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RG, 08.12.1944 - VI B 20/1944 |
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Volltextveröffentlichung
- Staatsbibliothek Berlin
Das gemeinschaftliche Testament wird bei Auflösung der Ehe durch Scheidung seinem ganzen Umfange nach unwirksam. Zu den Fällen des § 2077, in denen nach § 2268 Abs. 1 BGB ein gemeinschaftliches Testament unwirksam ist, gehört die Auflösung der Ehe vor dem Tode des ...
Papierfundstellen
- RGZ 173, 472