. 60).
  • BGH, 31.01.1979 - VIII ZR 93/78

    Wirksamkeit einer Eigentumsübertragung von Hausrat unter Ehegatten

    Eine Abtretung kann auch nicht nach § 281 BGB, der nach h.M. nicht für den dringlichen Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe (§ 985 BGB) gilt (RGZ 115, 31, 33; 157, 40, 44; Pikart in BGB-RGRK 12. Aufl. § 985 Rdn. 35 m.w.Nachw.), verlangt werden, weil ein Ersatzanspruch aus § 281 BGB keine Aussonderungsmöglichkeit gewährt (RGZ 94, 20, 23; Mentzel/Kuhn, KO, 8. Aufl. § 46 Rdn. 11).
  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 100/04

    Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Erben in der Nachlaßinsolvenz; Veräußerung

    § 281 Abs. 1 BGB a. F. begründet daher in der Insolvenz des Schuldners kein Recht zur Aussonderung oder Ersatzaussonderung gemäß §§ 47, 48 InsO (vgl. RGZ 94, 20, 22 f.; Kuhn/Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 48 Rdn. 21).
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